hier: Sachstandsbericht der Verwaltung
Nachdem der Landtag am 23.01.2013 das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen beschlossen hat, ist das Gesetz am 05.02.2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW) bekannt gemacht worden und am folgenden Tage in Kraft getreten.
Gem. § 5 (Klimaschutzgesetz NRW) haben neben der Landesregierung auch die anderen öffentlichen Stellen eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz insbesondere zur Minderung der Treibhausgase, zum Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie zur Anpassung an den Klimawandel. Die anderen öffentlichen Stellen, wie die Gemeinden und Gemeindeverbände, sollen Klimaschutzkonzepte erstellen.
Nach umfassender Beratung und einstimmigem Beschluss hat der Rat der Stadt Kamen am 07.03.2013 die Verwaltung mit der Erarbeitung eines „Integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes“ beauftragt.
Als erster Schritt seitens der Verwaltung wurde ein Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für Beratungsleistungen für Kommunen, die am Beginn ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen, beantragt. Hierbei haben Kommunen, die am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen, die Möglichkeit, sich als Grundlage für die anschließende Erstellung von Klimaschutzkonzepten externe Beratungsdienste fördern zu lassen. Mit der geförderten Beratungsleistung soll das Querschnittsthema „Klimaschutz“ erstmals in einer Kommune strategisch implementiert werden. Ziel ist es, einen systematischen Einstieg in dieses Politikfeld zu ermöglichen. In der Beratung werden mit Politik und Verwaltung der Status Quo an Aktivitäten und Strukturen analysiert, Optimierungspotentiale diskutiert und zusammen mit der Kommune ein Zeitplan entwickelt, wie Klimaschutz in der kommunalen Verwaltung kurz- und mittelfristig verankert werden kann. Die Förderquote der Stadt Kamen beläuft sich auf 85%. Die Mindestfördersumme liegt bei 5.000,00 €. Neben der Erstellung und fristgerechten Übersendung eines Förderantrages zum 31.03.2013 wurden zeitgleich Angebote verschiedener Fachbüros eingeholt. Eine abschließende Vergabe wird nach Erteilung des Förderbescheids erfolgen.
Nach den bisherigen Angebotsabfragen beläuft sich der gesamte Kostenrahmen auf ca. 15.000 €.
Die im Förderantrag anvisierte Arbeitsplanung lautet wie folgt:
I. Ausgangssituation:
- Projektinstitutionalisierung (Informationsaustausch, Abstimmung, Ablauf, Terminierung etc.)
- Klärung der bisherigen Zuständigkeiten, Strukturen und internen Abläufe in Politik und Verwaltung
- Sammlung und Analyse bisheriger Klimaschutzaktivitäten
- Analyse des Energiemanagements für kommunale Liegenschaften
- Aufzeigen von Optimierungspotenzialen
II. Leitbild-und Strategieentwicklung:
- Erarbeitung eines Konzepts zur Verankerung des Klimaschutzes in der kommunalen Verwaltung
- Sammlung von prioritären Handlungsfeldern (z. B. regenerative Energien , Mobilität, Energiemanagement) und Festlegung von Verantwortlichkeiten
- Erarbeitung von Klimaschutzzielen für die Stadt Kamen und von entsprechenden Schritten zur Umsetzung sowie Prioritätenbildung sowie
- im weiteren Verlauf Erarbeitung eines ersten Zeit-und Maßnahmenplans mit kurz-und mittelfristigen Maßnahmen - Beratung zu Messwesen und Controlling
III. Beteiligung und Vernetzung:
- Konzept zur Beteiligung der betroffenen Akteure
- Arbeitskreis „Kommunaler Klimaschutz“ (Experten, Verwaltungsmitarbeiter, Politiker, sachverständige Bürger), thematische Workshops
- Teilnahme an regionalen Netzwerken zum Erfahrungsaustausch etc.
IV Ergebnispräsentation:
- Abschlussbericht
- Ergebnispräsentation
Aus heutiger Sicht
ist eine Bewilligung von Fördermitteln im Verlaufe des Sommer 2013 zu erwarten.
Der Projektzeitraum für die Erstberatungsleistungen ist vom Fördergeber bis
31.05.2014 definiert. Die Ergebnisse der Erstberatungsleistungen stellen die
Grundlage für die Beantragung weiterer Fördermittel für die konkrete
Ausarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Kamen dar.