Beschlussvorschlag:
Dem Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 5 Abs. 5
der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung des Betriebsleiters.
Vom 01.01.2011 bis
zum 31.12.2011 fungierte Herr Jörg Mösgen als Betriebsleiter des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung Kamen
Der
Jahresabschlusses 2011 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Essen, geprüft und
mit einem Bestätigungsvermerk versehen.
Der geprüfte
Jahresabschluss 2011 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend
§ 26 Abs. 2 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung in
der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 24.05.2012 vorbehaltlich der
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt festgestellt.
Mit Schreiben vom
14.09.2012 wurde der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA
NRW) übersandt.
Die GPA NRW teilt
hierin mit, dass sie den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer vollinhaltlich
übernimmt. Eine Ergänzung durch die GPA NRW gemäß § 3 der Verordnung über die
Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und
prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus dortiger Sicht nicht
erforderlich.