Betreff
Wahl der Vertreter der Stadt Kamen in den Aufsichtsrat der Klinikum Westfalen GmbH
Vorlage
010/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit nachstehende Mitglieder in den Aufsichtsrat der Klinikum Westfalen GmbH

1.
2.

 

b)    Der Bürgermeister benennt als Vertreter der Verwaltung gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW:

 

3.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach den §§ 63, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Der Aufsichtsrat der Klinikum Westfalen GmbH besteht gem. § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus 17 Mitgliedern. Der Rat der Stadt Kamen entsendet für die Dauer seiner Wahlzeit 3 Vertreter.

 

Da mehr als ein Vertreter zu benennen ist, muss nach § 113 Abs. 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen. Vom Rat der Stadt Kamen sind daher 2 ordentliche Mitglieder für den Aufsichtsrat zu wählen.

 

Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist für das Wahlverfahren § 50 Abs. 3 GO NRW entsprechend anzuwenden, wenn der Rat zwei oder mehr Vertreter im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen hat. Danach ist ein einstimmiger Beschluss ausreichend, wenn sich die Ratsmit­glieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt ein einheitlicher Wahl­vorschlag nicht zustande, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt.