Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt die Gebührensatzberechnung für den Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen sowie der Gemeinde Bönen. Die bestehenden Gebührensätze gelten auch für das Jahr 2013.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Satzung in der derzeitigen Fassung wurde in der Sitzung des Rates am 06.12.2011 beschlossen und gilt seit dem 01.01.2012. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 5 „Höhe der Gebühren“ ist nicht notwendig. Unter Beibehaltung der Gebührensätze wird der für das Jahr 2013 ermittelte Gebührenbedarf gedeckt. Um dies Ergebnis zu erreichen, wurde der gesamte Rest der Überdeckung der Betriebsabrechnung 2010 gebührenbedarfsmindernd eingesetzt. Die Unterdeckung aus dem Jahr 2011 wurde nicht in diese Kalkulation vorgetragen und verbleibt für die Jahre 2014 und 2015.
Die Sach- und
Dienstleistungskosten nehmen im Vergleich zum Vorjahr um 146.840 €
(16,5 %) zu. Die größten Erhöhungen in diesem Bereich erfolgen mit
zusätzlichen 64.000 € (51,3 %) für die Kraftfahrzeugkosten, mit
zusätzlichen 18.200 € (364,0 %) für die Unterhaltung der Betriebs- und
Geschäftsausstattung, mit zusätzlichen 17.000 € (171,7 %) für den Gebäudeunterhaltungsaufwand
und mit zusätzlichen 44.000 € (14,2 %) für die Notarztkosten. Der Ansatz
basiert auf den im Vorjahr entstandenen Kosten und berücksichtigt bereits
absehbare Teuerungen für bspw. Energieträger bzw. berücksichtigt die Änderungen
durch die 4. Vereinbarung zur Durchführung des Notarztdienstes im
Notfallaufnahmebereich Kamen (Stadt Kamen, Gemeinde Bönen und Teilbereiche der
Stadt Bergkamen).
Bei den sonstigen
Aufwendungen für Sachleistungen erhöht sich der Aufwand um 18.000 € (23,7 %),
weil der vorher unentgeltlich von der Bayer Pharma AG (Schering), Bergkamen
bezogene medizinische Sauerstoff nun von einem gewerblichen Unternehmen
bezogen werden muss und die Vereinbarungen mit der Bayer Pharma AG, dem DRK
Ortsverein Bönen e.V. sowie dem DRK Ortsverein Kamen – Mitte e. V. im Jahr
2012 überarbeitet wurden und erhöhte Pauschalen zur Folge haben.
Ansonsten ergeben sich
nur geringe Veränderungen, die sich per Saldo nahezu gegeneinander aufheben.
Die kalkulatorischen Kosten steigen um 37.200 € (12,7 %)
gegenüber dem Vorjahreswert. Dies ist vornehmlich durch die Anschaffung der
digitalen Fahrzeugfunkgeräte (104.000 €) zu Beginn des Jahres 2013
begründet.
Den größten Einfluss
auf den Gebührenbedarf hat der Vortrag der halben Überdeckung (234.485 €)
der Betriebsabrechnung 2010. Das sind dann 97.400 € mehr gegenüber der Berechnung
für das Jahr 2012.
Der vorgenannte Ansatz erfolgt aufgrund des
§ 6 Abs. 2 Satz 3 ff KAG NRW. Hiernach
sind Kostenüberdeckungen als Ergebnis einer Betriebsabrechnung innerhalb der
nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls
innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Betriebsabrechnung des
Jahres 2010 und die sich daraus ergebende Überdeckung wurde in der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.09.2011 in der Mitteilungsvorlage 060/2011,
die Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung des Jahres 2011 am 25.10.2012 in
der Mitteilungsvorlage 086/2012 dargestellt. Somit wurde in die Kalkulation des
Jahres 2013 das halbe Ergebnis der Betriebsabrechnung 2010 in Höhe von
234.485 € gebührenbedarfsmindernd vorgetragen. Die Unterdeckung aus dem
Jahr 2011 in Höhe von insgesamt 91.521 € ist nicht in diese Kalkulation
eingegangen und verbleibt damit für die Jahre 2014 und 2015.
Der Gebührenbedarf
beläuft sich schließlich auf 4.350.775 €.
Die Einsatzzahlen als Divisoren des Gebührenbedarfs zur
Ermittlung der Gebührensätze wurden unter Berücksichtigung der sich
verstetigenden Zeitreihenwerte geschätzt. Bei Krankentransport-, Rettungs- und
Notarzteinsätzen liegen die Einsatzzahlen knapp unter den hochgerechneten
Ist-Werten des laufenden Jahres.
Bei aktuellen Tarifen würden dann 4.349.940 € im Jahr
2013 als Gebührenerlöse erwartet. Der Gebührenbedarf wäre dann in Höhe von 835
€ unterdeckt, was sich durch Rundungsdifferenzen bei der Multiplikation mit den
Einsatzzahlen ergibt und wegen Geringfügigkeit hinzunehmen ist.
Grundsätzliche Veränderungen in der Berechnungstechnik
wurden im Vergleich zur Vorjahreskalkulation nicht vorgenommen.
Um den Gebührenbedarf zu decken und unter Berücksichtigung
der prognostizierten Einsatzzahlen für die jeweiligen Einsatzarten können die
nachfolgend aufgeführten Gebührensätze beibehalten werden:
Gebührensätze im Rettungsdienst |
Gebühren- |
in Euro |
satz |
innerhalb
des Gebietes des Rettungsdienstbereiches |
|
- Krankentransporteinsatz |
166,90 € |
- Rettungseinsatz |
460,00 € |
- Notarzteinsatz |
216,50 € |
Außerhalb
des Rettungsdienstbereiches zusätzlich |
|
- Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km |
2,40 € |
- Notarzteinsatz pro gefahrene km |
5,00 € |
Die Berechnungen, die obige Gebühreneinnahmen begründen,
sind als Anlage beigefügt.
Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die
Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und
Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die
Gebührensätze für die Gemeinde Bönen festzusetzen. Die Stadt Bergkamen erlässt
nach vorheriger Abstimmung eigenverantwortlich eine gleichlautende Satzung.
Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten
Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften ist die Gebührensatzberechnung fristgerecht zur Stellungnahme
vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine
Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde
wurde gleichermaßen informiert.
Anlagen:
Gebührenbedarfskalkulation einschl. Einnahmeprognose Rettungsdienst
Erläuterungen zur Gebührenkalkulation Rettungsdienst