Beschlussvorschlag:
Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der
Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
- Der
Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2012 wird in der
vorgelegten Form festgestellt.
- Der
Lagebericht wird genehmigt.
- Der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 174.600,08 € ist durch die Stadt Kamen
ausgeglichen worden.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Für das Wirtschaftsjahr 2012 wurden von der TECHNOPARK KAMEN GmbH ein Verlust in Höhe von 309.959 € angemeldet. Unter Berücksichtigung des vereinbarten HSK-Konsolidierungspotentials i. H. v. 20.000 € wurden im Haushaltsplan Mittel in Höhe von 289.959 € bereit gestellt.
Im Jahr 2012 wurde von der Stadt Kamen in Abstimmung mit der Geschäftsführung der GmbH eine Abschlagszahlung auf den Verlustausgleich in Höhe von 217.058,00 € geleistet. Auf weitere Abschlagszahlungen konnte unter Berücksichtigung der guten Liquidität der GmbH und der angespannten Finanzsituation der Stadt Kamen verzichtet werden. Da der tatsächliche Verlust 174.600,08 € beträgt sind von der GmbH nach Feststellung des Jahresabschlusses 42.457,92 € an die Stadt Kamen zurückzuzahlen.
Gegenüber dem verminderten Planwert nach HSK in Höhe von 289.959 €
(309.959 € – 20.000 €) ergibt sich durch den tatsächlichen Verlust in Höhe von 174.600,08 € eine weitere Verbesserung um 115.358,92 €.
Aufgrund von Kündigungen von Mietverträgen und aufgrund auslaufender Mietverträge können 2013 auch größere Leerstände nicht ausgeschlossen werden.
Gem. § 13 des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung, nach Vorberatung im Aufsichtsrat über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Genehmigung des Lagerberichts und über die Ergebnisverwendung.
Der nach § 20 Nr. 1 und Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der Eversheim-Stuible Treuberater GmbH geprüft. Die Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der EversheimStuible Treuberater GmbH ist in vollem Wortlaut aus der Anlage ersichtlich.
Dem Aufsichtsrat haben der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht zur Prüfung und Beratung am 17.06.2013 vorgelegen.
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, entsprechend dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Die Verwaltung schließt sich dieser Beschlussempfehlung an.
Da der Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung gem. § 11 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen kann, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Anlagen:
Jahresabschluss der Technopark Kamen GmbH zum 31.12.2012