Betreff
Änderung der Gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter im Kreis Unna für Leistungen gem. §§ 22 und 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Vorlage
066/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Kamen  in seiner Sitzung am 27.06.2013  beschlos­sene Aktualisierung der Richtlinien für die Tagespflege  wird wie folgt geändert:

 

Pkt. 2.1 Satz 2 mit dem Wortlaut

 

„Kindertagespflege wird grundsätzlich gewährt, wenn die Förderung in einer Tageseinrichtung bzw. in einer OGS nicht möglich oder nicht ausreichend ist oder das Wohl des Kindes eine sol­che Entscheidung erfordert.“

 

wird gestrichen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die bisherige Formulierung der Ziff. 2.1 schließt missverständliche Auslegungen und Interpreta­tionen mit Blick auf das Wahlrecht nicht aus. Mit der textlichen Modifizierung der Richtlinien wird eine fehlinterpretierte Ableitung zur Wahlfreiheit im Rahmen verfügbarer Plätze ausgeschlossen.

Die Verwaltung des Jugendamtes berät zur Betreuung der Kinder und berücksichtigt nach wie vor stets die Gleichwertigkeit der Betreuung in Kindertagesstätten oder in der Tagespflege.

Die Eltern haben die Wahlfreiheit im Rahmen verfügbarer Plätze.