Betreff
Bestätigung des Gesamtabschlusses 2011
Vorlage
115/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Gesamtabschluss 2011 wird einschließlich des Gesamtlageberichtes und Beteiligungsberichtes bestätigt.

 

  1. Der Gesamtjahresfehlbetrag 2011 in Höhe von 19.562.476,86 Euro wird unter Berücksichtigung der Minderheitsgesellschafter durch eine Ent­nahme aus der Allgemeinen Rücklage ausge­glichen.

 

  1. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2011 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) NRW hat die Stadt in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungs­mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver­mö­gens-, Schul­den-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns vermitteln und ist zu erläutern. Nach Maßgabe des § 116 Abs. 5 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NRW wird der vom Kämmerer aufgestellte Entwurf des Gesamtabschlusses dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt und gemäß § 116 Abs. 5 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NRW dem Rat zur Bestätigung zugeleitet.

 

Der Bürgermeister leitete dem Rat mit Schreiben vom 26.09.2012 den Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 fristgerecht zu.

 

Die Verwaltung legt nun gemäß § 116 in Verbindung mit § 95 GO NRW und §§ 49 und 51 GemHVO NRW dem Rat der Stadt Kamen die folgenden be­gründenden Unterlagen zur Kenntnisnahme, Beratung und Bestätigung vor:

 

- Gesamtergebnisrechnung

- Gesamtbilanz zum 31.12.2011

- Gesamtanhang

- Gesamtlagebericht

Auf die erneute Vorlage des Beteiligungsberichtes 2012 wird verzichtet, da dieser keiner Prüfung unterliegt und sich insofern keine Änderungen ergeben haben.

 

Gemäß § 116 Abs. 6 in Verbindung mit § 101 Abs. 2 ff GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Entwurf des Gesamt­abschlusses 2011 geprüft, mit einem Bestätigungsvermerk versehen und dem Rat der Stadt Kamen zur Bestätigung vorgelegt.

 

Nach Maßgabe des § 116 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW bestätigt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamt­abschluss durch Beschluss. Zugleich legt er die Behandlung des Gesamtjahres­fehl­betrages fest und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Die Gesamtbilanz zum 31.12.2011 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in Höhe von 440.025.230,55 Euro ab und weist in Übereinstimmung mit der Gesamtergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2011 einen Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von 19.562.476,86 Euro aus.

 

Unter Berücksichtigung der Minderheitsgesellschafter wird der Gesamtjahresfehlbetrag mit einer Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen. Das Eigenkapital reduziert sich dadurch in der Schlussbilanz zum 31.12.2011 auf 96.279.587,16 Euro.

 

Nach der Bestätigung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 wird empfohlen, dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.

 

Der Bürgermeister wird sich gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW an der Beschlussfassung nicht beteiligen.