Betreff
Eingangsklassenbildung zum Schuljahr 2014/15 unter Berücksichtigung der kommunalen Klassenrichtzahl
Vorlage
028/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Nach § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW beträgt die Zahl der maximal zu bildenden Eingangsklassen im Stadtgebiet (Kommunale Klassenrichtzahl) 17.

 

Der Schulausschuss beschließt für das Schuljahr 2014/15 die Bildung von 16 Eingangsklassen.

 

Auf die Schulstandorte bezogen wird die Klassenbildung wie folgt festgelegt:

 

Grundschule

Eingangs-

klassen

Diesterwegschule

3

Friedrich-Ebert-Schule

3

Südschule, Stammschule

2

Südschule, Teilstandort

1

Eichendorffschule

2

Jahnschule

2

Astrid-Lindgren-Schule

3

Gesamt

16

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Inkrafttreten des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes soll ein hochwertiges und wohnortnahes Grundschulangebot bei gleichzeitiger Einhaltung des Klassenfrequenzrichtwertes, Sicherung der Finanzierbarkeit und Herstellung langfristiger Planungssicherheit für die Kommunen sichergestellt werden.

 

Nach § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen nach der Verordnung gemäß § 93 Absatz 2 Nr. 3 die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Er kann die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb der Gemeinde erforderlich ist oder besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen. Die Vorschriften zu den Klassengrößen bleiben unberührt.

 

Die Zahl der sich in einer Kommune nach den auf Schulebene geltenden Regeln insgesamt ergebenden Eingangsklassen darf eine Höchstzahl (Kommunale Klassenrichtzahl) nicht überschreiten. Die Berechnung der Kommunalen Klassenrichtzahl erfolgt durch den Schulträger spätestens bis zum 15.01. eines Jahres, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Dabei kann die Zahl der in einer Kommune nach den auf Schulebene geltenden Regeln insgesamt gebildeten Eingangsklassen die Kommunale Klassenrichtzahl unterschreiten.

 

Bis zum 15. Januar 2014 wurden insgesamt 384 SchülerInnen für das Schuljahr 2014/15 an den Grundschulen angemeldet. Diese Schülerzahl dividiert durch 23 ergibt einen Quotienten von 16,69 und somit die Kommunale Klassenrichtzahl von 17.

 

Verteilt auf das Stadtgebiet Kamen stellt sich die Klassenbildung entsprechend der Anmeldungen wie folgt dar:

 

Grundschule

Anmeldungen

Anzahl der Klassen

 

Diesterwegschule

68

3

Friedrich-Ebert-Schule

75

3

Südschule, Stammschule

49

2

Südschule, Teilstandort

35

1

Eichendorffschule

43

2

Jahnschule

50

2

Astrid-Lindgren-Schule

64

3

Gesamt

384

16

 

In Heeren-Werve wurden insgesamt 4 Anmeldungen für den Teilstandort ausgesprochen. Da die Zahl der SchülerInnen für eine Eingangsklasse nicht ausreicht, werden drei Klassen an der Stammschule gebildet.

 

Für den Bekenntnisteilstandort der Südschule -Heiliger Josef- hat der Rat der Stadt Kamen in der Sitzung am 06.07.1995 die Zügigkeit auf einen Zug festgelegt und gleichzeitig Aufnahmekriterien beschlossen.

Da die Zahl der angemeldeten katholischen Kinder die Klassenbildung für eine Eingangsklasse unterschreitet, werden unter Beachtung der Aufnahmekriterien und der Berücksichtigung der geltenden Klassenbildungswerte andersgläubige Kinder aufgenommen. Die danach abzulehnenden SchülerInnen werden an der dem Wohnort nächstgelegenen Grundschule Aufnahme finden.

 

Unter Berücksichtigung der Verschiebungen werden an allen Standorten die Klassenbildungswerte eingehalten.

Es wird die Bildung von 16 Eingangsklassen vorgeschlagen.

 

Über die Verteilung der SchülerInnen auf die auf Schulebene zu bildenden Klassen an den jeweiligen Standorten einer Schule entscheidet die Schulleitung.