Betreff
Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Vorlage
104/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte „Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die Gebührenbedarfsberechnung.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes sind die Ge­meinden im Rahmen der bestehenden Abwasserbeseitigungspflicht auch zur Abfuhr und Ent­sorgung der Klärschlämme aus Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und ab­fluss­lose Gruben) verpflichtet. Die Abfuhr der Klärschlämme aus rd. 50 noch vorhandenen Klein­klär­anlagen mit einem jährlichen Volumen von ca. 400 cbm wird von einem Privatunter­nehmer im Auftrag der Stadt Kamen durchgeführt. Die Gebühr für die Abfuhr der Klärschlämme beträgt nach der bestehenden Satzung seit dem 01.01.2007 unverändert 19,41 €/cbm. Aufgrund der von dem beauftragten Unternehmen angekündigten Erhöhung der Abfuhrvergütung  zum 01.01.2013 von 12,00 €/cbm auf 13,00 €/cbm sowie gestiegenen Personal- und Sachkosten ist eine Anhe­bung der Klärschlammgebühr erforderlich. Auf der Grundlage der beigefügten Gebührenbedarfs­berechnung ergibt sich für das Jahr 2013 ein Gebührensatz von 24,36 €/cbm.

 

Gebührenvergleich: Entwicklung Klärschlammgebühr und Schmutzwassergebühr

 

In den vergangenen 5 Jahren sind bei den rd. 50 betroffenen Haushalten durchschnittlich weni­ger als 5 cbm Klärschlamm pro Abfuhr (1xjährlich) angefallen. Im Folgenden wird die Entwick­lung der jährlichen Ausgaben für die Klärschlammentsorgung mit den vergleichbaren Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung eines 3- oder 4-Personenhaushaltes verglichen:

 

2007                                                   2013                                                      Erhöhung

 

Gebühr Klärschlamm                        Gebühr Klärschlamm                         

 

5 cbm x 19,41 €/cbm = 97,05 €        5 cbm x 24,36 €/cbm = 121,80 €        24,75 € / +25,5 %

 

 

SW-Gebühr 3-Personenhaushalt      SW-Gebühr 3-Personenhaushalt

 

274,80 €                                             352,80 €                                                78,00 € / +28,4 %

 

 

SW-Gebühr 4-Personenhaushalt       SW-Gebühr 4-Personenhaushalt

 

366,40 €                                             470,40 €                                                104,00 € / +28,4 %

 

Der Vergleich zeigt, dass die Anhebung der Klärschlammgebühr  für die betroffenen Haushalte im Vergleich zu der Entwicklung der Schmutzwassergebührenveranlagung prozentual und ab­solut geringer ausfällt.

 

In 2013 wird die Verwaltung prüfen, ob und in welcher Höhe eventuell anteilige Kosten der Lippe­verbandsumlagen in die Klärschlammgebührenbedarfsberechnung einzubeziehen sind.


Anlagen:

 

Satzungsentwurf

Gebührenbedarfsberechnung