Mit Datum vom
03.08.2007 beantragt die SPD - Fraktion die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
„Bau eines Beachvolleyballplatzes in Kamen-Mitte“ für die Sitzung des Schul-
und Sportausschusses. In der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am
18.06.2009 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob in Kamen-Mitte der
Bedarf und die Möglichkeit gegeben ist, einen Beachvolleyballplatz zu bauen.
Hierzu sollte ergänzend geprüft werden, ob eine Betreuung und Pflege durch
einen Verein erfolgen kann.
Im Bereich der
Seseke zwischen dem Eilater Weg, der Wilhelm Bläser Straße und der Sportanlage
im Hemsack befindet sich eine kommunale Fläche, die über geraume Zeit einer
Tiefbaufirma für Zwischenlagerungen zur Verfügung gestellt worden war. Nach
Einschätzung der Verwaltung ist die Örtlichkeit zur Errichtung eines
Beachvolleyballfeldes geeignet.
Es hat Gespräche
mit interessierten Nutzern aus der politischen Jugendbewegung gegeben. Die
Kamener Jungsozialisten haben weiteren politischen Jugendorganisationen und Jugendgruppierungen
eine Mitwirkung angeboten.
In einer
Besprechung am 29.10.2012 auf Einladung des Juso – Stadtverbandes Kamen, haben
der Bürgermeister, der Jugenddezernent und die Vorsitzende des
Jugendhilfeausschusses erklärt, sich für die Errichtung einer
Beachvolleyballanlage in einfachster Form einzusetzen. Dabei wird der Bedarf
vorausgesetzt. Damit wird in Kamen-Mitte, wie bereits in Kamen-Heeren-Werve und
Kamen-Methler, eine Angebotslücke geschlossen.
Der Haushalt
enthält keine Mittel; signalisiert wurde die Finanzierung mit Sponsorenmitteln.
Die Verwaltung ist
im Gespräch mit Sponsoren mit dem Ziel,
Drittmittel
(Sponsorenmittel) einzuwerben bzw. zu verabreden.
Die Herstellung der
Fläche wird in einfacher Form erfolgen, die technische Ausstattung (Pfosten,
Netz, etc.) soll so beschaffen und eingelassen werden, dass sie möglicherweise
(z.B. wegen anderer Nutzung des Geländes) auf andere Flächen verbracht werden
kann.
Der Stadt Kamen
entstehen Kosten im Aufwand wie sie für Spielanlagen Jugendlicher typisch sind
u.a. (ggf. Reparaturen der Pfosten und des Netzes und gelegentliche Sandreinigungen).
Die Anregung, eine
Trägerschaft für diese Fläche zu organisieren, wurden wegen des öffentlichen
Zugangs und der besonderen Bedeutung der Verkehrssicherungspflicht nicht weiter
verfolgt: eine angemessene Verkehrssicherungspflicht, hinter der auch Aspekte
der Sicherheit und Sauberkeit stehen, wird Aufgabe des städt. Bauhofes sein
(wie auch auf Bolzplätzen, Spielplätzen und Freizeitanlagen üblich).
Die Mitglieder des
Planungs- und Umweltausschusses sind in der Sitzung am 13.05.2013 zu
beteiligen.
Dem Schul- und
Sportausschuss soll das in der Sitzung am 04.07.2013 zum Beschluss vorgelegt
werden.