Beschlussvorschlag:
Die Gebührenkalkulation für die Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2014 wird beschlossen. Die Gebührensätze aus 2013 gelten auch für 2014.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Trotz steigender Gesamtkosten können die Gebühren für 2014 stabil gehalten werden. Dieses ist auf die Überdeckung aus dem Jahr 2012 und der Veränderungen bei den Bestattungsarten (gestiegene Zahl bei den Baumbestattungen) und die Zahl der Bestattungen insgesamt zurückzuführen. Die zu erwartende Bestattungszahl wurde von 250 auf 260 erhöht. Dadurch erhöht sich auch die zu erwartende Einnehme (rd. 35 T€).
Die Betriebsabrechnung für das
Jahr 2012 ergab für das Produkt 55.02.01 (Bestattungswesen) eine
Kostenüberdeckung in Höhe von rd. 78 T€. Nach
§ 6 Abs. 2 Satz 2 KAG NRW können Kostenunterdeckungen am Ende eines
Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre, also bis 2016,
ausgeglichen werden. Kostenüberdeckungen müssen in dem gleichen Zeitraum
ausgeglichen werden.
Um auch für die zukünftigen Jahre stabile Gebühren zu erhalten, soll in
2014 nur ein Teil der Überdeckung aus 2012 den Gebührenbedarf entlasten.
Trotzdem wird der Betrag für die Unterhaltung der Friedhöfe im kommenden Jahr
angehoben, um dem vorliegenden Bedarf nach Unterhaltung Rechnung zu tragen.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung