Betreff
Luftreinhalteplan 2012
Vorlage
119/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen beschließt den vorliegenden Luftreinhalteplan Kamen 2012 (kurz: LRP) auf Grundlage des § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie der 39. Verordnung zum BImSchG in der jeweils gültigen Fassung.

  2. Davon unberührt wird die Stellungnahme des Planungs- und Umweltausschusses vom 23.10.2012 voll inhaltlich aufrecht erhalten. Der Rat der Stadt Kamen behält sich weitergehende Forderungen in Abhängigkeit von den eigenen NO2-Messergebnissen vor.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Einleitung:

Auslöser der Luftreinhalteplanung in Kamen ist die im Jahr 2009 gemessene Grenzwertüber­schreitung für Stickstoffdioxid (NO2) an der Bahnhofstraße (gemessen: 48 µg/m³, 2009 zulässig: 42 µg/m³). Das Verfahren wird seitdem in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg und unter Beteiligung verschiedener Akteure (Stadt Kamen, LANUV, Straßen.NRW, Polizei, VKU, Kreis Unna, IHK) durchgeführt. Der LRP-Entwurf befasst sich dabei schwerpunktmäßig mit dem Überschreitungsbereich an der Bahnhofstraße, für den als Hauptverursacher der verkehrsbe­dingte Schadstoffausstoß ausgemacht werden konnte.
Um zu einer Verbesserung der Luftqualität im Allgemeinen, aber auch im Besonderen für den Bereich Bahnhofstraße zu kommen, werden im LRP-Entwurf verschiedene Maßnahmen be­nannt. Hier wirken sich die seitens der Stadt ohnehin geplanten und teilweise schon umgesetz­ten Maßnahmen „Netzschluss Innerer Ring“ und der Umbau der Bahnhofstraße sowie verkehrs­rechtliche Änderungen besonders positiv aus. Unter Einbeziehung aller Maßnahmen stellt der LRP für den Belastungsschwerpunkt Bahnhofstraße im Prognosejahr 2015 schließlich eine klare Einhaltung des Grenzwertes für NO2 von 40 µg/m³ (im Jahresmittel) in Aussicht.

 

Mit Hinweis auf das lufthygienische Gutachten des Büros simuPLAN aus 2011 hat die Stadt während des Aufstellungsverfahrens zum LRP den Blick auch auf andere mögliche NO2-Bela­stungsschwerpunkte im Stadtgebiet gelenkt (z.B. Lünener Straße, Nordring und Stormstraße/Bergkamener Straße) und vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucher­schutz (LANUV) weitere Messungen mit Passivsammlern gefordert. Dieser Forderung wurde seitens des Landes nicht gefolgt. Es hat aber die möglichen NO2-Belastungsschwerpunkte im LRP-Entwurf berücksichtigt und auf Basis aktueller Daten die NO2-Belastung nochmals berech­net mit dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der allgemein wirkenden NO2-Minderungs­maßnahmen des LRP Kamen 2012 der Grenzwert für NO2 an diesen Streckenabschnitten künf­tig eingehalten werde (prognostisch für 2015). Darüber hinaus sind an diesen Stellen keine zu­sätzlichen Maßnahmen zu ergreifen.

 

Nach Beschluss durch den Planungs- und Umweltausschuss am 23.10.2012 hat die Stadt Ka­men im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange folgende Stellung­nahme zum LRP-Entwurf abgegeben:

 

„Grundsätzlich stimmt die Stadt Kamen dem Entwurf des Luftreinhalteplans Kamen 2012 zu und insbesondere den darin formulierten Maßnahmen zur Entschärfung des Belastungsschwer­punktes Bahnhofstraße.

Die Stadt Kamen hält an ihrer Auffassung fest, dass auch nach der Überprüfung weiterer mögli­cher NO2-Belastungsschwerpunkte und Entwarnung durch das Land immer noch Unsicherheiten für Bereiche an Lünener Straße, Nordring und Stormstraße/Bergkamener Straße bestehen, weil auch die Rechnungsergebnisse des Landes teilweise nur knapp unter dem Grenzwert für NO2 bleiben. Deshalb fordert die Stadt Kamen das Land weiterhin dazu auf, Passivsammler-Mes­sungen an den möglichen NO2-Belastungsschwerpunkten durchzuführen, um die Ergebnisse abzusichern.

 

Für den Fall, dass dieser Forderung nicht entsprochen wird, bereitet die Stadtverwaltung auf eigene Rechnung Passivsammler-Messungen an den möglichen NO2-Belastungsschwer-punk­ten an Lünener Straße, Nordring und Stormstraße/Bergkamener Straße vor, deren Ergebnisse nach Abschluss dem Land zur Prüfung und ggf. weiteren Veranlassung zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt Kamen geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die angefallenen Kosten vom Land erstattet werden, sofern Grenzwertüberschreitungen nachgewiesen werden können.

 

Die Stadt Kamen behält sich die Abgabe weitergehender Stellungnahmen im Laufe des Verfah­rens vor.“

 

Die Stellungnahme der Stadt Kamen wurde seitens des Landes geprüft und bewertet. Das Er­gebnis der Prüfung wird im vorliegenden LRP (S. 51) dargestellt. Demnach wurde die Bela­stungssituation an den Verdachtsstellen im Rahmen der Planaufstellung bereits berücksichtigt. Schadstoffmessungen sind nicht erforderlich.

 

Die Stadt Kamen hat entsprechend ihrer Ankündigung und auf eigene Rechnung Passivsamm­ler-Messungen an den möglichen NO2-Belastungsschwerpunkten an Lünener Straße, Nordring und Stormstraße/Bergkamener Straße in Auftrag gegeben. Diese bleiben innerhalb des be­kannten Kostenrahmens. Über die Messergebnisse wird zu gegebener Zeit berichtet.

 

Zusätzliche finanzielle Aufwendungen durch die Umsetzung des vorliegenden LRP sind derzeit nicht erkennbar, da sich die Maßnahmen im Rahmen der bereits bestehenden Gesetzeslage bzw. Entwicklungsziele der Stadt bewegen.

 

 

 

Hinweis:

Der Luftreinhalteplan Kamen 2012 steht im Ratsinformationssystem zur Verfügung.