Beschlussvorschlag:
Dem Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 5 Abs. 5
der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung des Betriebsleiters.
Vom 01.01.2012 bis
zum 31.12.2012 fungierte Herr Jörg Mösgen als Betriebsleiter des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung Kamen
Der
Jahresabschluss 2012 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ernst & Young GmbH, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehen.
Der geprüfte
Jahresabschluss 2012 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend
§ 26 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung in
der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 11.07.2013 vorbehaltlich der
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt festgestellt.
Mit Schreiben vom
12.08.2013 wurde der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA
NRW) übersandt. Die GPA NRW teilt hierin mit, dass sie den Bestätigungsvermerk
der Wirtschaftsprüfer vollinhaltlich übernimmt. Eine Ergänzung durch die GPA
NRW gemäß § 3 (5) der Verordnung über die Durchführung der
Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen
(JAP DVO) wird als nicht erforderlich angesehen.