Betreff
Einundzwanzigste Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Kamen
Vorlage
098/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die „Einundzwanzigste Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Kamen“ wird beschlossen.

 

Die Gebührenkalkulation für die Straßenreinigungsgebühren 2013 wird beschlossen. Die Gebührensätze aus 2012 gelten auch für 2013.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Trotz einer deutlichen Steigerung bei den kalkulatorischen Kosten (Bau einer Salzlagerhalle, Anschaffung eines Fahrzeuges) können die Gebühren für 2013 stabil bleiben. Dieses ist darauf zurückzuführen, dass die Betriebsabrechnung für das Jahr 2011 mit einer Überdeckung, statt mit einer kalkulierten Unterdeckung, abschließt. Es wird vorgeschlagen, diese Überdeckung in voller Höhe bei der Gebührenkalkulation 2013 zu veranschlagen. Bei der Kalkulation ergeben sich zwar Veränderungen, diese sind aber so geringfügig, dass sie nicht umgesetzt werden sollten. Die Gebührensätze des Jahres 2012 sollten unverändert auch für 2013 zu Grunde gelegt werden.

 

Aus der Betriebsabrechnung für das Jahr 2010 (s. auch Mitteilungsvorlage Nr. 056/2011 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.07.2011) ist noch eine restl. Unterdeckung von rd. 104 T€ zu berücksichtigen.

 

Das Straßenverzeichnis – Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren – ist zu ändern.

 

Die Bahnhofstraße (von der Seseke bis Einmündung Westicker Straße) ist derzeit als Straße, die dem überörtlichen Verkehr dient klassifiziert. Durch den Rückbau und die Änderung der Verkehrsführung wird vorgeschlagen, das Teilstück (wie bereits den übrigen Straßenverlauf) in das Straßenverzeichnis Teil B Buchstabe c) „Straßen die dem innerörtl. Verkehr dienen“ aufzunehmen. Das bedeutet, dass pro lfd. Frontmeter eines Grundstücks ab 2012  3,50 € statt 2,94 € € berechnet werden. Bei einer Frontlänge von 20 m beträgt die Gebühr pro Jahr 70,00 € statt  58,80 €, bei 2x wöchentl. Reinigung x 2.

 

Da der Grenzweg umbenannt wurde in Paul-Vahle-Straße, ist dieses im Straßenverzeichnis entsprechend zu korrigieren.

 

Anlage:

 

Gebührenbedarfsberechnung

Entwurf der Satzungsänderung


 

Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigungsgebühren 2013

 

A.

Gebührenbedarf

Buchungs-
stelle

Ansatz

11

Personalaufwendungen

 

293.633 €

 

Bezüge der Beamten

54.04.01.501100

27.839 €

 

Bezüge tariflich Beschäftigte

54.04.01.501400

196.525 €

 

Beiträge zu Versorgungskassen

54.04.01.502400

16.115 €

 

Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung tariflich Beschäftigte

54.04.01.503400

39.629 €

 

Beihilfen, Unterstützungsleistungen und dergl. für Beschäftigte

54.04.01.504100

1.251 €

 

Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Beschäftigte

54.04.01.505100

11.787 €

 

Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Altersteilzeit

54.04.01.506100

488 €

13

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

55.000 €

 

Aufwendungen für Energie

54.04.01.522000

3.000 €

 

Aufwendungen für Unterhaltung des Infrastrukturvermögens

54.04.01.523200

12.000 €

 

Aufwendungen für Unterhaltung der Maschinen, technischen Anlagen und Betriebsvorrichtungen

54.04.01.523300

0 €

 

Aufwendungen für die Unterhaltung von Fahrzeugen

54.04.01.523400

5.000 €

 

Aufwendungen für Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung

54.04.01.523600-0103

500 €

 

Aufwendungen für Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung

54.04.01.523600-0202

500 €

 

Erstattungen an private Unternehmen

54.04.01.525700

33.000 €

 

Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen

54.04.01.529100

1.000 €

16

Sonstige ordentliche Aufwendungen

0 €

 

Mieten, Pachten, Erbbauzinsen

54.04.01.542100

0 €

17

Ordentliche Aufwendungen

 

348.633 €

 

Sachkosten Querschnittsämter

 

159.000 €

 

Kalkulatorische Kosten

 

100.271 €

 

Gebührenbedarf 2013

 

 

 

 Aufwand

 

607.904 €

 

abzgl. 5%  als Eigenanteil der Stadt

 

- 30.395 €

 

zzgl. Hälfte der Unterdeckung 2010

208.267 €

104.133 €

 

abzgl. Überdeckung 2011

- 13.045 €

- 13.045 €

 

= Gebührenbedarf 2013

 

668.597 €

 

: Veranlagungsmeter

 

189.929 m

 

= Gebühr pro Veranlagungsmeter (gerundet)

 

 3,520248 €

 

 

 

 

B.

Ermittlung des Gebührensatzes

 

 

Gebühr pro
Veranlagungs-
meter

Gebühr
2013

Erhöhung/
Reduzierung (-)

 

Reinigungsklasse 1, Faktor 144,50

3,520248 €

5,09 €

0,19%

 

(bisher 5,08 €)

 

 

 

 

Reinigungsklasse 2, Faktor 106,50

3,520248 €

3,75 €

0,00%

 

(bisher 3,75 €)

 

 

 

 

Reinigungsklasse 3, Faktor 99,50

3,520248 €

3,50 €

0,00%

 

(bisher 3,50 €)

 

 

 

 

Reinigungsklasse 4, Faktor 83,50

3,520248 €

2,94 €

0,00%

 

(bisher 2,94 €)

 

 

 


 

 

Einundzwanzigste Satzung

 

 

zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Kamen vom ___________

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011(GV. NRW. S.685), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 18. Dezember 1975 (GV NRW S. 706), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 390) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 687), hat der Rat der Stadt Kamen in seiner Sitzung am ____________ 2012 folgende Satzung beschlossen:

 

 

 

Artikel 1

 

Das Straßenverzeichnis – Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebührensatzung – wird wie folgt geändert.

 

1.      Teil B Buchstabe c: Straßen die dem innerörtlichen Verkehr dienen (Reinigungsklasse 3)

 

ändern:

Bahnhofstraße

von Markt bis Seseke und Einmündung Westicker Straße bis Bahnunterführung

(KA)  2 x

löschen:

Grenzweg

 

(KA)

einfügen:

Paul-Vahle-Straße

 

(KA)

 

2.      Teil B Buchstabe d): Straßen die dem überörtlichen Verkehr dienen (Reinigungsklasse 4):

 

löschen:

Bahnhofstraße

von Seseke bis zur Einmündung Westicker Straße

(KA)  2 x

 

 

 

Artikel 2

 

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.