Betreff
Gebührensatzberechnung für Wochenmarktveranstaltungen und Volksfeste
(Kirmessen) des Jahres 2014
Vorlage
110/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die Gebührensatzberechnung für die Einrichtung Märkte (Wochenmarktveranstaltungen und Kirmessen). Die bestehenden Gebührensätze gelten auch für das Jahr 2014.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Standgeldsatzung gilt in der jetzigen Fassung seit dem 01.01.2011. In 2011 hat es eine Gebührenerhöhung um 1,9 % gegeben. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des
§ 4 Abs. 1 der Satzung ist in 2014 abermals nicht notwendig. Der primäre Gebührenbedarf für das Jahr 2014 beträgt 75.665,- €. Aufgrund er positiven Betriebsergebnisse aus 2011 und 2012 verringert sich der durch Gebührenerlöse zu deckemnde Gebührenbedarf um 5.100,- € auf 70.555,- €.

Bei gleichbleibenden Gebührensätzen ist mit einem Erlös i. H. v. 70.540,- € zu rechnen. Somit entsteht eine sehr geringe Unterdeckung i.H. 15,- € oder 0,0 %, so dass eine Gebührenveränderung nicht notwendig ist.

 

Die Personalkostenanteile innerhalb des Produktes Märkte für die Beamten und tariflich Beschäftigten werden auf 50.093,- € beziffert. Im Vergleich zur Kalkulation der Gebührensätze für das Jahr 2013 sind diese um 2.579,- € bzw. 5,4 % gestiegen. Die Kostensteigerung resultiert aus allgemeinen Kostensteigerungen.

 

Die Sach- und Dienstleistungskosten für das Jahr 2014 betragen 23.045,- €. Dieses sind die direkten Kosten, die aufgrund der Durchführung der Kirmessen und Wochenmärkte entstehen, wie Radiowerbung, Feuerwerke, Plakatierungen, Sanitätsdienste, Müllentsorgung, Druckkosten, Mieten für Toilettenwagen sowie Aufwendungen für Energie und Wasser.

 

Weiterhin sind Sachkosten für die Querschnittsbereiche in Höhe von 17.213,- € zu berücksichtigen. Dieses sind insbesondere die Kraftfahrzeugkosten, Kosten der Gebäudeunterhaltungen, zentrale Bewirtschaftungskosten, Kosten für Aus- und Fortbildungen sowie Arbeitsplatzkosten.

 

Die kalkulatorischen Kosten sinken im Vergleich zum Jahr 2013 um 101,- € oder um 3,7 % und werden nunmehr auf 2.604,- € beziffert.

 

Die Gesamtkosten sinken im Vergleich zur Kalkulation des Jahres 2013 um 1.486,- € oder

1,6 % auf nunmehr 92.955,- €.

 

Die Nebenerlöse liegen in der Kalkulation 2013 bei 17.300,- € und setzen sich zusammen aus den Kostenerstattungen durch die Teilnahme an den Kirmessen  und am Wochenmarkt für Werbungs-, Müll- und Stromkostenerstattungen, sowie für Gestattungsgebühren für Ausschankbetriebe auf den Kirmessen.

 

Die Maßstabseinheiten (Frontmeter/Geschäftsfläche mal Dauer) wurden bei der Kalkulation 2014 in Anlehnung an die Erfahrungen seit Mai 2011 mit einem realistischen Ergebnis von rund 25.400 m berechnet. Dieses Ergebnis ist anhand der Auswertung der Quittungsblöcke der Marktmeister für das Jahr 2012 und der Hochrechnungen für 2013 zustande gekommen.

 

Bei unveränderten Gebührensätzen ergeben sich für Wochenmärkte und Volksfeste Gebührenerlöse in Höhe von 70.540,- €. Benötigt werden 70.555,- €. Der Gebührenbedarf ist somit bis auf 15,- € gedeckt und eine Anhebung der Gebührensätze nicht notwendig. Es wird demnach empfohlen, die Gebührentarife für Wochenmärkte und Volksfest unverändert beizubehalten.

 

Da ab dem 01.01.2005 Wochenmarktveranstaltungen und Volksfeste (Kirmessen) zu einer organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einrichtung zusammengefasst sind und auch die Gebührenbemessung entsprechend der Inanspruchnahme einheitlich erfolgt, kann innerhalb der Kalkulation auf eine getrennte Betrachtung verzichtet werden.

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsrechnung