Betreff
Forensik-Standort Lünen
hier: Bericht der Verwaltung
Vorlage
002/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Kamen steht jedweder Überplanung des Naturraumes „Erlensundern“ vehement entgegen, die eine Bebauung dieses Landschafts­raumes zum Ziel hat.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

In der aktuellen Diskussion zur Bestimmung eines geeigneten Standortes für den Bau von Ein­richtungen für den Maßregelvollzug sind auch Standorte in der Nachbarstadt Lünen aufgerufen.

 

In diesem Zusammenhang unterstützt der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Kamen

  • die kritischen Positionen der örtlichen Politik,
  • die ablehnende Haltung der landwirtschaftlichen Interessenvertreter,
  • die ablehnende Position der Naturschutzverbände

mit Blick auf den diskutierten Standort „Erlensundern“.

 

Der Planungs- und Umweltausschuss schließt sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich der vielfach formulierten Forderung an, den Landschafts- und Naturraum „Erlensundern“ nicht zu überplanen.

 

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Kamen

 

fordert für den Fall planerischer Aktivitäten des zuständigen Ministeriums

 

  • die Veröffentlichung der Abwägungskriterien, die bei der Standortsuche relevant sind,
  • ggfls. den Nachweis der umfassenden Berücksichtigung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes
  • sowie der Vertretbarkeit von Freiflächenverbrauch

 

und erklärt

 

  • die Mitwirkung bei der Erschließung des Naturraumes „Erlensundern“ für jedwede anderweitige Nutzung als für die Landwirtschaft sowie für die Erholung zu versagen,
  • dass der Revitalisierung von Brachflächen unbedingt der Vorzug vor der Inanspruch­nahme von Freiraum zu geben ist.
  • dass das planerische Grundprinzip der „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ Leitlinie bleiben muss.

 

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung, die vorstehenden Positionen unverzüglich auf geeignete Weise zuzuleiten

  • der Stadt Lünen,
  • der Stadt Dortmund,
  • dem Kreis Unna,
  • dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
  • sowie dem Ministerium Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr.