Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2013 und den Entwurf des Finanzplanes für die Wirtschaftsjahre 2012 – 2016.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2013 und der Entwurf der Finanzplanung für die Jahre 2012 – 2016 wurde entsprechend den Vorschriften der §§ 14 ff. der EigVO NRW aufgestellt.
Der Wirtschaftsplan besteht aus
1. dem Erfolgsplan,
2. dem Vermögensplan,
3. der Stellenübersicht.
Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2013.
Im Vermögensplan ist auf der Ausgabenseite aufgeführt, zu welchem Zweck und in welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden (Mittelverwendung). Auf der Einnahmenseite sind die zur Finanzierung der Ausgaben vorhandenen oder zu beschaffenden Deckungsmittel nachgewiesen (Mittelherkunft).
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2013 schließt
im Erfolgsplan
mit Erträgen in Höhe von 12.713.700,00 €
und
Aufwendungen in Höhe von 10.069.000,00
€
und im Vermögensplan
mit Einnahmen in Höhe von
10.967.000,00 €
und
Ausgaben in Höhe von 10.967.000,00
€
ab.
Die Stellenübersicht enthält eine zusammengefasste Ausweisung der Planstellen für das Jahr 2013.
Gemäß § 4 der EigVO NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat der Stadt Kamen.
Neben dem Wirtschaftsplan ist gem. § 18 EigVO NRW eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zu erstellen, die aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des Vermögensplans für die Jahre 2012 bis 2016 besteht.