Betreff
Vorschlagliste für die Wahl der Jugendschöffen/innen für die Amtsperiode 01.01.2014 bis
31.12.2018
Vorlage
049/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss benennt die auf der beiliegenden Vorschlagliste genannten Personen für die Wahl der Jugendschöffen/innen für das Jugendschöffengericht Unna und die Jugendkammern des Landgerichts Dortmund.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Seitens des Präsidenten des Landgerichts Dortmund wurde mit Schreiben vom 23.01.2013 mitgeteilt, dass die Amtsdauer der bisher gewählten Jugendschöffen/innen bei den Jugend-

kammern des Landgerichts Dortmund sowie beim Jugendschöffengericht Unna am 31.12.2013 endet.

 

§ 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss eine Vorschlag-liste von geeigneten Personen erstellt, die dann zur Wahl der Jugendschöffen/innen dem hiesigen Amtsgericht weitergeleitet wird.

Durch den Präsidenten des Landgerichts Dortmund wurde festgesetzt, dass durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt Kamen mindestens 12 Personen zu benennen sind. Es handelt sich hierbei um die doppelte Anzahl der benötigten Jugendschöffen/innen.

Von den benannten Personen werden später ein/e Hauptschöffe/in für die Jugendkammern des Landgerichts Dortmund und 5 Hauptschöffen/innen für das Jugendschöffengericht in Unna gewählt. Bei der Benennung von Personen ist darauf zu achten, dass die gleiche Anzahl von Männern und Frauen vorgeschlagen wird.

 

Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) führt aus, welche persönlichen Kriterien gegeben sein müssen, um zum/zur Jugendschöffen/in gewählt werden zu können.

 

Lt. §§ 32,33,34 GVG in die Vorschlagliste nicht aufzunehmen:

 

-       Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter

nicht besitzen oder wegen der vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt sind,

-       Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,

-       Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden,

-       Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Wahlperiode vollendet haben würden,

-       Personen, die z. Zt. der Aufstellung der Vorschlagliste nicht in der Gemeinde wohnen,

-       Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind,

-       Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind,

-       Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

 

In das Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:

 

-       der Bundespräsident,

-       die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung

-       Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können,

-       Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte

-       gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzuges sowie hauptamtliche Bewährungs- oder Gerichtshelfer,

-       Religionsdiener und Mitglieder solcher religiöser Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind,

-       Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlaglisten noch andauert.

 

Die vorgeschlagenen Personen sollen gem. § 35 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

 

Folgende Personen dürfen die Berufung zum Amt eines/r Jugendschöffen/in ablehnen:

 

-       Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, des Europäischen Parlaments, eines Landtages oder einer zweiten Kammer,

-       Personen, die in der vorhergehenden Amtsperiode die Verpflichtung eines ehrenamtlichen Richters in der Strafrechtspflege an vierzig Tagen erfüllt haben, sowie Personen, die bereits als ehrenamtliche Richter tätig sind,

-       Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen,

-       Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen,

-       Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die unmittelbare persönliche Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert,

-       Personen, die das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Ende der Amtsperiode vollendet haben würden,

-       Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Amtes für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Grundlage eine besondere Härte bedeutet.

 

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt, es kann nur von Deutschen versehen werden. Die Vorschlagliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

 

 

Die Fraktionen wurden mit der Bitte angeschrieben, geeignete Personen zu benennen. Ferner erfolgte eine Information über die örtliche Presse, so dass sich interessierte Personen für die Aufnahme in die Vorschlagliste bewerben konnten.

 

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

Die erstellte Vorschlagliste ist nach Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss im Fachbereich Jugend, Schule und Sport eine Woche lang öffentlich auszulegen. Der Zeitpunkt der Auslegung ist vorher öffentlich bekanntzumachen.

 

 

 

 

 

Vorschlagliste für die Wahl der Jugendschöffen

 

-männlich-

 

Von der SPD-Fraktion vorgeschlagen:

Ø  Etzold, Jürgen, geb. 03.01.1950 in Kamen
wohnhaft Hansastraße 15, 59174 Kamen
Beruf: Rentner

 

Ø  Resler; Peter, geb. 05.04.1949 in Hannover
wohnhaft Unnaer Str. 30, 59174 Kamen
Beruf: Geschäftsführer i. R.

 

Ø  Müller, Jochen, geb. 17.03.1947 in Unna
wohnhaft Middelschulteweg 7, 59174 Kamen
Beruf: Kirchenbeamter i. R.

 

Ø  Marc, Ulrich, geb. 30.12.1960 in Lünen
wohnhaft Im Hagen 9. 59174 Kamen
Beruf: Elektriker i. R.

 

Ø  Rodriguez Blanco, David, geb. 31.08.1986 in Unna
wohnhaft Mersch 16 b, 59174 Kamen
Beruf: Student

 

Ø  Maidorn, Detlef, geb. 31.12.1959 in Kamen
wohnhaft Heidestraße,9, 59174 Kamen
Beruf: Diakon

Ø 
Von der Fraktion DIE LINKE/GAL vorgeschlagen:

Ø  Rau, Andreas, geb. 22.08.1967 in Bochum
wohnhaft Heidestraße 8 a, 59174 Kamen
Beruf: staatl. anerkannter Erzieher



Aus der Bürgerschaft beworben:

Ø  Bremer, Peter, geb. 22.04.1953 in Essen
wohnhaft Bergkamener Str. 30, 59174 Kamen
Beruf: Regierungsangesteller

 

Ø  Hahn, Hans-Jürgen, geb. 08.05.1951 in Völklingen
wohnhaft Lindenallee 26, 59174 Kamen
Beruf: Berufsschullehrer i. R.

Ø  Herrmann, Klaus-Dieter, geb. 05.05.1948 Hagen
wohnhaft Siegeroth 18, 59174 Kamen
Beruf: Dipl. Ing. OStR i. R.

 

Ø  Karczewski, Frank, geb. 18.01.1962 in Dortmund
wohnhaft Lindenallee 49 a, 59174 Kamen
Beruf: Funklokrangierführer

 

Ø  Krinke, Jürgen, geb. 16.12.1953 in Methler j. Kamen
wohnhaft Buchenweg 7, 59174 Kamen
Beruf: Dipl. Sozialarbeiter

 

Ø  Planer, Günther, geb. 14.05.1952 in Bergkamen
wohnhaft Kirchplatz 5 a, 59174 Kamen
Beruf: Rentner

 

Ø  Puls, Gerd, geb. 05.01.1949 in Heeren-Werve j. Kamen
wohnhaft  Schattweg 96, 59174 Kamen
Beruf: Dipl. Pädagoge i. R.


 

Ø  Rohner, Heribert, geb. 11.06.1955 in Dortmund
wohnhaft Händelstraße 25 a, 59174 Kamen
Beruf: Dipl. Ing. Nachrichtentechnik

 

Ø  Schmidt, Rainer, geb. 27.05.1952 Herten
wohnhaft Grillostraße 24, 59174 Kamen
Beruf: Industriemeister Chemie i. R.

 

Ø  Wädlich, Ulrich, geb. 21.08.1949 in Ampen
wohnhaft Südfeld 104 a , 59174 Kamen
Beruf: OStR i. R.

 

 

 

-weiblich-


Von der SPD-Fraktion vorgeschlagen:

Ø  Sklorz, geb. Kersten, Anja, geb. 03.07.1965 in Kamen
wohnhaft Am langen Kamp 13, 59174 Kamen
Beruf: Erzieherin

 

Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagen:

Ø  Schneider. Anke, geb. 16.08.1963 in Kamen
wohnhaft Ostenmauer 30, 59174 Kamen
Beruf: Diplom Designerin

 


Aus der Bürgerschaft beworben:

Ø  Deterding, geb. Westermann, Ingrid, geb. 22.09.1954 in Dortmund
wohnhaft Am Lehmacker 39, 59174 Kamen
Beruf: Lehrerin

 

Ø  Koppe, geb. Chrosnik, Roswitha, geb. 18.01.1950 in Unna
wohnhaft Droste-Hülshoff-Str. 3, 59174 Kamen
Beruf: Hausfrau

 

Ø  Krueger, geb. Weidemann, Heike, geb. 27.04.1966 in Unna
wohnhaft Otto-Hahn-Str. 7, 59174 Kamen
Beruf: Erzieherin


Ø  Lagemann, geb. Wietlake, Elvira, geb. 01.07.1964 in Dortmund
wohnhaft Goethestraße 2 c, 59174 Kamen
Beruf: kaufm. Angestellte

 

Ø  Trittin, Inga, geb. 22.08.1966 in Kamen
wohnhaft Oststraße 12, 59174 Kamen
Beruf: Schulsozialarbeiterin