Beschlussvorschlag:
Die vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Kamen in seiner Sitzung am 27.06.2013 beschlossene Aktualisierung der Richtlinien für die Tagespflege wird wie folgt geändert:
Pkt. 2.1 Satz 2 mit dem Wortlaut
„Kindertagespflege wird grundsätzlich gewährt, wenn die Förderung in einer Tageseinrichtung bzw. in einer OGS nicht möglich oder nicht ausreichend ist oder das Wohl des Kindes eine solche Entscheidung erfordert.“
wird gestrichen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die bisherige Formulierung der Ziff. 2.1 schließt missverständliche Auslegungen und Interpretationen mit Blick auf das Wahlrecht nicht aus. Mit der textlichen Modifizierung der Richtlinien wird eine fehlinterpretierte Ableitung zur Wahlfreiheit im Rahmen verfügbarer Plätze ausgeschlossen.
Die Verwaltung des Jugendamtes berät zur Betreuung der Kinder und berücksichtigt nach wie vor stets die Gleichwertigkeit der Betreuung in Kindertagesstätten oder in der Tagespflege.
Die Eltern haben die Wahlfreiheit im Rahmen verfügbarer Plätze.