Betreff
Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses
Vorlage
069/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wählt zu seinen stellvertretenden Vorsitzenden:

 

1. stellv. Vorsitzender                                     Manfred Wiedemann
2. stellv. Vorsitzender                                     Friedhelm Lipinski

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 57 Abs. 3 GO NRW wählt der Haupt- und Finanzausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden. Es erfolgt keine Anrechnung auf die stellvertre­tenden Ausschussvorsitze.

 

Vorsitzender ist gem. § 57 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der Bürgermeister.

 

In der vergangenen Legislaturperiode hat der Haupt- und Finanzausschuss einen ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die Verwaltung schlägt eine entsprechende Regelung auch für die neue Legislaturperiode vor.

 

Nach dem d’Hontschen Höchstzahlverfahren fällt die Verteilung auf die stellvertretenden Vorsitze der SPD-Fraktion zu.

 

Die Wahl erfolgt gem. § 50 Abs. 2 GO NRW nach dem Mehrheitswahlverfahren. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.