Die
Betriebsabrechnung weist eine Unterdeckung von insgesamt 294.220,15 € aus.
Die
Betriebsabrechnung des Jahres 2012 der Stadtentwässerung Kamen ist in der
beigefügten Anlage (Spalten 1 – 7) dargestellt. Die Beträge der einzelnen
Kostenarten und Leistungen der Betriebsabrechnung (Spalten 6 und 7) werden aus
dem Jahresabschluss 2012 der Finanzbuchhaltung entwickelt (Spalten 2 und 3),
wobei die Werte des Jahresabschlusses entweder der Ein- /Ausgliederungsrechnung
(Spalte 4 und 5) oder der Betriebsabrechnung (Spalte 6 und 7) zugeordnet
werden. In jeder Zeile muss die Summe der Beträge aus der Ein-/Ausgliederungs-spalte
und der Betriebsabrechnung identisch sein mit der Summe des Jahresabschlusses.
Nach diversen
Differenzierungen der Werte des Jahresabschlusses 2012 über die Ein-/ Ausgliederungsspalte
weist die Betriebsabrechnung 2012 eine Unterdeckung in Höhe von 294.220,15 €
aus. Die Differenz zwischen dem Ergebnis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
und dem Ergebnis der Betriebsabrechnung basiert hauptsächlich darauf, dass
-
der handelsrechtliche Ertrag aus der Auflösung von
Sonderposten für Zuschüsse im Rahmen der Betriebsabrechnung und Kalkulation
keinen Erlös darstellt (rd. 377 T€),
-
die ertragswirksame Auflösung der Rückstellung für
Gebührenausgleich nach KAG im Rahmen der Betriebsabrechnung und Kalkulation
keinen Erlös darstellt (rd. 255 T€),
-
die kalkulatorischen Kosten bei der
Betriebsabrechnung und der Kalkulation (Abschreibungen und Zinsen) höher ausfallen,
als die handelsrechtlichen Abschreibungen und Fremdkapitalzinsen in der Gewinn-
und Verlustrechnung (rd. 2.744 T€) und
-
im Ergebnis des Jahresabschlusses 2012 Buchverluste
aus Anlagenabgängen (rd. 156 T€) und Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung
(rd. 193 T€) enthalten sind, die in der Kalkulation und Betriebsabrechnung
keine Kosten des Berichtsjahres darstellen.
Insgesamt
betrachtet errechnet sich das Betriebsergebnis 2012 aus folgenden Wertveränderungen
im Vergleich zum Jahresabschluss 2012:
|
Ergebnis
Jahresabschluss 2012 |
2.669 T€ |
./. |
Erlöse Klärschlamm |
5 T€ |
./. |
Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten
für Zuschüsse |
377 T€ |
./. |
Ertrag aus Auflösung Rückstellung für
Gebührenausgleich (aus 2010) |
255 T€ |
./. |
Periodenfremde Erträge |
49 T€ |
+ |
Aufwand Klärschlammentsorgung |
5 T€ |
./. |
Mehr kalkulatorische Abschreibung |
529 T€ |
+ |
Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung |
193 T€ |
+ |
Personalaufwand für Klärschlammentsorgung |
2 T€ |
+ |
Buchverluste aus Anlagenabgängen |
156 T€ |
+ |
Periodenfremder Aufwand |
7 T€ |
./ |
Erträge aus Swaps |
32 T€ |
+ |
Aufwand für Swaps |
86 T€ |
+ |
Sonstige Zinsähnliche Aufwendungen |
50 T€ |
./. |
Mehr kalkulatorische Zinsen |
2.215 T€ |
= |
Betriebsergebnis
2011 |
- 294 T€ |
Bei dem Ergebnis der
Betriebsabrechnung 2012 (- 294.220,15 Euro) ist zu berücksichtigen, dass die
Kalkulation 2012 vorsieht, eine Unterdeckung aus 2009 in Höhe von 66.300,00 Euro
und eine Überdeckung aus 2010 in Höhe von 255.400,00 Euro auszugleichen.
Somit
ergibt sich nach Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) eine tatsächliche
Kostenunterdeckung in Höhe von 105.120,15 Euro.
Das KAG
NRW schreibt in § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. vor, dass Kostenüberdeckungen am
Ende eines Kalkulationszeitraumes (als Ergebnis einer Betriebsabrechnung)
innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen
sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Wie
diese Vorgaben des KAG NRW bei den kommenden Kalkulationen der Gebührensätze ab
2014 Anwendung finden, muss zu gegebener Zeit (ab Herbst 2013) entschieden
werden, wenn alle im Rahmen der Kalkulation entscheidenden Rahmenbedingungen
und Parameter für das kommende Wirtschaftsjahr 2014 bekannt geworden sind und
der Verwaltung vorliegen.