hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt
Kamen beschließt:
1. Die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 19 Ka-HW "Nikolaus-Otto-Straße", Gemarkung
Heeren-Werve, Flur 4, Flurstücke 236, 237, 323, 324, 325, 502, 503, 513, 526, 548,
549, 550, 551, 552, 555, 556, 611, 616, 617, 618 sowie 671 gem. § 2 (1) BauGB
in Verbindung mit § 13a BauGB in der derzeit gültigen Fassung.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches
des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Lageplan
ersichtlich.
2. Die Verwaltung wird mit der
Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der im beigefügten Lageplan dargestellte
Planungsraum liegt nördlich der Nikolaus-Otto-Straße sowie westlich der
Westfälischen Straße und hat eine Größe von insgesamt ca. 1,6 ha.
Vorrangiges Ziel der Aufstellung ist die
Schaffung von barrierefreiem seniorengerechtem Wohnraum einschließlich einer
Pflegeinrichtung für Senioren im Stadtteil Heeren-Werve.
Die sich ändernde Altersstruktur der
Wohnbevölkerung aufgrund des demographischen Wandels hat eine gesteigerte
Nachfrage nach speziellen seniorengerechten Wohnformen zur Folge. Aus diesem
Grunde wurden im Stadtgebiet bereits verschiedene Wohnprojekte umgesetzt.
Dennoch besteht weiterhin eine große
Nachfrage nach diesen speziellen Wohnformen, gerade auch in den Ortsteilen,
damit ein Umzug in eine seniorengerechte Wohnform innerhalb des gewachsenen
sozialen Umfelds möglich ist. Um dieser Nachfrage Rechnung tragen zu können,
schlägt die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplans für den im beiliegenden
Plan dargestellten Bereich im Stadtteil Heeren-Werve vor. Insbesondere durch
die Nähe zum Stadtteilzentrum besteht eine besondere Lagegunst.
Es handelt sich um
den nördlichen Teilbereich des Bebauungsplans 15 Ka-HW - Königsborn 2/5.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Kamen ist
dieser Bereich überwiegend als "Wohnbaufläche" und zum Teil als
"Gewerbefläche" dargestellt
Die Entwicklung der Fläche als Wohnbaufläche
erfolgt gemäß § 13a (2) Nr. 2. Die teilweise abweichende Darstellung im
Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Im rechtskräftigen Landschaftsplan Nr.4 Raum
Kamen-Bönen des Kreises Unna werden für diesen Bereich keine Festsetzungen
getroffen.
Anlage:
Lageplan