Betreff
Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2014
Vorlage
100/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührenkalkulation für die Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2014 wird beschlossen. Die Gebührensätze aus 2013 gelten auch für 2014.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Trotz steigender Gesamtkosten können die Gebühren für 2014 stabil gehalten werden. Dieses ist auf die Überdeckung aus dem Jahr 2012 und der Veränderungen bei den Bestattungsarten (gestiegene Zahl bei den Baumbestattungen) und die Zahl der Bestattungen insgesamt zurück­zuführen. Die zu erwartende Bestattungszahl wurde von 250 auf 260 erhöht. Dadurch erhöht sich auch die zu erwartende Einnehme (rd. 35 T€).

 

Die Betriebsabrechnung für das Jahr 2012 ergab für das Produkt 55.02.01 (Bestattungswesen) eine Kostenüberdeckung in Höhe von rd. 78 T€. Nach § 6 Abs. 2 Satz 2 KAG NRW können Kostenunterdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre, also bis 2016, ausgeglichen werden. Kostenüberdeckungen müssen in dem gleichen Zeitraum ausgeglichen werden.

 

Um auch für die zukünftigen Jahre stabile Gebühren zu erhalten, soll in 2014 nur ein Teil der Überdeckung aus 2012 den Gebührenbedarf entlasten. Trotzdem wird der Betrag für die Unter­haltung der Friedhöfe im kommenden Jahr angehoben, um dem vorliegenden Bedarf nach Un­terhaltung Rechnung zu tragen.

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung