Beschlussvorschlag:
Die 11. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kamen wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Landtag Nordhrein-Westfalen hat am 13.09.2012 das „Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften verabschiedet“. Mit diesem Gesetz wurden unter anderem der § 44 Gemeindeordnung (Freistellung) und der § 45 Gemeindeordnung (Entschädigung der Ratsmitglieder) geändert. Diese Änderungen bedingen eine Anpassung der entsprechenden Regelungen in der Hauptsatzung. Die neuen Regelungen wurden an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW angepasst, die nach der Gesetzesänderung veröffentlicht worden ist.
Artikel 1
Aufgrund der Änderung des § 45
Gemeindeordnung NRW ist der Verweis in § 7 Abs. 8 Satz 2 entsprechend
anzupassen.
Artikel 2
Die Änderungen der Regelungen in den §§ 44 und 45 Gemeindeordnung NRW bedingen die Anpassung des § 13 der Hauptsatzung.
Durch den Wegfall des Wortes „regelmäßig“ vor dem Wort „ Arbeitszeit“ in § 13 Abs. 1 (bisheriger) Satz 2 sowie in § 13 Abs. 3 Buchstabe f) Satz 1 ist die Ermittlung der regelmäßigen Arbeitszeit nicht mehr erforderlich.
Der in § 13 Abs. 1 neu eingefügte Satz 2 erweitert den Anspruch auf Verdienstausfall auf die Teilnahme an kommunalpolitischen Bildungsveranstaltungen, die der Mandatsausübung förderlich sind, für maximal 8 Tage je Wahlperiode.
§ 13 Abs. 3 Buchstabe e) Satz 1 wird an die geänderten Voraussetzungen für den Anspruch auf Haushaltsentschädigung angepasst.
Anlagen:
Änderungssatzung