Betreff
Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG)
Antrag der Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH (GWA) vom 16.04.2013 auf Erteilung einer Genehmigung einer wesentlichen Änderung betreffend der Modernisierung und Erweiterung der Aufbereitungsanlage für Boden, Bauschutt und Baustellenabfälle am Standort der Inertstoffdeponie in Kamen gem. § 16 BImSchG
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen
Vorlage
054/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Kamen stimmt den nunmehr geplanten Änderungen des Betriebs des Wertstoffhofes

(Zeiten siehe auch Sachverhalt und Begründung) sowie der Aufbereitungsanlage für Boden, Bauschutt und Baustellenabfälle am Standort der Inertstoffdeponie in Kamen gem. § 16 BImSchG zu.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH (GWA) betreibt einen Standort in Kamen Heeren-Werve, der ursprünglich als Inertstoffdeponie genehmigt worden war. Weitere abfallwirtschaftliche Einrichtungen werden dort seitdem über von der Bezirksregierung Arnsberg erteilte Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz betrieben. Die GWA will im vorliegenden Antrag die Abfallarten der am Standort betriebenen Aufbereitungsan­lage um Holz, Holzspäne, Holz-Sperrmüll, Spanplatten, Furniere, Metalle, Alu, Eisen, Stahl und gemischte Metalle erweitern. Die max. Gesamtkapazität für Aufbereitung bzw. Behandlung von Abfällen soll unverändert bei 130.000 t/Jahr bleiben.

 

Neben der Erweiterung der Abfallarten soll es auch bauliche Veränderungen sowohl an der Auf­bereitungsanlage als auch am Wertstoffhof geben.

 

Bauliche Veränderungen Aufbereitungsanlage

 

              Randeinfassungen der Betriebsfläche durch Anfahr- und Lagerwände

              Lärm. und Sichtschutzwall am westl. Rand, 4 bis 4,5 m hoch

              Verlängerung der asphaltierten Deponiestraße

              Erweiterung der vorh. Asphaltfläche, ca. 8.700 qm als Verkehrs- und Lagerfläche

              Errichtung Altholzlager und -umschlag, ca. 700 qm Asphaltfläche durch Wände abge­grenzt

              Errichtung Altmetalllager und -umschlag, ca. 900 qm Asphaltfläche durch Wände abge­grenzt

              Offene Lagerboxen und Schüttbunker, zur Annahme von Inputmaterialien und Lagerung von Zwischen- und Fertigprodukten

              Neue Maschinentechnik zur Optimierung und Flexibilisierung der Wertstofftrennung

 

Bauliche Veränderungen Wertstoffhof

 

              offener Schüttbunker von ca. 300 qm auf ca. 700 qm

              Errichtung einer neuen Schüttbunkeranlage für die Bereitstellung von Biomasseproduk­ten (z.B. Rindenmulch) und mineralische Produkte (z.B. Sand, Kies, Split)

              Erneuerung der vorh. Verkehrsflächen

              Änderung und Optimierung der verkehrlichen und betrieblichen Abwicklung im Eingangsbe­reich, möglichst weitgehende Trennung zwischen privaten und gewerblichen Anlieferungen durch

-       Ausweitung der Fahrspur

-       Ausbau des Betriebsgebäudes

-       Errichtung einer zweiten Brückenwaage

 

Laut Antrag bzw. Gutachten des TÜV-Nord werden nach Umsetzung des Genehmigungsantra­ges die behördlich vorgegebenen Lärmimmissionsgrenzwerte in jedem Falle eingehalten.

Entscheidend für die Auswirkungen des Antrages auf das Verkehrsaufkommen ist der Umstand, dass die aktuell genehmigte Durchsatzleistung der Aufbereitungsanlage mit 130.000 t/a unan­getastet bzw. unverändert bleibt.

 

Rein rechnerisch ergeben sich für die Aufbereitungsanlage bei vollständig ausgeschöpfter Durchsatzleistung durchschnittlich folgende mögliche Verkehrsströme:

 

a)         Anlieferungen (z.B. Bauschutt, Baustellenabfälle):

 

130.000 t/a

----------------                = 35 FZ/d

15t/FZ x 250 d/a

 

b)         Abholungen (z.B. Recycling-Baustoffe)

 

130.000 t/a

----------------                = 26 FZ/d

20t/FZ x 250 d/a

 

c)         Anlieferungen und Abholungen in Summe

 

            = 61/FZ/d

 

Gem. Gutachten des TÜV sind unzulässig hohe Lärmimmissionen nicht zu erwarten. Betrachtet wurden alle Aktivitäten (Aufbereitungsanlage und Wertstoffhof) unter Beachtung der veränderten Betriebszeiten.

 

Die nach Umsetzung des Vorhabens vom Standort ausgehenden Geruchskonzentrationen wer­den ebenso gering bleiben wie zuvor.

 

Es kommt zu keiner Zunahme der vom Standort ausgehenden Staubemissionen im Vergleich zur Ist-Situation. Vielmehr sollen Primär- und Sekundärmaßnahmen der Verhinderung und Ver­minderung der Staubentstehung und -ausbreitung eher eine Verbesserung der Lage bewirken.

 

Es kommt zu keiner signifikanten nachteiligen Veränderung hinsichtlich der Abwassermengen und – qualitäten.

 

Im Rahmen der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg soll eine Anpassung der geplanten Öffnungs- und Betriebszeiten erfolgen, verbunden mit dem Ziel, einerseits die Serviceangebote des Wertstoffhofes für Bürgerinnen und Bürger zu verbessern sowie anderer­seits Belastungen für Anlieger im Umfeld der Anlage als auch der Bewohner der Zu- und Ab­fahrtswege zu reduzieren. Die Betriebs- und Öffnungszeiten sollen wie folgt angepasst werden:

 

Betriebszeiten für die Aufbereitungsanlage

mo – fr            7.00 bis 18.30

sa        7.00 bis 14.30

 

Öffnungszeiten für die Aufbereitungsanlage

mo – fr            7.00 bis 20.00

sa        7.00 bis 16.00

 

Betriebszeiten für den Wertstoffhof

mo – fr            7.00 bis 18.30

sa        7.00 bis 14.00

 

Öffnungszeiten für den Wertstoffhof

mo – fr            9.00 bis 18.30

sa        9.00 bis 14.00

 

Zur weiteren Information ist als Anlage die den Fraktionen übersendete Synopse zu den wesentlichen Positionen zum Antrag der GWA beigefügt.