Betreff
Aktualisierung der Richtlinien für die Tagespflege
Vorlage
027/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgelegte Synopse zu den Richtlinien Kindertagespflege/Leistungen gem. §§ 22 u. 23 Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG – (SGB VIII) wird zur Kenntnis genommen.

 

Die vorgelegten gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter im Kreis Unna für Leistungen gem. §§ 22 und 23 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – KJHG – (SGB VIII) werden beschlossen und treten zum 01.08.2013 in Kraft


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die in den gemeinsamen Richtlinien vorgeschlagenen Änderungen wurden im Arbeitskreis der wirtschaftlichen Jugendhilfe im Kreis Unna erarbeitet und passen sich den Richtlinien der be­nachbarten Städte weitgehend an. Mit der Änderung der Richtlinien soll verhindert wer­den, dass die Städte und Gemeinden im Kreis Unna, aber auch darüber hinaus, in Konkur­renz um die Tagespflegestellen treten.

 

Die Erhöhung des Aufwendungsersatzes von 4,50 € auf 5,00 € sowie die Weiterzahlung des Aufwendungsersatzes bei Unterbrechungen (Krankheit des Kindes, Urlaub der Eltern, usw.) schlagen sich nach ersten vorsichtigen Schätzungen mit rd. 100.000,-- €/ jährlich im Haushalt nieder. Die für das Haushaltsjahr 2013 bereitgestellten Mittel in Höhe von 860.000,- - € reichen wegen der z. Zt. nicht so großen Nach­frage nach Tagespflegestellen wie erwartet zur Deckung dieser Mehrkosten aus.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes behält sich mit Blick auf das Abstimmungsgespräch der Jugendamtsleiter auf Kreisebene am 21.06.2013 eine nachträgliche Veränderung dieser Beschlussvorlage vor. Evtl. notwendige Änderungen werden mündlich in der Sitzung vorgetragen.

 


Anlagen:

 

Synopse

Richtlinien