Betreff
Änderung Ratsbeschluss 057/2012 Nummer 3 - Übernahme Ausfallbürgschaft Klinikum Westfalen GmbH
Vorlage
071/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ratsbeschluss 057/2012 Nr. 3 vom 05.07.2012 wird wie folgt geändert:

 

Der Rat der Stadt Kamen stimmt der Übernahme einer Ausfallbürgschaft zur Sicherung des für den Wechsel der Versorgungskasse notwendigen Darlehens bis zu einer Höhe von ca. 19 Mio. Euro einschließlich Lohnsteuer zu.

Für ein Darlehen zur Durchführung von investiven Maßnahmen am Standort Kamen wird eine Bürgschaft in Höhe von 3 Mio. Euro zu Gunsten der Klinikum Westfalen GmbH übernommen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Durch Beschluss vom 05.07.2012 hat der Rat der Stadt Kamen der Übernahme einer zweckgebundenen Ausfallbürgschaft zur Sicherung des für den Wechsel der Zusatzversorgungskasse (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; kurz: VBL) notwendigen Darlehens bis zu einer Höhe von ca. 22 Mio. Euro einschließlich Lohnsteuer zu Gunsten der Hellmig-Krankenhaus gGmbH zugestimmt.

 

Zwischenzeitlich hat die Sparkasse Lünen der Klinikum Westfalen GmbH als Rechtsnachfolgerin der Hellmig Krankenhaus gGmbH ein entsprechendes Darlehen in Höhe von 15 Mio. € zur Verfügung gestellt. Die genaue Höhe des notwendigen Darlehens zur Ablösung der VBL-Mitgliedschaft ist jedoch durch aktuelle Entwicklungen wieder vakant. Der Darlehensbedarf könnte sich noch mindern, was abzuwarten bleibt.

 

Zur Durchführung von Investitionen beabsichtigt die Klinikum Westfalen GmbH ein Darlehen in Höhe von 3 Mio. € aufzunehmen. Sie hat in einer Selbstverpflichtungserklärung festgelegt, diesen Betrag ausschließlich für Investitionen am Standort Kamen durchzuführen. Das Darlehen soll zur Absicherung des Kreditinstituts von der Stadt Kamen verbürgt werden.

 

In Summe wird der ursprünglich beschlossene Bürgschaftsbetrag von ca. 22. Mio. Euro durch die Bürgschaften über bis zu 19 Mio. Euro (VBL) und 3 Mio. € (Investition Standort Kamen) nicht überschritten.

 

Bezüglich der Provisionsvereinbarung zur Bürgschaft wird die Verwaltung eine entsprechende Vereinbarung mit der Klinikum Westfallen GmbH treffen.