Betreff
Gemeinsame Richtlinien der Jugendämter im Kreis Unna für Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII - KJHG)
Vorlage
110/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter des Kreises Unna für Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches VIII in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Landeskommission Jugendhilfe NRW hat bezüglich der Gewährung einmaliger Beihilfen und Zuschüsse gem. § 39 Abs. 3 SGB VIII im Rahmen von Jugendhilfeleistungen, die unter den An­wendungsbereich von § 78 a SGB VIII (Rahmenverträge I und II) fallen, Empfehlungen heraus­ge­geben. Der Arbeitskreis Wirtschaftliche Jugendhilfe der Jugendämter im Kreis Unna hat sich ausführlich mit diesen Empfehlungen beschäftigt und die bestehenden Gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter im Kreis Unna an diese Empfehlungen angepasst. Die vorgenommenen Ände­run­gen beziehen sich auf die Höhe der auch schon bisher geleisteten Sachleistungen in Rahmen der stationär und ambulant geleisteten Hilfen zur Erziehung. Die überarbeiteten Richtlinien wur­den durch die Leiter der Jugendämter im Kreis Unna zur einheitlichen Anwendung empfohlen. Die geänderten gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter im Kreis Unna sind als Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigefügt. In der Anlage 2 sind die gegenüber den bisherigen Richtlinien vorgenommen Veränderungen dargestellt.

 

Die Änderung der bestehenden Richtlinien wirkt sich kostenmäßig nicht spürbar auf das Produkt 36.03.03 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien –  (aktueller Ansatz 2012: 6.464.000 Euro) aus.

 

Nach der Erfahrung aus dem Jahr 2011 wird der Mehraufwand auf rund 4.000 Euro geschätzt..