Beschlussvorschlag:
Die vorgelegte
Synopse zu den Richtlinien Kindertagespflege/Leistungen gem. §§ 22 u. 23
Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG – (SGB VIII) wird zur Kenntnis genommen.
Die vorgelegten
gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter im Kreis Unna für Leistungen gem. §§ 22
und 23 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – KJHG – (SGB VIII) werden
beschlossen und treten zum 01.08.2013 in Kraft
Sachverhalt und Begründung
(einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die in den
gemeinsamen Richtlinien vorgeschlagenen Änderungen wurden im Arbeitskreis der
wirtschaftlichen Jugendhilfe im Kreis Unna erarbeitet und passen sich den
Richtlinien der benachbarten Städte weitgehend an. Mit der Änderung der
Richtlinien soll verhindert werden, dass die Städte und Gemeinden im Kreis
Unna, aber auch darüber hinaus, in Konkurrenz um die Tagespflegestellen
treten.
Die Erhöhung des
Aufwendungsersatzes von 4,50 € auf 5,00 € sowie die Weiterzahlung des
Aufwendungsersatzes bei Unterbrechungen (Krankheit des Kindes, Urlaub der
Eltern, usw.) schlagen sich nach ersten vorsichtigen Schätzungen mit rd.
100.000,-- €/ jährlich im Haushalt nieder. Die für das Haushaltsjahr 2013
bereitgestellten Mittel in Höhe von 860.000,- - € reichen wegen der z. Zt.
nicht so großen Nachfrage nach Tagespflegestellen wie erwartet zur Deckung
dieser Mehrkosten aus.
Die Verwaltung des Jugendamtes behält sich mit
Blick auf das Abstimmungsgespräch der Jugendamtsleiter auf Kreisebene am
21.06.2013 eine nachträgliche Veränderung dieser Beschlussvorlage vor. Evtl.
notwendige Änderungen werden mündlich in der Sitzung vorgetragen.
Anlagen:
Synopse
Richtlinien