Betreff
Bebauungsplan Nr. 19 Ka-HW "Nikolaus-Otto-Straße"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
040/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 Ka-HW "Nikolaus-Otto-Straße", Gemarkung Heeren-Werve, Flur 4, Flurstücke 236, 237, 323, 324, 325, 502, 503, 513, 526, 548, 549, 550, 551, 552, 555, 556, 611, 616, 617, 618 sowie 671 gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB in der derzeit gültigen Fassung.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

2. Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauf­tragt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der im beigefügten Lageplan dargestellte Planungsraum liegt nördlich der Nikolaus-Otto-Straße sowie westlich der Westfälischen Straße und hat eine Größe von insgesamt ca. 1,6 ha.

 

Vorrangiges Ziel der Aufstellung ist die Schaffung von barrierefreiem seniorengerechtem Wohn­raum einschließlich einer Pflegeinrichtung für Senioren im Stadtteil Heeren-Werve.

 

Die sich ändernde Altersstruktur der Wohnbevölkerung aufgrund des demographischen Wan­dels hat eine gesteigerte Nachfrage nach speziellen seniorengerechten Wohnformen zur Folge. Aus diesem Grunde wurden im Stadtgebiet bereits verschiedene Wohnprojekte umgesetzt.

 

Dennoch besteht weiterhin eine große Nachfrage nach diesen speziellen Wohnformen, gerade auch in den Ortsteilen, damit ein Umzug in eine seniorengerechte Wohnform innerhalb des ge­wachsenen sozialen Umfelds möglich ist. Um dieser Nachfrage Rechnung tragen zu können, schlägt die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplans für den im beiliegenden Plan dar­gestellten Bereich im Stadtteil Heeren-Werve vor. Insbesondere durch die Nähe zum Stadtteil­zentrum besteht eine besondere Lagegunst.

 

Es handelt sich um den nördlichen Teilbereich des Bebauungsplans 15 Ka-HW - Königsborn 2/5.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Kamen ist dieser Bereich überwiegend als "Wohnbaufläche" und zum Teil als "Gewerbefläche" dargestellt

 

Die Entwicklung der Fläche als Wohnbaufläche erfolgt gemäß § 13a (2) Nr. 2. Die teilweise ab­weichende Darstellung im Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

 

Im rechtskräftigen Landschaftsplan Nr.4 Raum Kamen-Bönen des Kreises Unna werden für die­sen Bereich keine Festsetzungen getroffen.

 

 

Anlage:

 

Lageplan