Betreff
Entlastung des Betriebsleiters des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Geschäftsjahr 2012
Vorlage
064/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung des Betriebsleiters.

Vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 fungierte Herr Jörg Mösgen als Betriebsleiter des Eigen­betriebes Stadtentwässerung Kamen

Der Jahresabschluss 2012 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprü­fungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Be­stätigungsvermerk versehen.

Der geprüfte Jahresabschluss 2012 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend § 26 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 11.07.2013 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt fest­gestellt.

Mit Schreiben vom 12.08.2013 wurde der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) übersandt. Die GPA NRW teilt hierin mit, dass sie den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer vollinhaltlich übernimmt. Eine Ergänzung durch die GPA NRW gemäß § 3 (5) der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) wird als nicht erforderlich angesehen.