Betreff
Bürgeranregung zur Namensgebung der Sesekebrücken auf dem Gebiet der Stadt Kamen
Vorlage
019/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgeranregung zur Namensgebung der Sesekebrücken auf Kamener Stadtgebiet wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Kulturausschuss verwiesen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Antragsteller beantragt die Sesekebrücken auf Kamener Stadtgebiet mit den Namen der Kamener Partnerstädte zu benennen.

 

Nach Maßgabe des § 24 GO NRW i.V.m. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Kamen ist der Haupt- und Finanzausschuss das für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden maßgebliche Gremium. Er kann nach inhaltlicher Prüfung andere Fachausschüsse, die sachlich zuständig sind, mit der weiteren inhaltlichen Behandlung und Erledigung beauftragen.

Aus diesem Grund ist der Antrag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Kulturausschuss zu verweisen.