Betreff
Haushaltssatzung für das Jahr 2013
Vorlage
117/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

A.    Die Haushaltssatzung 2013 mit ihren Anlagen wird beschlossen.

 

B.    Das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept 2013 wird beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 mit ihren Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 31.10.2012 eingebracht.

 

Gemäß § 80 Abs.4 GO NRW ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffent­licher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Mit der Haushaltssatzung ist gem. § 76 Abs. 1 Ziffer 2 GO NRW gleichzeitig das fortgeschrie­bene Haushaltssicherungskonzept (HSK) für das Haushaltsjahr 2013 zu beraten und zu be­schließen.

 

Die Fortschreibung des HSK 2013 erfolgt in dem Bestreben, die Bedingungen des § 76 Abs. 2 GO NRW zu erfüllen und damit der Kommunalaufsicht ein genehmigungsfähiges HSK anzeigen zu können. Aufgrund einer Änderung der GO NRW kann ab dem Haushaltsjahr 2012 gemäß § 76 Absatz 2 GO NRW eine Genehmigung des HSK durch die Kommunal-aufsicht erfolgen, wenn aus dem HSK hervorgeht, dass der Haushaltsausgleich gem. § 75 Abs. 2 GO NRW spä­testens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr erreicht wird.

 

Die Stadt Kamen hat im Frühjahr des laufenden Jahres dem Rat zur Beschlussfassung eine über­arbeitete Haushaltsatzung 2012 mit ihren Anlagen vorgelegt, inkl. eines HSK mit dem erst­malig erweiterten Planungszeitraum zur Erzielung des Haushaltsausgleichs. Das HSK 2012 sieht mit der Umsetzung der erarbeiteten Konsolidierungsmaßnahmen die Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs für das Jahr 2022 vor. Die Genehmigung des HSK 2012 durch die Kommu­nalaufsicht liegt zwischenzeitlich vor.

 

Mit dem jetzt zur Beschlussfassung vorgelegten fortgeschriebenen HSK 2013 wird die im HSK 2012 prognostizierte Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs bis 2022 bestätigt. Damit kann auch für das kommende Haushaltsjahr 2013 der Kommunalaufsicht ein genehmigungsfähiges HSK angezeigt werden.