Betreff
Beleuchtungskonzept der Stadt Kamen (Straßenbeleuchtung / Lichtsignalanlagen)
hier: Vorschlag der Verwaltung für einen Handlungsrahmen
Vorlage
077/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung für einen Hand­lungsrahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachverhalt zur Umsetzung vorge­schlagenen Maßnahmen einzuleiten und vorzubereiten. Die konkrete Umsetzung der Ein­zel­maßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung ist dem Planungs- und Umweltausschuss vorlaufend mitzuteilen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die im beschlossenen und fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept der Stadt Kamen aufgeführte Maßnahme 48 sieht Aufwandsreduzierungen in den Bereichen Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen vor.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Möglichkeiten für Einsparungen zu prüfen. In diesem Zusammenhang wird ein Handlungsrahmen vorgelegt, der einen Katalog von realisierbaren Energieeffizienzmaßnahmen in den Bereichen Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen beinhaltet.

Grundsätzlich wurden alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten eingehend durch die Verwal­tung geprüft. Dies geschah in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinschaftsstadtwerken Kamen-Bönen-Bergkamen. Darüber hinaus wurden die Erfahrungen der an den GSW beteiligten Nachbarkommunen in der Gesamtbeurteilung mit berücksichtigt.

 

Nachfolgend werden die einzelnen Möglichkeiten und deren Bewertung erläutert.

 

 

I.           Einsparungen bei Beleuchtung in öffentlichem Verkehrsraum

 

 

 

Maßnahmen die nicht oder nur bedingt zur Umsetzung vorgeschlagen werden

 

 

1.        Abschaltung der Beleuchtung in Wohngebieten

Durch die Abschaltung der Beleuchtung in Wohngebieten (ganz oder teilweise) können mindestens subjektiv Angsträume entstehen. Mit Blick auf das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner soll auf eine weitere Prüfung und damit auf eine Umsetzung der Maßnahme verzichtet werden.

2.        Abschaltung der Beleuchtung an anbaufreien Strecken

Auch hier werden Angsträume geschaffen. Darüber hinaus ist unter Berücksichtigung der Schulwegsicherung eine Abschaltung an anbaufeien Strecken nicht umsetzbar.

3.        Abschaltung der Beleuchtung in Industrie- und Gewerbegebieten

Hier wird vorgeschlagen, eine Prüfung im Einzelfall durchzuführen. Die Schaffung von Angsträumen soll vermieden werden. Hinsichtlich der Strukturen (Betriebszeiten, Wohnstruktur, vorhandene individuelle Ausleuchtung der Grundstücke) wird eine Einzelbeurteilung erfolgen. Eine umfassende Abwägung ist im Einzelfall erforderlich. Diese Prüfung soll auch bei neuen Industrie- und Gewerbegebieten erfolgen. Bei der Abwägung ist dem Verzicht auf Straßenbeleuchtung dann ausdrücklich Vorrang zu geben, wenn keine Wohnnutzung erfolgt. (Beispiel: Gewerbegebiet Bebauungsplan 61 Ka – nach Abstimmung mit dem Projektentwickler konnte mit Bezug auf die Nutzung auf eine Beleuchtung verzichtet werden)

 

 


Bereits umgesetzte Maßnahmen:

 

 

1.         Abschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Hochstraße

Die Abschaltung wurde in Abstimmung mit dem Planungs- und Umweltausschuss ab 2012 vorgenommen. Im Rahmen einer Erprobungsphase stellte sich heraus, dass auf die Straßenbeleuchtung entlang der Hochstraße verzichtet werden konnte.
Die Abrüstung der Masten soll im Rahmen der Baumaßnahme B 233 des Landesbetriebes Straßen.NRW erfolgen.

Einsparpotential: ca. 6.800 €/a

2.         Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtung

Energetische Umrüstung der Straßenbeleuchtung
Mit den Gemeinschaftsstadtwerken Kamen-Bönen-Bergkamen wurde eine Umrüs­tung der Leuchtenstandorte im Stadtgebiet mit energieeffizienten Leuchtmitteln vertraglich vereinbart. Dem Planungs- und Umweltausschuss wurde in der Sitzung am 03.05.2012 zunächst eine ausführliche Datenanalyse zur bestehenden Straßen­beleuchtung in Kamen sowie ein möglicher Handlungsrahmen vorgestellt. Auch durch rechtliche Vorgaben sind Umrüstungen von Leuchtmitteln zwingend erforder­lich. Des Weiteren wurde in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 03.12.2012 durch Vertreter der GSW das vorgeschlagene Beleuchtungskonzept er­läutert.

Contracting-Vertrag I:    Umrüstung von 481 Leuchtenstandorten, die mit dem

Leuchtmittel U-Röhre ausgestattet sind; Durchführung in

2013.

 

Investition:                      165.000,- €

Förderung:                     20 % der Investitionskosten

Einsparpotential:            1. – 10. Jahr 4.500 €/a

                                       ab 11. Jahr 21.000 €/a

3.         Ersatz- u. Neubeschaffung
Im Rahmen von Ersatz- und Neubeschaffungen werden Straßenleuchten laufend mit energieeffizienten Leuchtmitteln - entsprechend dem aktuellen Stand der Technik - ausgestattet. Diese Einsparpotentiale sind aktuell konkret nicht zu belegen.

 

 

Zur Umsetzung vorgeschlagene Maßnahmen:

 

1.         Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtung

Contracting-Vertrag II:    Umrüstung von 1.410 Leuchtenstandorten, die mit dem

                                       Leuchtmittel Natrium- und Quecksilberdampfleuchte

ausgestattet sind, Durchführung in 2014 möglich.

 

Investition:                      Wird noch von den GSW ermittelt.

Förderung:                     15 % der Investitionskosten, ist beantragt.

Einsparpotential:            Wird noch von den GSW ermittelt

            

 

 

2.         Ausschaltung eines Leuchtmittels bei doppelt bestückten Leuchtköpfen

Sofern es vertretbar ist (u. a. mit Blick auf Verkehrssicherungsaspekte, Vermeidung von Angsträumen, Schulwegsicherung), soll grundsätzlich bei doppelt bestückten Leuchtköpfen jeweils ein Leuchtmittel ausgeschaltet werden.

 

Das Einsparungspotential für das gesamte Stadtgebiet liegt bei ca. 100.000,- €/a.
(siehe aber auch Pkt. I. 1.: in Wohnbereichen straßenbezogene Einzelfallprüfung)

Die Umrüstung kann mit der turnusmäßigen Wartung der Lichtpunkte in 2015 erfolgen. Somit fallen keine weiteren Investitionskosten an.



3.         Veränderung der Lichteinschalt- bzw. Lichtausschaltzeiten der Straßenbeleuchtung

Anpassung soll geringfügig und kaum merkbar durchgeführt werden. Eine Umsetzung ist nur für das gesamte Stadtgebiet möglich.


Investition:                      Wird zurzeit von den GSW ermittelt.


Einsparpotential:            bei 1 h/d          ca. 25.000 €/a (morgens u. abends 30 Minuten)

                                                bei ½ h/d         ca. 12.500 €/a (morgens u. abends 15 Minuten)

 



 

II.             Einsparungen bei Lichtsignalanlagen

 

 

1.             Umrüstung von Lichtzeichenanlagen auf LED-Technik


Bereits umgesetzte Maßnahmen*:

a.   Umgerüstet wurden verschiedene Fußgängerampeln im Stadtgebiet im Zeitraum 2002 bis 2007.

Einsparpotential: ca. 2.050 €/a

b.   Die Lichtzeichenanlagen B 233 (Hochstraße) / Lünener Straße wurde 2011 erneuert und mit LED-Technik ausgestattet.

Einsparpotential: ca. 1.400 €/a


c.   Die Umrüstung der Lichtsignalanlage Stormstraße / Auf dem Spiek erfolgte ebenfalls 2011.

Einsparpotential: ca. 5.000 €/a

* Einsparpotentiale gerechnet ohne investiven Aufwand.


Zur Umsetzung vorgeschlagene Maßnahmen:

 

a.    Lichtsignalanlage Herbert-Wehner-Straße / Lünener Straße
Investition: ca. 15.000 €
Einsparpotential: ca. 500 bis 1.000 €/a

b.    Lichtsignalanlage Nordring / Ostring / Münsterstraße
Investition: ca. 25.000 €
Einsparpotential: ca. 4.000 bis 5.000 €/a

c.    Im Rahmen notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen sowie bei Neubau und Erneuerung von Lichtsignalanlagen wird grundsätzlich die Ausstattung mit energieeffizienter Technik nach aktuellem Stand vorgenommen, soweit es umsetzbar und im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und/oder der Klimaschutzpolitik geboten ist.



2.             Abrüstung nicht mehr benötigter Lichtzeichenanlagen an Kreisverkehren


Bereits umgesetzte bzw. in Umsetzung befindliche Maßnahmen:

a.    Bahnhofstraße
Umsetzung: 2012

Einsparpotential: ca. 6.000 €/a (Wartung u. Strom)

b.    Bahnhofstraße / Sesekedamm
Umsetzung: 2013

Einsparpotential: ca. 4.650 €/a (Wartung u. Strom)

c.    Germaniastraße / Königstraße
Umsetzung: 2013

Einsparpotential: ca. 2.300 €/a (Wartung u. Strom)

 

d.    Germaniastraße / Jahnstraße
Umsetzung im Rahmen der Baumaßnahme Germaniastraße voraussichtlich 2014.

 

Einsparpotential: ca. 1.800 €/a (Wartung u. Strom)

 

Zur Umsetzung vorgeschlagene Maßnahmen:

 

Bei allen Straßenbaumaßnahmen soll grundsätzlich durch die Verwaltung geprüft werden, ob Lichtsignalanlagen durch Kreisverkehre ersetzt werden können. Insbesondere sind dabei auch die Verkehrssicherheit u. Wirtschaftlichkeit zu prüfen.



 

 

Alle aufgeführten Maßnahmenvorschläge für den Bereich Straßenbeleuchtung u. Licht­signalanlagen führen langfristig zur Reduzierung des Energieverbrauchs und Steigerung der Energieeffizienz. Darüber hinaus tragen diese Maßnahmen - als ein wesentlicher Baustein - zu einer nachhaltigen kommunalen Klimaschutzpolitik (Verminderung der CO2-Emission).