Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung
Kamen für das Wirtschaftsjahr 2014 und den Entwurf des Finanzplanes für die
Wirtschaftsjahre 2013 – 2017.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Entwurf des
Wirtschaftsplanes für das Jahr 2014 und der Entwurf der Finanzplanung für die
Jahre 2013 – 2017 wurde entsprechend den Vorschriften der §§ 14 ff. der EigVO
NRW aufgestellt.
Der Wirtschaftsplan besteht aus
1.
dem
Erfolgsplan,
2.
dem
Vermögensplan,
3.
der
Stellenübersicht.
Der Erfolgsplan
enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres
2014.
Im Vermögensplan
ist auf der Ausgabenseite aufgeführt, zu welchem Zweck und in welcher Höhe
Mittel bereitgestellt werden (Mittelverwendung). Auf der Einnahmeseite werden
die zur Finanzierung der Ausgaben vorhandenen oder zu beschaffenden
Deckungsmittel nachgewiesen (Mittelherkunft).
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2014 schließt
im Erfolgsplan
mit
Erträgen in Höhe von 12.740.700,00 €
und
Aufwendungen in Höhe von
9.995.500,00 €
und
im Vermögensplan
mit
Einnahmen in Höhe von
10.067.000,00 €
und
Ausgaben in Höhe von 10.067.000,00 €
ab.
Die Stellenübersicht
enthält eine zusammengefasste Ausweisung der Planstellen für das Jahr 2014.
Gemäß § 4 der EigVO
NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat der Stadt
Kamen.
Neben dem
Wirtschaftsplan ist gem. § 18 EigVO NRW eine mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung zu erstellen, die aus einer Übersicht über die Entwicklung der
Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans sowie der Auszahlungen und
Deckungsmittel des Vermögensplans für die Jahre 2013 bis 2017 besteht.