Betreff
Nahverkehrsplan des Kreises Unna
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen zum Entwurf
Vorlage
076/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem vorliegenden Entwurf des Nahverkehrsplans wird seitens Stadt Kamen grundsätzlich zugestimmt, jedoch unter folgenden Auflagen:

 

1.    Die Bedienungszeitfenster der ausreichenden Verkehrsbedienung ab 22 Uhr sind zu öffnen, sofern für Hauptachsen des ÖPNV Bedarfe bzw. Fahrtangebote auch nach 22 Uhr eine Erforderlichkeit nachgewiesen ist.

2.    Darüber hinaus ist eine Darstellung des ÖPNV-Angebots auch für bislang nicht untersuchte Gewerbegebiete zu prüfen, ggfls. über einen später zu erteilenden ergänzenden Auftrag.

3.    Die Auswirkungen des Wegfalls der S80 an Samstagen, mit dem eine Fahrzeitverlängerung verbunden ist,  sind im Rahmen einer Evaluierung zu betrachten. Die Ergebnisse sind der Stadt Kamen spätestens im 2. Jahr der Fahrplanumstellung zur Bewertung vorzulegen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Verfahren

 

Als Aufgabenträger des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist der Kreis Unna zuständig für die Aufstellung eines Nahverkehrsplanes, der die zukünftigen ÖPNV Leistungen für das Kreisgebiet festlegt. Vor dem Hintergrund einer notwendigen Haushaltskonsolidierung erhielt die Kreisverwaltung den Auftrag, über eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans aus dem Jahr 2007/2008 eine Kostenreduktion im ÖPNV zu leisten. Der Aufstellungsbeschluss des Kreistages erfolgte im Sommer 2012 mit dem Ziel, die Fortschreibung bis Ende 2013 abzuschließen.

Die einzelnen Bausteine der Fortschreibung wurden im Laufe des Aufstellungsverfahrens in der Ständigen Kommission ÖPNV (SKÖ) vorgestellt und diskutiert. Im August 2013 wurde der Entwurfsbericht bereitgestellt und die Kommunen um Stellungnahme bis zum 27.9.2013 gebeten. Eine Prognoseberechnung der Änderungen des Verlustausgleichs, der von den Kommunen und dem Kreis Unna gem. Betriebsleistungsschlüssel zu tragen ist, liegt seit dem 6.9.2013 vor.

 

Inhalt

 

Für die Angebotsplanung im Nahverkehrsplan sind vier Themenfelder von wesentlicher Bedeutung:

 

1. Festlegung einer kreisweit geltenden "Ausreichenden Bedienung"

 

2. Anbindung von Gewerbegebieten

 

3. Nachtverkehr

 

4. Maßnahmenpakete zum ÖPNV-Angebot

 

Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte der o.g. Punkte knapp zusammengefasst. Der vollständige Entwurf des Nahverkehrsplans ist im Internet abrufbar unter: http://www.kreis-unna.de/fileadmin/user_upload/Kreishaus/kfp/pdf/Nahverkehrsplan/Nahverkehrsplan_Kreis_Unna_Fortschreibung_2013.pdf.

 

zu 1. Festlegung einer kreisweit geltenden "Ausreichenden Bedienung"

 

Aufgrund unterschiedlicher Strukturen der Kommunen im Kreis Unna gibt es verschiedene Anforderungen an ein ÖPNV-Angebot. Über die Auswertung von Kenngrößen wurden Kommunen mit ähnlichen Strukturen in einer Kategorie zusammengefasst. Für die jeweilige Kategorie wurden anschließend über Betriebszeiten und Bedienhäufigkeiten entsprechende Kenngrößen für eine Ausreichende Bedienung definiert.

 

 

 

 

Für die Kategorie 2, in die die Stadt Kamen eingestuft wurde, ergibt sich demnach folgendes Bedienungszeitfenster:

 

Des Weiteren sind für die jeweiligen Kategorien, die für eine „Ausreichende Bedienung“ (gem. §8 Abs. 4 PBefG) erforderlichen Bedienungshäufigkeiten definiert worden. Entscheidend bei der Festlegung der Bedienungshäufigkeit als Bestandteil der „Ausreichenden Bedienung“ ist, dass sich alle Angaben immer auf Relationen (z. B. Ortsteil – Hauptort) und nicht auf einzelne Buslinien beziehen.

Es werden für jede Kategorie entsprechende Vorgaben für die folgenden Relationen gemacht:

 

  • aus Ortsteilen ab 500 Einwohnern zum eigenen Hauptort
  • bei Relevanz aus Ortsteilen ab 500 Einwohnern zu einem anderen Hauptort
  • vom Hauptort in benachbarte Hauptorte im Kreis Unna
  • vom Hauptort zu Zentren außerhalb des Kreises Unna

 

zu 2. Anbindung von Gewerbegebieten

 

Bereits im Rahmen der Nahverkehrsplanergänzung 2011 wurde die Erschließung von Gewerbegebieten im Kreisgebiet untersucht. Von den zwölf untersuchten Gewerbegebieten wurde bei fünf Gewerbegebieten eine vertiefende Untersuchung im Zuge der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans empfohlen. Grundlage für die Auswahl waren vor allem die Anzahl an Beschäftigten und das daraus abzuleitende mögliche Fahrgastpotenzial. In die Auswahl wurden schließlich nur Gewerbegebiete aufgenommen, deren Beschäftigte im Rahmen einer Fragebogenaktion auch ein entsprechendes Interesse an der Verbesserung der ÖPNV-Erschließung zeigten. Dies betrifft die folgenden Gewerbegebiete:

 

> Stadt Bergkamen, Chemiepark/Monopol

> Stadt Bergkamen, Gewerbepark Rünthe

> Gemeinde Holzwickede, Ecoport

> Stadt Lünen, Im Berge/Im Berge Ost

> Stadt Unna, Industriepark

zusätzlich werden im Entwurf des Nahverkehrsplans noch folgende zwei weitere Standorte untersucht:

> Stadt Bergkamen, Logistikpark A2

> Stadt Lünen, Westfalia

Eine Untersuchung der Kamener Gewerbegebiete wurde aufgrund der geringfügigen Rückläufe der Fragebogenaktion nicht vorgenommen

 

zu 3. Nachtverkehr

 

Der Nachtverkehr war bereits Bestandteil des Ergänzungsgutachtens zum Nahverkehrsplan 2007/2008 aus dem Jahr 2012. Maßnahmen aus diesem Ergänzungsgutachten wurden zum 1.9.2012 umgesetzt.

Die Nachtverkehre werden im Kreis Unna in der Regel nur in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag sowie von einem Wochentag auf einen Feiertag angeboten.

Das Angebot in der Stadt Kamen setzt sich aus einer Linie (T81) und AST-Angeboten zusammen. Die Taxibuslinie verkehrt zwischen den Städten Unna, Kamen und Bergkamen. Dabei wird die Station in Kamen nur in Richtung Unna bedient. Sie verkehrt nach telefonischer Anmeldung im 60-Minutentakt. Das Nacht-AST-Angebot Kamen-Bönen ermöglicht von mehreren Starthaltestellen in den Ortsteilen von Kamen (Mitte, Methler, Süd, Heeren) alle Ziele innerhalb Kamens im 60-Minutentakt zu erreichen. Abfahrten nach 24:00 bestehen allerdings nur noch von den drei Starthaltestellen Bahnhof, Markt und Jugendfreizeitzentrum. Zusätzlich besteht im Schienenverkehr ein Angebot auf der Linie RE1 mit den Bahnhöfen Kamen und Kamen-Methler. Ein drittes Nacht-AST-Angebot wird aus Unna für den Kamener Ortsteil Heeren-Werve angeboten. Starthaltestelle ist der Bahnhof Unna. Abfahrten erfolgen in Abstimmung mit dem Schienenverkehr im 60-Minutentakt nach telefonischer Anmeldung. Durch die Angebotsform Anruf-Sammel-Taxi können Nutzer bis vor die Haustür gefahren werden, wodurch keine Erschließungsdefizite bestehen. Die Nachtangebote sind auf den Schienenverkehr am Bahnhof Kamen ausgerichtet.

Durch das Änderungsgutachten haben sich keine Änderungen im umfangreichen Wochenendangebot für die Stadt Kamen ergeben. Mit der Aufnahme der Nachtverkehre in den Nahverkehrsplan wurden diese Leistungen, die bisher einzeln von den jeweiligen Kommunen finanziert wurden, in die gemeinschaftliche Finanzierung der Nahverkehrsleistungen im Kreis Unna integriert.

 

zu 4. Maßnahmenpakete zum ÖPNV Angebot

 

Durch die Vorgaben der Ausreichenden Bedienung entstehen bei vielen Linien größere oder kleinere Anpassungsmaßnahmen. Besonders bei den Regional- und Schnellbuslinien können durch Maßnahmen in einer Kommune weitere Kommunen betroffen sein. Alle Maßnahmen sind vor Ablauf einer zweijährigen Probezeit zu evaluieren.

Das Nahverkehrsangebot der Stadt Kamen ist von zwei Maßnhamenpaketen betroffen, die im nachfolgenden dargestellt werden.

Maßnahme 11.1.7 – Städte Bergkamen/Kamen: S80 – Verzicht auf Angebot samstags

Das Angebot ist ein ergänzendes Angebot zur Linie R81 zwischen den Städten Bergkamen und Kamen. Diese nutzt innerhalb von Bergkamen einen direkteren Linienweg über die Bambergstraße. Zusätzlich besteht mit der R12 über Nordberg ein weiteres Angebot zwischen Bergkamen und Kamen, sodass ohne die Schnellbuslinie drei Fahrten pro Stunde zwischen Kamen und Bergkamen möglich sind. Mit den Vorgaben der Ausreichenden Bedienung ist daher ein Verzicht auf das Angebot der S80 möglich. Hier ist zudem zu berücksichtigen, dass für Fahrgäste mit Ziel Dortmund ein stündliches Angebot durch die Linie S30 besteht.

Maßnahme 11.1.8 – Städte Kamen/Unna: C23/R53, C43, C44 – Neues Bedienungskonzept samstags

Ausschlaggebend für dieses Maßnahmenpaket ist der Ortsteil Kamen Heeren-Werve. Dieser ist mit knapp 8.500 Einwohner der größte Ortsteil von Kamen, welcher überwiegend kompakt bebaut ist. Die Erschließung erfolgt vor allem durch die C23 und R53, welche umlaufverknüpft sind. Zurzeit besteht hier ein 60-Minutentakt, der mittags durch Einzelfahrten kurzzeitig zu einem 30-Minutentakt verdichtet wird. Durch die Vorgaben der „Ausreichenden Bedienung“ ist aber auf beiden Linien ein 30-Minutentakt während der Normalverkehrszeit erforderlich (ca. 09:00 bis 16:00). Im weiteren Verlauf der R53 überlagert sich diese mit der C43, was zu einem Überangebot zwischen Unna-Königsborn und Unna Mitte führt, so dass auf das Angebot der C43 verzichtet werden kann. Für die Wohngebiete zwischen Unna Mitte und Unna-Königsborn ändert sich dabei nichts. Besteht bisher ein 30-Minutentakt aus zwei stündlich verkehrenden Linien (C43, R53), ist nach der Umsetzung dieses Maßnahmenpakets weiterhin ein 30-Minutentakt durch eine halbstündlich verkehrende Linie (R53) vorhanden. Im Bereich oberhalb des Bahnhofs Unna-Königsborn werden vier Haltestellen ausschließlich durch die C43 bedient (Salzweg, Hermannstraße, Dorotheenweg, Heidestraße). Um die Erschließung in diesem Bereich weiterhin zu gewährleisten, erfolgt durch die C44 eine Schleifenfahrt in diesem Bereich, bei der auch die AST-Haltestelle Zum Alten Schacht mit eingebunden wird.

Dieses Maßnahmenpaket erfordert Angebotsveränderungen bei mehreren Linien. Allerdings sind keine größeren baulichen Maßnahmen erforderlich, so dass die Umsetzung zeitnah erfolgen sollte. Die Einrichtung neuer Haltestellen kann auch im Nachgang der Umsetzung erfolgen.

 

Finanzierung

 

Durch die Maßnahmenpakete, die z.T. auch Erweiterungen des Nahverkehrsangebotes zur Erreichung einer „Ausreichenden Bedienung“ beinhalten, kommt es zu einer Änderung der durch die Kommunen gemäß Betriebsleistungsschlüssel zu tragenden Kosten. Die vorliegende Prognose weist für die Stadt Kamen einen um 16.000 € erhöhten Kostenanteil in Bezug auf das Jahr 2012 aus, der im Rahmen der Abrechnung über den Betriebsleistungsschlüssel zu tragen ist.

Verlustabd. 2012
BLS1

Verlustabd. 2012
BLS2

Mehraufwand
T-EUR/Jahr

Steigerung Verlustabdeckung gesamt (%)

 

 

BLS 1

BLS 2

Summe BLS 1+2

Stadt Bergkamen

559020

 

19,71

 

19,71

3,5

Gemeinde Bönen

90870

 

18,88

 

18,88

20,8

Gem. Holzwickede

88450

 

2,14

 

2,14

2,4

Stadt Kamen

570530*

 

16,82

 

16,82

2,9

Stadt Lünen

740780

37370

77,76

3,61

81,37

10,5

Stadt Unna

554550

 

25,70

 

25,70

4,6

Stadt Werne

63810

55050

2,31

6,32

8,63

7,3

Stadt Selm

 

64580

 

7,91

7,91

12,2

 

 

 

 

 

 

 

Kreis Unna

2668010

157000

163,32

17,84

181,16

6,4

 

*Haushaltsergebnis 2012: 560.241,67 Euro

 

Diese Prognose berücksichtigt allein die Änderungen aus den Angebotsanpassungen. Andere Effekte überlagern diese Auswirkungen und können erheblich größer sein, z. B. Kraftstoffkosten.

Durch die Angebotsverbesserung für den Stadtteil Heeren-Werve (Maßnahme 11.1.8) käme es für die Stadt Kamen zu Mehraufwendungen von 25.000 bis 27.000 €/Jahr. In Kombination mit der Einsparung der S80 samstags (Maßnahme 11.1.7) reduziert sich dieser Betrag auf die prognostizierten 16.000 €.

 

 

Stellungnahme der Stadt Kamen:

 

Der vorliegende Entwurf des Nahverkehrsplans erhält grundsätzlich die Zustimmung der Stadt Kamen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass das Bedienungszeitfenster der ausreichenden Verkehrsbedienung laut Definition lediglich Fahrten bis 21 Uhr einschließt. Dies ist kritisch zu hinterfragen, da abweichend davon insbesondere auf den Hauptachsen des ÖPNV in der Woche auch Fahrtenangebote nach der Stunde 21 erforderlich sind. Dies gilt beispielsweise für die Verbindung zwischen Unna und Kamen. Die Bedienungszeitfenster der ausreichenden Verkehrsbedienung bis zur Stunde 21 sind zu öffnen, sofern für Hauptachsen des ÖPNV Bedarfe bzw. Fahrtangebote auch nach 22 Uhr eine Erforderlichkeit nachgewiesen ist.

Die Stadt Kamen spricht sich weiter für eine Darstellung des ÖPNV-Angebots auch für bislang nicht untersuchte Gewerbegebiete aus. Dies kann gegebenenfalls in Form eines späteren Ergänzungsauftrags zum Nahverkehrsplan geschehen. In der Systematik wurden bereits Gewerbegebiete untersucht, für die es ebenfalls keinen Bedarf aus der Fragebogenaktion gibt, beispielsweise Ostfeld Bergkamen. Daher wird auch die Darstellung der Ist-Situation der Gewerbegebiete Technopark Kamen, Am Mühlbach, Kamen-Karree, Henry-Everling-Straße und 3 M als sinnvoll erachtet.

Grundsätzlich trägt die Stadt Kamen die Maßnahmenpakete mit. Der Wegfall der S80 samstags hat jedoch eine Fahrtzeitverlängerung zur Folge. Dies ist in der Evaluierung genau zu betrachten. Die Ergebnisse sind der Stadt Kamen spätestens im 2. Jahr nach Fahrplanumstellung zur Bewertung vorzulegen.

Positiv bewertet wird die konsequente Einführung des 30-Minuten-Takts samstags für den Ortsteil Heeren-Werve, sowohl in Richtung Kamen als auch in Richtung Unna.