Beschlussvorschlag:
Dem Betriebsausschuss wird gem. § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 4
Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO
NRW) entscheidet der Rat der Stadt Kamen über die Entlastung des Betriebsausschusses.
Der
Jahresabschluss 2011 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ernst & Young GmbH, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen.
Der geprüfte
Jahresabschluss 2011 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend dem
§ 26 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Buchstabe c EigVO NRW in der Sitzung des
Rates der Stadt Kamen am 24.05.2012 vorbehaltlich der Zustimmung der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW, Herne) festgestellt.
Mit Schreiben vom
14.09.2012 wurde der abschließende Vermerk der GPA NRW übersandt.
Die GPA NRW teilt
hierin mit, dass sie den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer vollinhaltlich
übernimmt. Eine Ergänzung durch die GPA NRW gemäß § 3 der Verordnung über die
Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und
prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus dortiger Sicht nicht
erforderlich.
Hinweis zur Beschlussvorlage:
Nachfolgende Ratsmitglieder, die zugleich Mitglieder des Betriebsausschusses sind, dürfen gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.
Dyduch, Marion
Hartig, Petra
Holtmann, Peter
Kasperidus, Klaus
Kissing, Heinrich
Kühnapfel,
Klaus-Bernhard
Middendorf, Susanne
Mork, Adrian
Runde, Silvester