hier: Vorschlag der Verwaltung für einen Handlungsrahmen
Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung für einen Handlungsrahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachverhalt zur Umsetzung vorgeschlagenen Maßnahmen einzuleiten und vorzubereiten. Die konkrete Umsetzung der Einzelmaßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung ist dem Planungs- und Umweltausschuss vorlaufend mitzuteilen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die im beschlossenen und fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept der Stadt Kamen aufgeführte Maßnahme 48 sieht Aufwandsreduzierungen in den Bereichen Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen vor.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Möglichkeiten für
Einsparungen zu prüfen. In diesem Zusammenhang wird ein Handlungsrahmen
vorgelegt, der einen Katalog von realisierbaren Energieeffizienzmaßnahmen in
den Bereichen Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen beinhaltet.
Grundsätzlich wurden alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten eingehend durch
die Verwaltung geprüft. Dies geschah in enger Zusammenarbeit mit den
Gemeinschaftsstadtwerken Kamen-Bönen-Bergkamen. Darüber hinaus wurden die
Erfahrungen der an den GSW beteiligten Nachbarkommunen in der Gesamtbeurteilung
mit berücksichtigt.
Nachfolgend werden die einzelnen Möglichkeiten und deren
Bewertung erläutert.
I.
Einsparungen bei Beleuchtung in
öffentlichem Verkehrsraum
Maßnahmen die nicht oder nur
bedingt zur Umsetzung vorgeschlagen werden
1.
Abschaltung
der Beleuchtung in Wohngebieten
Durch die Abschaltung der Beleuchtung in Wohngebieten (ganz oder teilweise)
können mindestens subjektiv Angsträume entstehen. Mit Blick auf das
Sicherheitsbedürfnis der Bewohner soll auf eine weitere Prüfung und damit auf
eine Umsetzung der Maßnahme verzichtet werden.
2.
Abschaltung
der Beleuchtung an anbaufreien Strecken
Auch hier werden Angsträume geschaffen. Darüber hinaus ist unter
Berücksichtigung der Schulwegsicherung eine Abschaltung an anbaufeien Strecken
nicht umsetzbar.
3.
Abschaltung
der Beleuchtung in Industrie- und Gewerbegebieten
Hier wird vorgeschlagen, eine Prüfung im Einzelfall durchzuführen. Die Schaffung
von Angsträumen soll vermieden werden. Hinsichtlich der Strukturen
(Betriebszeiten, Wohnstruktur, vorhandene individuelle Ausleuchtung der
Grundstücke) wird eine Einzelbeurteilung erfolgen. Eine umfassende Abwägung ist
im Einzelfall erforderlich. Diese Prüfung soll auch bei neuen Industrie- und
Gewerbegebieten erfolgen. Bei der Abwägung ist dem Verzicht auf
Straßenbeleuchtung dann ausdrücklich Vorrang zu geben, wenn keine Wohnnutzung
erfolgt. (Beispiel: Gewerbegebiet Bebauungsplan 61 Ka – nach Abstimmung mit dem
Projektentwickler konnte mit Bezug auf die Nutzung auf eine Beleuchtung
verzichtet werden)
Bereits umgesetzte Maßnahmen:
1.
Abschaltung
der Straßenbeleuchtung auf der Hochstraße
Die Abschaltung wurde in Abstimmung mit dem Planungs- und Umweltausschuss ab
2012 vorgenommen. Im Rahmen einer Erprobungsphase stellte sich heraus, dass auf
die Straßenbeleuchtung entlang der Hochstraße verzichtet werden konnte.
Die Abrüstung der Masten soll im Rahmen der Baumaßnahme B 233 des
Landesbetriebes Straßen.NRW erfolgen.
Einsparpotential: ca. 6.800 €/a
2.
Umrüstung
der vorhandenen Straßenbeleuchtung
Energetische Umrüstung der
Straßenbeleuchtung
Mit den Gemeinschaftsstadtwerken Kamen-Bönen-Bergkamen wurde eine Umrüstung
der Leuchtenstandorte im Stadtgebiet mit energieeffizienten Leuchtmitteln
vertraglich vereinbart. Dem Planungs- und Umweltausschuss wurde in der Sitzung
am 03.05.2012 zunächst eine ausführliche Datenanalyse zur bestehenden Straßenbeleuchtung
in Kamen sowie ein möglicher Handlungsrahmen vorgestellt. Auch durch rechtliche
Vorgaben sind Umrüstungen von Leuchtmitteln zwingend erforderlich. Des
Weiteren wurde in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 03.12.2012
durch Vertreter der GSW das vorgeschlagene Beleuchtungskonzept erläutert.
Contracting-Vertrag I: Umrüstung von
481 Leuchtenstandorten, die mit dem
Leuchtmittel U-Röhre ausgestattet sind; Durchführung in
2013.
Investition: 165.000,- €
Förderung: 20 % der Investitionskosten
Einsparpotential: 1. – 10. Jahr
4.500 €/a
ab
11. Jahr 21.000 €/a
3.
Ersatz-
u. Neubeschaffung
Im Rahmen von Ersatz- und Neubeschaffungen werden Straßenleuchten laufend
mit energieeffizienten Leuchtmitteln - entsprechend dem aktuellen Stand der
Technik - ausgestattet. Diese Einsparpotentiale sind aktuell konkret nicht zu
belegen.
Zur Umsetzung vorgeschlagene
Maßnahmen:
1.
Umrüstung
der vorhandenen Straßenbeleuchtung
Contracting-Vertrag II: Umrüstung
von 1.410 Leuchtenstandorten, die mit dem
Leuchtmittel Natrium- und Quecksilberdampfleuchte
ausgestattet
sind, Durchführung in 2014 möglich.
Investition: Wird noch von den GSW ermittelt.
Förderung: 15 % der Investitionskosten,
ist beantragt.
Einsparpotential: Wird noch von
den GSW ermittelt
2.
Ausschaltung
eines Leuchtmittels bei doppelt bestückten Leuchtköpfen
Sofern es vertretbar ist (u. a. mit Blick auf Verkehrssicherungsaspekte,
Vermeidung von Angsträumen, Schulwegsicherung), soll grundsätzlich bei doppelt
bestückten Leuchtköpfen jeweils ein Leuchtmittel ausgeschaltet werden.
Das Einsparungspotential für das
gesamte Stadtgebiet liegt bei ca. 100.000,- €/a.
(siehe aber auch Pkt. I. 1.: in Wohnbereichen straßenbezogene
Einzelfallprüfung)
Die Umrüstung kann mit der turnusmäßigen Wartung der Lichtpunkte in 2015 erfolgen. Somit fallen keine weiteren Investitionskosten an.
3.
Veränderung
der Lichteinschalt- bzw. Lichtausschaltzeiten der Straßenbeleuchtung
Anpassung soll geringfügig und kaum merkbar durchgeführt werden. Eine
Umsetzung ist nur für das gesamte Stadtgebiet möglich.
Investition: Wird
zurzeit von den GSW ermittelt.
Einsparpotential: bei 1 h/d ca. 25.000 €/a (morgens u. abends 30 Minuten)
bei
½ h/d ca. 12.500 €/a (morgens u. abends 15 Minuten)
II.
Einsparungen bei Lichtsignalanlagen
1.
Umrüstung
von Lichtzeichenanlagen auf LED-Technik
Bereits umgesetzte Maßnahmen*:
a.
Umgerüstet wurden verschiedene Fußgängerampeln
im Stadtgebiet im Zeitraum 2002 bis 2007.
Einsparpotential: ca. 2.050 €/a
b.
Die Lichtzeichenanlagen B 233 (Hochstraße) /
Lünener Straße wurde 2011 erneuert und mit LED-Technik ausgestattet.
Einsparpotential: ca. 1.400 €/a
c.
Die Umrüstung der Lichtsignalanlage Stormstraße
/ Auf dem Spiek erfolgte ebenfalls 2011.
Einsparpotential: ca. 5.000 €/a
* Einsparpotentiale gerechnet ohne
investiven Aufwand.
Zur Umsetzung vorgeschlagene
Maßnahmen:
a.
Lichtsignalanlage Herbert-Wehner-Straße /
Lünener Straße
Investition: ca. 15.000 €
Einsparpotential: ca. 500 bis 1.000 €/a
b.
Lichtsignalanlage Nordring / Ostring /
Münsterstraße
Investition: ca. 25.000 €
Einsparpotential: ca. 4.000 bis 5.000 €/a
c.
Im Rahmen notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen
sowie bei Neubau und Erneuerung von Lichtsignalanlagen wird grundsätzlich die
Ausstattung mit energieeffizienter Technik nach aktuellem Stand vorgenommen,
soweit es umsetzbar und im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und/oder der
Klimaschutzpolitik geboten ist.
2.
Abrüstung
nicht mehr benötigter Lichtzeichenanlagen an Kreisverkehren
Bereits umgesetzte bzw. in Umsetzung befindliche Maßnahmen:
a.
Bahnhofstraße
Umsetzung: 2012
Einsparpotential: ca. 6.000 €/a (Wartung u. Strom)
b.
Bahnhofstraße / Sesekedamm
Umsetzung: 2013
Einsparpotential: ca. 4.650 €/a (Wartung u. Strom)
c.
Germaniastraße / Königstraße
Umsetzung: 2013
Einsparpotential: ca. 2.300 €/a (Wartung u. Strom)
d.
Germaniastraße / Jahnstraße
Umsetzung im Rahmen der Baumaßnahme Germaniastraße voraussichtlich 2014.
Einsparpotential: ca. 1.800 €/a
(Wartung u. Strom)
Zur Umsetzung vorgeschlagene
Maßnahmen:
Bei allen Straßenbaumaßnahmen
soll grundsätzlich durch die Verwaltung geprüft werden, ob Lichtsignalanlagen
durch Kreisverkehre ersetzt werden können. Insbesondere sind dabei auch die
Verkehrssicherheit u. Wirtschaftlichkeit zu prüfen.
Alle aufgeführten Maßnahmenvorschläge für den Bereich Straßenbeleuchtung u. Lichtsignalanlagen führen langfristig zur Reduzierung des Energieverbrauchs und Steigerung der Energieeffizienz. Darüber hinaus tragen diese Maßnahmen - als ein wesentlicher Baustein - zu einer nachhaltigen kommunalen Klimaschutzpolitik (Verminderung der CO2-Emission).