Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die vorgelegte „Achte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Für die Kalkulation der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagsabwasser des Jahres 2013 ergeben sich folgende grundsätzlichen Anmerkungen:
- Der Gesamtgebührenbedarf
sinkt von 10.453.000 € in 2012 um rd. 1,9 % auf 10.256.100 € in 2013.
- Gemäß Doppelbesteuerungsverbot nach KAG dürfen die Verbandsabgaben (Abwasserabgabe und Lippeverbandsumlage) nur auf Nichtverbandsmitglieder umgelegt werden und die sogenannten Direkteinleiter, die nicht das öffentliche Kanalnetz der Stadt Kamen nutzen und nicht Verbandsmitglieder sind, nur mit den Kosten des Lippeverbandes belastet werden. Die Gebührensätze für Verbandsmitglieder, Direkteinleiter und Gebührenzahler, die weder Verbandsmitglieder oder Direkteinleiter sind, werden differenziert berechnet und in der Gebührensatzung als konkrete Gebührensätze beziffert. Hierzu ist es notwendig, die Verteilung der Lippeverbandskosten separat durchzuführen und nur auf die Gebührenzahler umzulegen, die Nichtverbandsmitglieder sind. Mengen der Direkteinleiter, die nicht Verbandsmitglieder sind, werden dementsprechend nur bei der Verteilung der Lippeverbandsabgaben berücksichtigt.
- Auch
für 2013 wird aufgrund des demographischen Wandels und der Entwicklung und
Nutzung weiterer technischer Einsparungsmöglichkeiten mit weiter
sinkenden Schmutzwassermengen gerechnet (rd.- 25.000 cbm).
- Bei
der Niederschlagsabwassergebühr wird weiterhin mit einem Anstieg der zu
veranlagenden abflusswirksamen Flächen geplant.
- Die
Abwasserabgabe wurde vom Lippeverband um rd. 67.000 € auf rd. 146.100 € gesenkt,
die Lippeverbandsumlage um rd. 267.500 € auf rd. 4.526.800 €. Die Lippeverbandsumlage verändert sich
anteilmäßig in Richtung Erhöhung der Kostenanteile für Niederschlagswasser.
(2012: 68,87 % SW und 31,13 % NW; 2013: 66 % SW und 34 % NW). Die Abwasserabgabe
wird nur noch für die Schmutzwassereinleitung erhoben.
- Zur
kontinuierlichen Personalentwicklung wird für 2013 eine Stellenerweiterung
vorgesehen.
- Die
kalkulatorischen Kosten steigen durch die hohen Investitionen und
Inbetriebnahmen von Anlagen in 2011, 2012 und 2013. Der kalkulatorische
Zinssatz wurde gemäß der Veränderungen auf dem Finanzmarkt für
langfristige Anlagen von 6,9 % auf 6,83 % verringert.
- Von der Gesamtüberdeckung
aus dem Betriebsergebnis 2011 in Höhe von rd. 477.300 € werden 2013: 277.3000 € und 2014: 200.000 €
eingestellt.
- Der Gemeindeanteil an der Straßenentwässerung sinkt im Vergleich zu 2012 leicht von 1.677.900 € auf 1.644.200 €, da in dem städtischen Anteil auch die veranlagten Flächen von Landes- und Bundesstraßen enthalten sind und der zuständige Straßenbaulastträger „Straßen NRW“ Lippeverbandsmitglied ist, so dass hierfür keine anteiligen Verbandsbeiträge seitens der Stadt zu tragen sind.
Die detaillierte Berechnung des Gebührenbedarfs und der Gebührensätze des Jahres 2013 für Schmutz- und Niederschlagsabwasser ist der beigefügten Kalkulation zu entnehmen.
Nach der Gebührenbedarfsberechnung errechnet sich für das
Jahr 2013, nach Abzug des Gemeindeanteils, weiterer Nebenerlöse und der
Einstellung eines Teilbetrages der Überdeckung aus der Betriebsabrechnung von
2011, ein durch Gebühren zu deckender Gesamtbedarf in Höhe von 10.256.100 €.
Unter Berücksichtigung der Veranlagungsmengen errechnen sich folgende Gebührensätze für das Wirtschaftsjahr 2013:
Schmutzwasser:
Gebührenbedarf Gesamtkosten ohne Lippeverbandsabgabe |
= |
3.182.600 € |
Veranlagungsmenge |
= |
2.188.700 cbm |
Gebühr b) |
|
1,45 €/cbm |
|
|
|
Gebührenbedarf Lippeverbandsabgabe |
= |
3.133.800 € |
Veranlagungsmenge |
= |
2.106.300 cbm |
Gebühr c) |
|
1,49 €/cbm |
|
|
|
Gebührensätze Schmutzwasser ab 01.01.2013
Gebühr a) Gebührenzahler (ohne Lippeverbandsmitglieder und Direkteinleiter) |
2,94 €/cbm |
|
|
Gebühr b) Verbandsmitglieder |
1,45 €/cbm |
|
|
Gebühr c) Direkteinleiter |
1,49 €/cbm |
Niederschlagsabwasser:
Gebührenbedarf Gesamtkosten ohne Lippeverbandsabgabe |
= |
2.808.500 € |
Veranlagungsmenge (Privatflächen) |
= |
3.186.200 qm |
Gebühr b) |
|
0,88 €/qm |
|
|
|
Gebührenbedarf Lippeverbandsabgabe |
= |
1.131.200 € |
Veranlagungsmenge (Privatflächen) |
= |
3.144.900 qm |
Gebühr c) |
|
0,36 €/qm |
Gebührensätze Niederschlagsabwasser ab 01.01.2013
Gebühr a) Gebührenzahler (ohne Lippeverbandsmitglieder und Direkteinleiter) |
1,24 €/qm |
|
|
Gebühr b) Verbandsmitglieder |
0,88 €/qm |
|
|
Gebühr c) Direkteinleiter |
0,36 €/qm |
|
|
Die Erhöhung der Gebührensätze, die Zugrundelegung aktuell geschätzter Veranlagungsmengen und die Errechnung des Gemeindeanteils bewirken im Erfolgsplan 2013 folgende Abweichungen bei den Gebührenerlösen im Vergleich zum laufenden Jahr 2012:
Bezeichnung |
2012 |
2013 |
Absolute Abweichung |
Relative Ab-weichung |
|
€ |
€ |
€ |
% |
Gebührenerlöse für: |
|
|
|
|
- Schmutzwasser |
6.605.900 |
6.316.400 |
- 289.500 |
- 4,38 % |
- Niederschlagsabwasser |
3.847.100 |
3.939.700 |
+ 92.600 |
+ 2,40 % |
Gemeindeanteil |
|
1.644.200 |
- 33.700 |
|
Summe |
|
11.900.300 |
230.600 |
|
Auf die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung wird verwiesen.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung (in Wirtschaftsplan und Kalkulation 2013)
Satzungsentwurf