Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Kamen beschließt den
vorliegenden Luftreinhalteplan Kamen 2012 (kurz: LRP) auf Grundlage des §
47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie der 39. Verordnung zum
BImSchG in der jeweils gültigen Fassung.
- Davon unberührt wird die Stellungnahme des Planungs- und Umweltausschusses vom 23.10.2012 voll inhaltlich aufrecht erhalten. Der Rat der Stadt Kamen behält sich weitergehende Forderungen in Abhängigkeit von den eigenen NO2-Messergebnissen vor.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Einleitung:
Auslöser der
Luftreinhalteplanung in Kamen ist die im Jahr 2009 gemessene Grenzwertüberschreitung
für Stickstoffdioxid (NO2) an der Bahnhofstraße (gemessen: 48 µg/m³,
2009 zulässig: 42 µg/m³). Das Verfahren wird seitdem in der
Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg und unter Beteiligung verschiedener
Akteure (Stadt Kamen, LANUV, Straßen.NRW, Polizei, VKU, Kreis Unna, IHK)
durchgeführt. Der LRP-Entwurf befasst sich dabei schwerpunktmäßig mit dem
Überschreitungsbereich an der Bahnhofstraße, für den als Hauptverursacher der
verkehrsbedingte Schadstoffausstoß ausgemacht werden konnte.
Um zu einer Verbesserung der Luftqualität im Allgemeinen, aber auch im
Besonderen für den Bereich Bahnhofstraße zu kommen, werden im LRP-Entwurf
verschiedene Maßnahmen benannt. Hier wirken sich die seitens der Stadt ohnehin
geplanten und teilweise schon umgesetzten Maßnahmen „Netzschluss Innerer Ring“
und der Umbau der Bahnhofstraße sowie verkehrsrechtliche Änderungen besonders
positiv aus. Unter Einbeziehung aller Maßnahmen stellt der LRP für den
Belastungsschwerpunkt Bahnhofstraße im Prognosejahr 2015 schließlich eine klare
Einhaltung des Grenzwertes für NO2 von 40 µg/m³ (im Jahresmittel) in Aussicht.
Mit Hinweis auf das lufthygienische Gutachten des Büros simuPLAN aus 2011 hat die Stadt während des Aufstellungsverfahrens zum LRP den Blick auch auf andere mögliche NO2-Belastungsschwerpunkte im Stadtgebiet gelenkt (z.B. Lünener Straße, Nordring und Stormstraße/Bergkamener Straße) und vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) weitere Messungen mit Passivsammlern gefordert. Dieser Forderung wurde seitens des Landes nicht gefolgt. Es hat aber die möglichen NO2-Belastungsschwerpunkte im LRP-Entwurf berücksichtigt und auf Basis aktueller Daten die NO2-Belastung nochmals berechnet mit dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der allgemein wirkenden NO2-Minderungsmaßnahmen des LRP Kamen 2012 der Grenzwert für NO2 an diesen Streckenabschnitten künftig eingehalten werde (prognostisch für 2015). Darüber hinaus sind an diesen Stellen keine zusätzlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Nach Beschluss durch den Planungs- und Umweltausschuss am 23.10.2012 hat
die Stadt Kamen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher
Belange folgende Stellungnahme zum
LRP-Entwurf abgegeben:
„Grundsätzlich stimmt die Stadt Kamen dem
Entwurf des Luftreinhalteplans Kamen 2012 zu und insbesondere den darin
formulierten Maßnahmen zur Entschärfung des Belastungsschwerpunktes
Bahnhofstraße.
Die Stadt Kamen hält an ihrer Auffassung
fest, dass auch nach der Überprüfung weiterer möglicher NO2-Belastungsschwerpunkte
und Entwarnung durch das Land immer noch Unsicherheiten für Bereiche an Lünener
Straße, Nordring und Stormstraße/Bergkamener Straße bestehen, weil auch die Rechnungsergebnisse des
Landes teilweise nur knapp unter dem Grenzwert für NO2 bleiben. Deshalb
fordert die Stadt Kamen das Land weiterhin dazu auf, Passivsammler-Messungen
an den möglichen NO2-Belastungsschwerpunkten durchzuführen, um die
Ergebnisse abzusichern.
Für den Fall, dass dieser Forderung nicht
entsprochen wird, bereitet die Stadtverwaltung auf eigene Rechnung
Passivsammler-Messungen an den möglichen NO2-Belastungsschwer-punkten
an Lünener Straße, Nordring und Stormstraße/Bergkamener Straße vor, deren Ergebnisse
nach Abschluss dem Land zur Prüfung und ggf. weiteren Veranlassung zur
Verfügung gestellt werden. Die Stadt Kamen geht in diesem Zusammenhang davon
aus, dass die angefallenen Kosten vom Land erstattet werden, sofern
Grenzwertüberschreitungen nachgewiesen werden können.
Die Stadt Kamen behält sich die Abgabe
weitergehender Stellungnahmen im Laufe des Verfahrens vor.“
Die Stellungnahme der Stadt Kamen wurde seitens des Landes geprüft und
bewertet. Das Ergebnis der Prüfung wird im vorliegenden LRP (S. 51)
dargestellt. Demnach wurde die Belastungssituation an den Verdachtsstellen im
Rahmen der Planaufstellung bereits berücksichtigt. Schadstoffmessungen sind
nicht erforderlich.
Die Stadt Kamen hat entsprechend ihrer Ankündigung und auf eigene
Rechnung Passivsammler-Messungen an den möglichen NO2-Belastungsschwerpunkten
an Lünener Straße, Nordring und Stormstraße/Bergkamener Straße in Auftrag
gegeben. Diese bleiben innerhalb des bekannten Kostenrahmens. Über die
Messergebnisse wird zu gegebener Zeit berichtet.
Zusätzliche finanzielle Aufwendungen durch die Umsetzung des vorliegenden LRP sind derzeit nicht erkennbar, da sich die Maßnahmen im Rahmen der bereits bestehenden Gesetzeslage bzw. Entwicklungsziele der Stadt bewegen.
Hinweis:
Der Luftreinhalteplan Kamen 2012 steht im Ratsinformationssystem zur
Verfügung.