Betreff
Luftreinhalteplan Kamen 2012
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen
Vorlage
088/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt die nachfolgende Stellungnahme der Stadt Kamen zum vorliegenden Entwurf des Luftreinhalteplans Kamen 2012 (kurz: LRP) auf Grundlage des § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der 39. Verordnung zum BImSchG in der jeweils gültigen Fassung.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Einleitung:

Auslöser der Luftreinhalteplanung in Kamen ist die im Jahr 2009 gemessene Grenzwertüberschreitung für Stickstoffdioxid (NO2) an der Bahnhofstraße (gemessen: 48 µg/m³, 2009 zulässig: 42 µg/m³). Das Verfahren wird seitdem in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg und unter Beteiligung verschiedener Akteure (Stadt Kamen, LANUV, Straßen.NRW, Polizei, VKU, Kreis Unna, IHK) durchgeführt. Der LRP-Entwurf befasst sich dabei schwerpunktmäßig mit dem Überschreitungsbereich an der Bahnhofstraße, für den als Hauptverursacher der verkehrsbedingte Schadstoffausstoß ausgemacht werden konnte.
Um zu einer Verbesserung der Luftqualität im Allgemeinen, aber auch im Besonderen für den Bereich Bahnhofstraße zu kommen, werden im LRP-Entwurf verschiedene Maßnahmen benannt. Hier wirken sich die seitens der Stadt ohnehin geplanten und teilweise schon umgesetzten Maßnahmen „Netzschluss Innerer Ring“ und der Umbau der Bahnhofstraße sowie verkehrsrechtliche Änderungen besonders positiv aus. Unter Einbeziehung aller Maßnahmen stellt der LRP für den Belastungsschwerpunkt Bahnhofstraße im Prognosejahr 2015 schließlich eine klare Einhaltung des Grenzwertes für NO2 von 40 µg/m³ (im Jahresmittel) in Aussicht.

 

Mit Hinweis auf das lufthygienische Gutachten des Büros simuPLAN aus 2011 hat die Stadt während des Aufstellungsverfahrens zum LRP den Blick auch auf andere mögliche NO2-Belastungsschwerpunkte im Stadtgebiet gelenkt (z.B. Lünener Straße, Nordring und Stormstraße) und vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) weitere Messungen mit Passivsammlern gefordert. Dieser Forderung wurde seitens des Landes nicht gefolgt. Es hat aber die möglichen NO2-Belastungsschwerpunkte im LRP-Entwurf berücksichtigt und auf Basis aktueller Daten die NO2-Belastung nochmals berechnet mit dem Ergebnis, dass der Grenzwert für NO2 an diesen Streckenabschnitten eingehalten werde und dort keine zusätzlichen Maßnahmen zu ergreifen sind.

 

Die Stadtverwaltung hat bereits in der letzten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses deutlich gemacht, dass sie diese Aussage als nicht gesichert ansieht, weil auch die Rechnungsergebnisse des Landes teilweise nur knapp unter dem Grenzwert für NO2 bleiben. Die Verwaltung hält also an ihrer Forderung nach Messungen durch das Land fest, bereitet sich parallel aber darauf vor, die Passivsammler-Messungen an den möglichen NO2-Belastungs-schwerpunkten an Lünener Straße, Nordring und Stormstraße auf eigene Rechnung durchzuführen. In Abhängigkeit von den dadurch gewonnenen Erkenntnissen kann es ggf. zu einer Fortschreibung des LRP kommen.

 

Unabhängig davon ist nach Beendigung der Offenlage und Auswertung der Eingaben durch die Bezirksregierung über den aktuellen LRP-Entwurf zu entscheiden. Hierzu ist ein Beschluss des Rates der Stadt Kamen erforderlich. Dieses ergibt sich aus dem Mitwirkungsgebot gem. § 47 BImSchG und den Zuständigkeiten der Stadt als Verkehrsbehörde, als Planungsbehörde, Fuhrparkinhaber, Besteller von Verkehrsdienstleistungen (ÖPNV) oder Bauleistungen und z.T. auch als Straßenbaulastträger. Die Stadt hat in diesen Funktionen Umsetzungs- und Kontrollpflichten bezüglich der Durchführung des Luftreinhalteplans.

 

Zusätzliche finanzielle Aufwendungen durch die Umsetzung des LRP sind derzeit nicht erkennbar, da sich die Maßnahmen im Rahmen der bereits bestehenden Gesetzeslage bzw. Entwicklungsziele der Stadt bewegen.

 

 

 

Stellungnahme der Stadt Kamen:

Grundsätzlich stimmt die Stadt Kamen dem Entwurf des Luftreinhalteplans Kamen 2012 zu und insbesondere den darin formulierten Maßnahmen zur Entschärfung des Belastungsschwerpunktes Bahnhofstraße.

Die Stadt Kamen hält an ihrer Auffassung fest, dass auch nach der Überprüfung weiterer möglicher NO2-Belastungsschwerpunkte und Entwarnung durch das Land immer noch Unsicherheiten für Bereiche an Lünener Straße, Nordring und Stormstraße bestehen, weil auch die Rechnungsergebnisse des Landes teilweise nur knapp unter dem Grenzwert für NO2 bleiben. Deshalb fordert die Stadt Kamen das Land weiterhin dazu auf, Passivsammler-Messungen an den möglichen NO2-Belastungsschwerpunkten durchzuführen, um die Ergebnisse abzusichern.

 

Für den Fall, dass dieser Forderung nicht entsprochen wird, bereitet die Stadtverwaltung auf eigene Rechnung Passivsammler-Messungen an den möglichen NO2-Belastungsschwer-punkten an Lünener Straße, Nordring und Stormstraße vor, deren Ergebnisse nach Abschluss dem Land zur Prüfung und ggf. weiteren Veranlassung zur Verfügung gestellt werden.

Die Stadt Kamen geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die angefallenen Kosten von der Bezirksregierung Arnsberg erstattet werden, sofern Grenzwertüberschreitungen nachgewiesen werden können.

 

Die Stadt Kamen behält sich die Abgabe weitergehender Stellungnahmen im Laufe des Verfahrens vor.

 

 

Hinweis:

Der Entwurf des Luftreinhalteplans steht im Ratsinformationssystem zur Verfügung.