Betreff
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über eine interkommunale Zusammenarbeit beim Datenschutz zwischen der Kreisstadt Unna, der Gemeinde Bönen, der Stadt Fröndenberg, der Gemeinde Holzwickede, der Stadt Kamen, der Stadt Selm und der Stadt Werne
Vorlage
118/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Im Rahmen der Überlegungen zur Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit im Kreis Unna ist auch die Benennung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten erwogen wor­den. Der Arbeitskreis der Kämmerer im Kreis Unna hatte der Bürgermeisterkonferenz am 20.07.2011 im Rahmen eines „Berichtes zum Beauftragtenwesen" hierzu empfohlen, einen Mit­arbeiter der Kreisstadt Unna als gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für mehrere Kommunen zu bestellen.

Nach weiterer Prüfung und Abstimmung der tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Datenschutzes haben sich die Bürgermeister der Gemein­den Bönen und Holzwickede, die Bürgermeister der Städte Fröndenberg, Kamen, Selm, Unna und Werne sowie der Landrat für den Kreis Unna inzwischen dafür ausgesprochen, einen ge­mein­samen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Eingeschlossen in diese Überlegungen ist das JobCenter für den Kreis Unna.


Die Kreisstadt Unna hat sich grundsätzlich bereiterklärt, gemeinsam für den Kreis Unna, das JobCenter sowie die anderen beteiligten Städte und Gemeinden im Kreisgebiet die Aufgaben­trägerschaft für den Datenschutz gem. § 32a Absatz 1 Satz 3 DSG NRW zu übernehmen und hierfür Ressourcen im Umfang von 1,0 Planstellen bereitzustellen.

 

Die entstehenden Kosten sollen anteilig auf die beteiligten Kommunen auf der Grundlage der bereinigten vollzeitverrechneten Planstellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Büro­arbeitsplatz in der Verwaltung umgelegt werden.

 

Die Aufgaben des Datenschutzes werden bisher vom Stelleninhaber der Stelle 10.1-002 wahr­ge­nommen. Nach dem Wegfall dieser Aufgabe steht der Stelleninhaber für andere Auf­gaben zur Verfügung, so dass diese interkommunale Zusammenarbeit kostenneutral umgesetzt werden kann.

 

Die Übernahme der Aufgabenträgerschaft soll nach Inkrafttreten der als Anlage beigefügten „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung" zum 01.01.2013 erfolgen. Sie gilt zunächst für fünf Jahre und verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern sie nicht gekündigt wird.

 

Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftrage wurden beteiligt.


Anlagen:

 

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung