Beschlussvorschlag:
A.
Die Haushaltssatzung 2013 mit ihren Anlagen wird
beschlossen.
B.
Das
fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept 2013 wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2013 mit ihren Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am
31.10.2012 eingebracht.
Gemäß § 80 Abs.4 GO
NRW ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffentlicher Sitzung
zu beraten und zu beschließen.
Mit der
Haushaltssatzung ist gem. § 76 Abs. 1 Ziffer 2 GO NRW gleichzeitig das
fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept (HSK) für das Haushaltsjahr 2013
zu beraten und zu beschließen.
Die Fortschreibung
des HSK 2013 erfolgt in dem Bestreben, die Bedingungen des § 76 Abs. 2 GO NRW
zu erfüllen und damit der Kommunalaufsicht ein genehmigungsfähiges HSK anzeigen
zu können. Aufgrund einer Änderung der GO NRW kann ab dem Haushaltsjahr 2012
gemäß § 76 Absatz 2 GO NRW eine Genehmigung des HSK durch die Kommunal-aufsicht
erfolgen, wenn aus dem HSK hervorgeht, dass der Haushaltsausgleich gem. § 75
Abs. 2 GO NRW spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr
erreicht wird.
Die Stadt Kamen
hat im Frühjahr des laufenden Jahres dem Rat zur Beschlussfassung eine überarbeitete
Haushaltsatzung 2012 mit ihren Anlagen vorgelegt, inkl. eines HSK mit dem erstmalig
erweiterten Planungszeitraum zur Erzielung des Haushaltsausgleichs. Das HSK
2012 sieht mit der Umsetzung der erarbeiteten Konsolidierungsmaßnahmen die
Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs für das Jahr 2022 vor. Die Genehmigung
des HSK 2012 durch die Kommunalaufsicht liegt zwischenzeitlich vor.
Mit dem jetzt zur
Beschlussfassung vorgelegten fortgeschriebenen HSK 2013 wird die im HSK 2012
prognostizierte Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs bis 2022 bestätigt.
Damit kann auch für das kommende Haushaltsjahr 2013 der Kommunalaufsicht ein
genehmigungsfähiges HSK angezeigt werden.