Betreff
Achte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen ab 01.01.2013
Vorlage
103/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „Achte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für die Kalkulation der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagsabwasser des Jahres 2013 ergeben sich folgende grundsätzlichen Anmerkungen:

 

  1. Der Gesamtgebührenbedarf sinkt von 10.453.000 € in 2012 um rd. 1,9 % auf 10.256.100 € in 2013.

  2. Gemäß Doppelbesteuerungsverbot nach KAG dürfen die Verbandsabgaben (Abwasserab­gabe und Lippeverbandsumlage) nur auf Nichtverbandsmitglieder umgelegt werden und die sogenannten Direkteinleiter, die nicht das öffentliche Kanalnetz der Stadt Kamen nutzen und nicht Verbandsmitglieder sind, nur mit  den Kosten des Lippeverbandes belastet wer­den. Die Gebührensätze für Verbandsmitglieder, Direkteinleiter und Gebührenzahler, die weder Verbandsmitglieder oder Direkteinleiter sind, werden differenziert berechnet und in der Gebührensatzung als konkrete Gebührensätze beziffert. Hierzu ist es notwendig, die Verteilung der Lippeverbandskosten separat durchzuführen und nur auf die Gebührenzahler umzulegen, die Nichtverbandsmitglieder sind. Mengen der Direkteinleiter, die nicht Ver­bands­mitglieder sind, werden dementsprechend nur bei der Verteilung der Lippever­bands­abgaben berücksichtigt.

 

  1. Auch für 2013 wird aufgrund des demographischen Wandels und der Entwicklung und Nut­zung weiterer technischer Einsparungsmöglichkeiten mit weiter sinkenden Schmutz­wasser­mengen gerechnet (rd.- 25.000 cbm).

  2. Bei der Niederschlagsabwassergebühr wird weiterhin mit einem Anstieg der zu veranlagen­den abflusswirksamen Flächen geplant.

  3. Die Abwasserabgabe wurde vom Lippeverband um rd. 67.000 € auf rd. 146.100 € gesenkt, die Lippeverbandsumlage um rd. 267.500 € auf rd. 4.526.800 €. Die  Lippeverbandsumlage verändert sich anteilmäßig in Richtung Erhöhung der Kostenanteile für Niederschlags­was­ser. (2012: 68,87 % SW und 31,13 % NW; 2013: 66 % SW und 34 % NW). Die Abwasser­ab­gabe wird nur noch für die Schmutzwassereinleitung erhoben.

  4. Zur kontinuierlichen Personalentwicklung wird für 2013 eine Stellenerweiterung vorge­se­hen.

  5. Die kalkulatorischen Kosten steigen durch die hohen Investitionen und Inbetriebnahmen von Anlagen in 2011, 2012 und 2013. Der kalkulatorische Zinssatz wurde gemäß der Ver­änderungen auf dem Finanzmarkt für langfristige Anlagen von 6,9 % auf 6,83 % verringert.

  6. Von der Gesamtüberdeckung aus dem Betriebsergebnis 2011 in Höhe von rd. 477.300 € werden 2013:  277.3000 € und 2014: 200.000 € eingestellt.

  7. Der Gemeindeanteil an der Straßenentwässerung sinkt im Vergleich zu 2012 leicht von 1.677.900 € auf 1.644.200 €, da in dem  städtischen Anteil auch die veranlagten Flächen von Landes- und Bundesstraßen enthalten sind und der zuständige Straßenbaulastträger „Straßen NRW“ Lippeverbandsmitglied ist, so dass hierfür keine anteiligen Verbands­bei­träge seitens der Stadt zu tragen sind.

 

Die detaillierte Berechnung des Gebührenbedarfs und der Gebührensätze des Jahres 2013 für Schmutz- und Niederschlagsabwasser ist der beigefügten Kalkulation zu entnehmen.

 

Nach der Gebührenbedarfsberechnung errechnet sich für das Jahr 2013, nach Abzug des Ge­mein­deanteils, weiterer Nebenerlöse und der Einstellung eines Teilbetrages der Überdeckung aus der Betriebsabrechnung von 2011, ein durch Gebühren zu deckender Gesamtbedarf in Höhe von 10.256.100 €.

 

Unter Berücksichtigung der Veranlagungsmengen errechnen sich folgende Gebührensätze für das Wirtschaftsjahr 2013:

 

Schmutzwasser:

 

Gebührenbedarf Gesamtkosten ohne Lippeverbandsabgabe

=

3.182.600 €

Veranlagungsmenge

=

2.188.700 cbm

Gebühr b)

 

1,45 €/cbm

 

 

 

Gebührenbedarf Lippeverbandsabgabe

=

3.133.800 €

Veranlagungsmenge

=

2.106.300 cbm

Gebühr c)

 

1,49 €/cbm

 

 

 

 

Gebührensätze Schmutzwasser  ab 01.01.2013

 

Gebühr a) Gebührenzahler (ohne Lippeverbandsmitglieder und Direkteinleiter)

2,94 €/cbm

 

 

Gebühr b) Verbandsmitglieder

1,45 €/cbm

 

 

Gebühr c) Direkteinleiter

1,49 €/cbm

 

Niederschlagsabwasser:

 

 

 

Gebührenbedarf Gesamtkosten ohne Lippeverbandsabgabe

=

2.808.500 €

Veranlagungsmenge (Privatflächen)

=

3.186.200 qm

Gebühr b)

 

0,88 €/qm

 

 

 

Gebührenbedarf Lippeverbandsabgabe

=

1.131.200 €

Veranlagungsmenge (Privatflächen)

=

3.144.900 qm

Gebühr c)

 

0,36 €/qm

 

Gebührensätze Niederschlagsabwasser  ab 01.01.2013

 

Gebühr a) Gebührenzahler (ohne Lippeverbandsmitglieder und Direkteinleiter)

1,24 €/qm

 

 

Gebühr b) Verbandsmitglieder

0,88 €/qm

 

 

Gebühr c) Direkteinleiter

0,36 €/qm

 

 

 

Die Erhöhung der Gebührensätze, die Zugrundelegung aktuell geschätzter Veranlagungsmengen und die Errechnung des Gemeindeanteils bewirken im Erfolgsplan 2013 folgende Abweichungen bei den Gebührenerlösen im Vergleich zum laufenden Jahr 2012:

 

 

 

Bezeichnung

 

2012

 

2013

 

Absolute

Abweichung

 

Relative Ab-weichung

 

%

 

Gebührenerlöse für:

 

 

   

 

 

- Schmutzwasser

 

6.605.900

 

6.316.400

- 289.500

- 4,38 %

- Niederschlagsabwasser

3.847.100

3.939.700

+ 92.600

+ 2,40 %

 

Gemeindeanteil


1.677.900

 

1.644.200

 

- 33.700


- 2,00 %

 

Summe


12.130.900

 

11.900.300

 

230.600


- 1,90 %

 

 

Auf die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung wird verwiesen.

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung (in Wirtschaftsplan und Kalkulation 2013)

Satzungsentwurf