Betreff
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Kamen" für das Wirtschaftsjahr 2014 und die Finanzplanung für die Jahre 2013 – 2017
Vorlage
082/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadt­entwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2014 und den Entwurf des Finanzplanes für die Wirtschaftsjahre 2013 – 2017.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2014 und der Entwurf der Finanzplanung für die Jahre 2013 – 2017 wurde entsprechend den Vorschriften der §§ 14 ff. der EigVO NRW aufge­stellt.

 

Der Wirtschaftsplan besteht aus

 

1.    dem Erfolgsplan,

2.    dem Vermögensplan,

3.    der Stellenübersicht.

 

Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2014.

 

Im Vermögensplan ist auf der Ausgabenseite aufgeführt, zu welchem Zweck und in welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden (Mittelverwendung). Auf der Einnahmeseite werden die zur Finanzierung der Ausgaben vorhandenen oder zu beschaffenden Deckungsmittel nachgewiesen (Mittelherkunft).

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2014 schließt

 

            im Erfolgsplan

 

            mit Erträgen in Höhe von                                                    12.740.700,00

            und Aufwendungen in Höhe von                                          9.995.500,00 €

 

            und im Vermögensplan

 

            mit Einnahmen in Höhe von                                               10.067.000,00

            und Ausgaben in Höhe von                                                10.067.000,00 €

 

ab.

 

Die Stellenübersicht enthält eine zusammengefasste Ausweisung der Planstellen für das Jahr 2014.

 

Gemäß § 4 der EigVO NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat der Stadt Kamen.

 

Neben dem Wirtschaftsplan ist gem. § 18 EigVO NRW eine mittelfristige Ergebnis- und Finanz­planung zu erstellen, die aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendun­gen des Erfolgsplans sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des Vermögensplans für die Jahre 2013 bis 2017 besteht.