Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu. Der
Bürgermeister wird ermächtigt, die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche
Vereinbarung abzuschließen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Im Rahmen der Überlegungen zur Intensivierung der interkommunalen
Zusammenarbeit im Kreis Unna ist auch die Benennung eines gemeinsamen
Datenschutzbeauftragten erwogen worden. Der Arbeitskreis der Kämmerer im Kreis
Unna hatte der Bürgermeisterkonferenz am 20.07.2011 im Rahmen eines „Berichtes
zum Beauftragtenwesen" hierzu empfohlen, einen Mitarbeiter der Kreisstadt
Unna als gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für mehrere Kommunen zu bestellen.
Nach weiterer Prüfung und Abstimmung der tatsächlichen und rechtlichen
Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Datenschutzes haben sich
die Bürgermeister der Gemeinden Bönen und Holzwickede, die Bürgermeister der
Städte Fröndenberg, Kamen, Selm, Unna und Werne sowie der Landrat für den Kreis
Unna inzwischen dafür ausgesprochen, einen gemeinsamen
Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Eingeschlossen in diese Überlegungen ist
das JobCenter für den Kreis Unna.
Die Kreisstadt Unna hat sich grundsätzlich bereiterklärt, gemeinsam für den
Kreis Unna, das JobCenter sowie die anderen beteiligten Städte und Gemeinden im
Kreisgebiet die Aufgabenträgerschaft für den Datenschutz gem. § 32a Absatz 1
Satz 3 DSG NRW zu übernehmen und hierfür Ressourcen im Umfang von 1,0
Planstellen bereitzustellen.
Die entstehenden Kosten sollen anteilig auf die beteiligten Kommunen auf
der Grundlage der bereinigten vollzeitverrechneten Planstellen für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Büroarbeitsplatz in der Verwaltung
umgelegt werden.
Die Aufgaben des Datenschutzes werden bisher vom Stelleninhaber der
Stelle 10.1-002 wahrgenommen. Nach dem Wegfall dieser Aufgabe steht der
Stelleninhaber für andere Aufgaben zur Verfügung, so dass diese interkommunale
Zusammenarbeit kostenneutral umgesetzt werden kann.
Die Übernahme der Aufgabenträgerschaft soll nach Inkrafttreten der als
Anlage beigefügten „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung" zum 01.01.2013
erfolgen. Sie gilt zunächst für fünf Jahre und verlängert sich automatisch um
ein Jahr, sofern sie nicht gekündigt wird.
Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftrage wurden beteiligt.
Anlagen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung