Betreff
Entlastung des Betriebsleiters des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Geschäftsjahr 2011
Vorlage
100/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung des Betriebsleiters.

Vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 fungierte Herr Jörg Mösgen als Betriebsleiter des Eigen­betriebes Stadtentwässerung Kamen

Der Jahresabschlusses 2011 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprü­fungs­gesellschaft Ernst & Young GmbH, Essen, geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen.

Der geprüfte Jahresabschluss 2011 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend § 26 Abs. 2 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 24.05.2012 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt fest­gestellt.

Mit Schreiben vom 14.09.2012 wurde der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) übersandt.

Die GPA NRW teilt hierin mit, dass sie den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer vollinhaltlich übernimmt. Eine Ergänzung durch die GPA NRW gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus dortiger Sicht nicht erforderlich.