Betreff
Gebühren für Wochenmarktveranstaltungen und Volksfeste (Kirmessen) des Jahres 2013
Vorlage
116/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die Gebührensatzberechnung für die Einrichtung Märkte (Wochenmarktveranstaltungen und Kirmessen). Die bestehenden Gebührensätze gelten auch für das Jahr 2013.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Standgeldsatzung gilt in der jetzigen Fassung seit dem 01.01.2011. In 2011 hat es eine Ge­büh­renerhöhung um 1,9 % gegeben. In 2012 wurde Gebührenstabilität erzielt. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 4 Abs. 1 ist in 2013 abermals nicht notwendig. Der Gebühren­bedarf für das Jahr 2013 beträgt 77.240,- €. Der Gebührenbedarf verringert sich auf 70.970,- €, aufgrund der Einstellung von 6.270,- € aus dem positiven Betriebsergebnis 2011 i. H. v. insge­samt 6.930,- €. Somit bleibt ein Rest aus dem positiven Betriebsergebnis i. H. v. 660,- €, der in den Kalkulationen 2014 oder 2015 vorzutragen ist. Bei gleichbleibenden Gebührensätzen ist mit einem Erlös i. H. v. 70.970,- € zu rechnen. Eine Über- oder Unterdeckung entsteht somit nicht, sodass keine Gebührenveränderung notwendig ist.

 

Die Personalkostenanteile der Verwaltungsmitarbeiter innerhalb des Produktes Märkte werden auf 20.878,- € beziffert. Im Vergleich zur Kalkulation der Gebührensätze für das Jahr 2012 sind diese um 2.554,- € bzw. 10,9 % gesunken. Die Arbeiterkosten werden mit 26.636,- € kalkuliert, sodass diese um 2.058,-  € bzw. 8,4 % im Vergleich zu den kalkulierten Kosten für 2012 ange­stiegen sind. Die Steigung der Kosten der Mitarbeiter der Servicebetriebe der Stadt Kamen re­sultieren im Großen und Ganzen aus allgemeinen Kostensteigerungen. Die Senkung der Kosten bei den Verwaltungsmitarbeitern resultiert aus einer Umverteilung der Personalkostenanteile.

 

Die Sach- und Dienstleistungskosten für das Jahr 2013 steigen insgesamt um 5.321,- € oder 13,7 %. Hierbei ist zu beachten, dass die einst unter der Buchungsstelle „Andere sonstige ordentliche Aufwendungen“ verbuchten Werbungskosten für die Kirmessen nun korrekterweise nach Mit­teilung der Finanzbuchhaltung als „Sonst. Aufwendungen für Dienstleistungen“ und „Geschäfts­aufwendungen“ verbucht werden. Ebenfalls werden seit 2012 die Kosten für die Radiowerbung für den Wochenmarkt verbucht. Die in 2012 erstmals geschaltete Radiowerbung fand großen Zuspruch sowohl bei den Marktbeschickern als auch bei den Kunden, sodass diese Möglichkeit der Bewerbung des Kamener Wochenmarktes zur Steigerung der Attraktivität auch in 2013 fort­geführt werden soll. Die Aufwendungen für Elektrizität werden in 2013 mit 6.500,- € kalkuliert, das sind 1.200,- € mehr als im Jahr 2012. Dies resultiert aus der allgemeinen zu erwartenden Kos­tensteigerung beim Strom. Des Weiteren wurden in Anlehnung an das Betriebsergebnis 2011 Kraftfahrzeugkosten i. H. v. 6.621,- € kalkuliert.

 

Bei den kalkulatorischen Kosten ist eine Anhebung um 4,2 % (72,- €) bei den Abschreibungen zu verzeichnen. Die Zinsen verringern sich allerdings um 4,2 % (41,- €), so dass die Gesamtsumme der kalkulatorischen Kosten ggü. dem Vorjahr um 1,2 % höher ist und auf insgesamt 2.705,- € beziffert wird.

 

Die Gesamtkosten steigen im Vergleich zur Kalkulation des Jahres 2012 um 4.856,- € oder

5,4 % auf nunmehr 94.440,- €.

 

Die Nebenerlöse sinken um 2.325,- € bzw. 11,9 % und liegen in der Kalkulation 2013 bei 17.200,- €. Im Bereich der Kirmessen werden keine Verwaltungsgebühren für gaststättenrechtliche Er­laub­nisse erwartet, da diese zukünftig mit dem Standgeld abgegolten werden. Des Weiteren werden geringere Werbungskostenerstattungen bei den Kirmessen erwartet (- 2.150,- € /
 - 11,1 %) Diese Position gleicht sich mit der Ausgabenseite wieder aus, auch hier werden weniger Aufwendungen kalkuliert.

 

Die Maßstabseinheiten (Frontmeter/Geschäftsfläche mal Dauer) wurden sowohl für Wochen­märk­te als auch für Kirmessen neu berechnet. Im Ergebnis lässt sich erfreulicherweise hier fest­stellen, dass der Wochenmarkt seit seiner Rückverlegung in die Innenstadt, auf den Willy-Brandt-Platz seit Mai 2011, deutlich mehr Verkaufsmeter und somit auch Standgeldeinnahmen verzeich­nen kann. In der Kalkulation 2013 wird somit in Anlehnung an die Erfahrungen seit Mai 2011 mit einem realistischen Ergebnis (rund 24.600 m – im Vergleich Kalkulation 2012: 22.800 m und Kal­kulation 2011: 19.500 m) gerechnet. Dieses Ergebnis ist anhand der Auswertung der Quit­tungs­blöcke der Marktmeister für das Jahr 2012 zustande gekommen. Bei den Kirmessen wurden die Maßstabseinheiten allgemein etwas reduziert, da aus Erfahrungswerten mit weniger Schaustel­lern, insbesondere bei den Innenstadtkirmessen in der Adenauerstraße, zu rechnen ist.

 

Bei unveränderten Gebührensätzen ergeben sich für Wochenmärkte und Volksfeste Gebühren­erlöse in Höhe von 70.970,- €. Benötigt werden ebenfalls 70.970,- €. Der Gebührenbedarf ist somit gedeckt. Es wird demnach empfohlen, die Gebührentarife für Wochenmärkte und Volks­fest unverändert beizubehalten.

 

Da ab dem 01.01.2005 Wochenmarktveranstaltungen und Volksfeste (Kirmessen) zu einer orga­nisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einrichtung zusammengefasst sind und auch die Gebührenbemessung entsprechend der Inanspruchnahme einheitlich erfolgt, kann innerhalb der Kalkulation auf eine getrennte Betrachtung verzichtet werden.


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung