Betreff
11. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kamen
Vorlage
011/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die 11. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kamen wird beschlossen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Landtag Nordhrein-Westfalen hat am 13.09.2012 das „Gesetz zur Stärkung des kommu­na­len Ehrenamtes und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften verabschiedet“. Mit diesem Gesetz wurden unter anderem der § 44 Gemeindeordnung (Freistellung) und der § 45 Gemeindeordnung (Entschädigung der Ratsmitglieder) geändert. Diese Änderungen bedingen eine Anpassung der entsprechenden Regelungen in der Hauptsatzung. Die neuen Regelungen wurden an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW angepasst, die nach der Gesetzesänderung veröffentlicht worden ist.

 

 

Artikel 1

 

Aufgrund der Änderung des § 45 Gemeindeordnung NRW ist der Verweis in § 7 Abs. 8 Satz 2 entsprechend anzupassen.

 

Artikel 2

 

Die Änderungen der Regelungen in den §§ 44 und 45 Gemeindeordnung NRW bedingen die An­passung des § 13 der Hauptsatzung.

 

Durch den Wegfall des Wortes „regelmäßig“ vor dem Wort „ Arbeitszeit“ in § 13 Abs. 1 (bis­he­riger) Satz 2 sowie in § 13 Abs. 3 Buchstabe f) Satz 1 ist die Ermittlung der regelmäßigen Arbeits­zeit nicht mehr erforderlich.

Der in § 13 Abs. 1 neu eingefügte Satz 2 erweitert den Anspruch auf Verdienstausfall auf die Teil­nah­me an kommunalpolitischen Bildungsveranstaltungen, die der Mandatsausübung för­der­lich sind, für maximal 8 Tage je Wahlperiode.

 

§ 13 Abs. 3 Buchstabe e) Satz 1 wird an die geänderten Voraussetzungen für den Anspruch auf Haushaltsentschädigung angepasst.


Anlagen:

 

Änderungssatzung