Betreff
Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung im Produkt 21.01.01 - Rückzahlung von Landesmitteln aus dem Förderprogramm "Zuwendung für Investitionen und Ausstattung in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich"
Vorlage
089/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen genehmigt für die Rückzahlung von Mitteln aus dem Förderprogramm „Zuwendung für Investitionen und Ausstattung in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich“ die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Auszahlung im Produkt 21.01.01 in Höhe von 54.000 €.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Zuwendungsbescheid vom 06.04.2004, korrigiert durch Änderungsbescheid vom 25.08.2009, wurde der Stadt Kamen aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) eine Zuwendung für Investitionen und Ausstattung in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in einer Gesamthöhe von 1.150.000,00 € bewilligt. Nach dem geltenden Runderlass waren folgende Zweckbindungsfristen gegeben:

 

Die mit der Zuwendung geschaffenen Räume bzw. Flächen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich sind für die Dauer von 20 Jahren und die mit der Zuwendung angeschafften Ausstattungsgegenstände für die Dauer von 10 Jahren nach Bewilligung für die Nutzung zu Schul- und Betreuungszwecken gebunden.“

 

Der Förderbetrag je betreuter Gruppe betrug 80.000,-- € für bauliche Maßnahmen, 10.000,-- € für die Renovierung von geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Schulgrundstückes und 25.000,-- € für Einrichtung.

 

Insgesamt erfolgte die Förderung für 10 Gruppen in unterschiedlichen Schulstandorten.

Am Schulstandort der Glückaufschule wurde zum Schuljahresbeginn 2004/05 eine Gruppe eingerichtet.

 

Durch die Schließung des Schulstandortes Glückaufschule bereits zum Ende des Schuljahres 2011/12 und den Verkauf des Grundstückes steht das Gebäude für weitere schulische oder andere Betreuungszwecke nicht mehr zur Verfügung, so dass die Zweckbindung nicht mehr erfüllt wird. Eine Umwidmung der Fördermittel für bauliche Maßnahmen und für die Renovierung von geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Schulgrundstückes ist nicht möglich.

 

Die für die Glückaufschule angeschafften Einrichtungsgegenstände werden in den Gruppen der anderen Grundschulstandorte weiter eingesetzt. Die Zweckbindung bleibt somit gewahrt.

 

Bereits in der Beschlussvorlage Nr. 132/2009 zum Beschluss des Rates zur Auflösung der Glückaufschule vom 17.12.2009 hat die Verwaltung eine Verpflichtung zur Rückzahlung von Fördermitteln in Höhe von ca. 57.000 € vorgetragen.

 

Mit Änderungsbescheid vom 09.10.2012 hat nunmehr die Bezirksregierung Arnsberg die Rückzahlung anteiliger Fördermittel in Höhe von 54.000 € zuzüglich Verzinsung gefordert. Die Berechnung der Verzinsung erfolgt taggenau nach Eingang des Rückzahlungsbetrages bei der Landeskasse. Die Zinszahlung erfolgt als Aufwand aus der Buchungsstelle 21.01.01.551100.

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus den laufenden investiven Ein- und Auszahlungen des Jahres 2012.