Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2012
Beschlussvorschlag:
Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH werden gem. § 12 Nr. 3b des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gem. § 12 Nr. 3b des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.
Da die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
In seiner Sitzung am 25.06.2013 hat der Aufsichtsrat empfohlen, die Geschäftsführung zu entlasten. Die Verwaltung schließt sich dieser Empfehlung an.
Hinweis zur Beschlussvorlage:
Ratsmitglieder, die zugleich Mitglieder des Aufsichtsrates der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH sind bzw. waren, dürfen gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.
Mitglieder des Aufsichtsrates und Stellvertreter:
Blaschke, Thomas
Dreher, Britta
Fuhrmann, Rainer
Gercek, Kaya
Gerdes, Rosemarie
Gube, Astrid
Hartig, Petra
Heidenreich, Hans-Dieter
Hupe, Hermann
Jung, Renate
Kemna, Wilhelm
Mann, Anette
Müller, Ursula
Schneider, Anke
Weber, Franz Hugo
Werning, Bettina
Zühlke, Nicola