Betreff
Benennung von Vertretern der Stadt Kamen für den Beirat des Aufsichtsrates der Klinikum Westfalen GmbH
Vorlage
056/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen schlägt dem Aufsichtsrat der Westfalen Klinikum GmbH die nachgenannten 7 Vertreter der Stadt Kamen für die Wahl in den Beirat vor:

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags ist der Aufsichtsrat der Klinikum Westfalen GmbH berechtigt einen Beirat zu bilden, der beratende Funktion hat.

 

Einzelheiten der Zusammensetzung, inneren Ordnung, Aufgaben und Beratungsabläufe regelt die eigens vom Aufsichtsrat erlassene Geschäftsordnung.

Der Beirat setzt sich zusammen aus vom Aufsichtsrat zu berufenden fachkundigen, dem Klinikum verbundenen Personen. Dazu gehören 7 Personen, die der Aufsichtsrat auf Vorschlag der Stadt Kamen in den Beirat wählen kann.

 

Gemäß §§ 63 Abs. 2, 113 Abs. 1 GO NRW wählt bzw. bestellt der Rat der Stadt Kamen die Vertreter der Stadt nach Maßgabe von § 50 GO NRW und unterbreitet dem Aufsichtsrat einen entsprechenden Wahlvorschlag. Das kann ein interfraktionell abgestimmter einheitlicher Wahlvorschlag sein (§ 50 Abs. 3 S. 1 und 2).

Gemäß dem Verhältniswahlsystem nach Hare-Niemeyer verteilen sich die Sitze bei 7 Mandaten wie folgt auf die Fraktionen: SPD = 4 / CDU = 2 / Bündnis 90/DIE GRÜNEN = 1