Betreff
Integriertes Handlungskonzept Kamen Innenstadt V – Städtebauförderung
Projekt: Öffnung der Kamener Innenstadt zur naturnah umgestalteten Seseke
hier: Städtebaulicher Wettbewerb
Vorlage
087/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem dargestellten konzeptionellen Ablauf eines städtebaulichen Wettbewerbes zu und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren  Durchführung des Verfahrens.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Seseke ist der bedeutendste Wasserlauf in der Stadt Kamen. Sie verläuft in Ost-West-Richtung und ist zentrale Verbindungsachse der drei Ortsteile Kamen-Heeren-Werve / Kamen-Mitte / Kamen-Methler. Sie ist ein wichtiges Identifikationssymbol in Kamen ("Sesekestadt") und bestimmt seit jeher die Charakteristik und das Leben der Stadt. Vor der Begradigung und der Einfassung des Flusses in eine Betonsohle war der Fluss zentrale Achse Kamens an dem man arbeitete, sich aber auch erholte. Nach der Regulierung war die Seseke kaum mehr zugänglich und auf Grund der teilweise schnellen Fließgeschwindigkeit sowie der glatten Betonsohle ein steter Gefahrenpunkt im alltäglichen Leben der Kamener Bürger. Darüber hinaus wirkt die Seseke noch heute als tiefeingeschnittene, trennende Barriere im Stadtgebiet, die nur an wenigen Stellen überquert werden kann. Nach der Umgestaltung des Flusslaufes durch den Lippeverband wird die Seseke sich wieder, wenn auch an vielen Stellen nicht in ihrem ursprünglichen Flussbett und in der früheren Ausprägung, als belebendes Element darstellen. Diese Entwicklung ist bereits heute deutlich erkennbar. Die Planungen des Lippeverbandes beschäftigen sich vorrangig mit dem Umbau des eigentlichen Flusses und seines Uferbereiches. Aus einem ehemals offenen Abwasserlauf wird so zukünftig ein naturnaher Flusslauf entstehen.

 

Aufgabe des Wettbewerbs ist es, die naturnah umgebaute Seseke, begleitend zu den umgesetzten Planungen des Lippeverbandes, den Kamener Bürgern und Bürgerinnen näher zu bringen und in das städtische Leben zu integrieren. Erreicht werden soll dies durch die Einbindung des Flusses in das angrenzende innerstädtische Wohn-, Freizeit- und Geschäftsleben. Es sollen Lösungen erarbeitet werden, die die Seseke wieder erlebbar machen. Zentraler Bereich ist die Kamener Innenstadt, für die sich zahlreiche Möglichkeiten bieten, die Seseke durch die Bürger zurück zu erobern. Darüber hinaus wird die zukünftige Gestaltung der Seseke auch im Bereich des Tourismus und hier v. a. im Radtourismus relevant für die Entwicklung des Sesekeumfeldes sein. Auch hier wird im Rahmen des Wettbewerbs nach Möglichkeiten gesucht das positive Image der Stadt Kamen und der Region auszubauen und langfristig zu festigen.

Hauptaugenmerk soll auf die Uferrandbereiche der Seseke, im Bereich der Kamener Innenstadt zwischen Henri-David-Straße und Koppelstraße liegen. Aus dem Wettbewerbsverfahren sollen sich Einzelprojekte/-Maßnahmen ergeben.

 

Im Sinne eines sehr transparenten und offenen Wettbewerbs sind zu einem frühen Zeitpunkt des Wettbewerbsablaufes öffentliche Themenworkshops vorgesehen, in den alle interessierten Akteure der Stadt Vorschläge und Anregungen einbringen können. Diese Workshops sollen die Themenschwerpunkte Gestaltung im öffentlichen Raum, Flächengestaltung und räumliche Nutzung sowie Freizeit- (Trend-) Sportflächen aufrufen. Die Bewerbung dieses Workshops soll mit freundlicher Unterstützung der Medien erreicht werden.

Die Vorschläge und Anregungen aus diesem Workshop werden den teilnehmenden Planungsbüros zur Kenntnis gegeben. Alle Wettbewerbsteilnehmer sollen somit ihre Arbeiten in Kenntnis dieser öffentlichen Vorschläge und Anregungen entwickeln.

Eine Reflexion aus der Beteiligung der Kamener Öffentlichkeit erfolgt dann im Rahmen der Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse.

Abschließend wird die Verwaltung zur fachausschusslichen Beratung dem Kulturausschuss, dem PUA und dem HA sowie dem Rat zur Entscheidung eine Beschlussempfehlung vorlegen.

 

Bereits in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 03. September 2012 wurden erste, bemerkenswerte Planungsideen aus der Masterarbeit "Urbane Räume am Wasser - Öffnung der Kamener Innenstadt zur naturnah umgestalteten Seseke", die in diesen Kontext passen, vorgestellt.

 

 

Es soll ein städtebaulicher Wettbewerb gem. RAW 2004 (Regeln zur Auslobung von Wettbewerben) durchgeführt werden.

Hierbei sind die Bearbeitungshonorare und Preisgelder (bewusst) gering bemessen, so dass für jeden Teilnehmer einzig die Weiterbeauftragung das lohnende Ziel einer solchen Teilnahme ist. Will man also die Bearbeitungshonorare und Preisgelder nicht lukrativ hoch ansetzen, ist eine Weiterbeauftragung sinnvoll und bei dem hier vorgeschlagenen geregelten Architektenwettbewerb sogar zwingend.

 

Es wird eine Wettbewerbssumme, die sich an der Größe des Plangebietes bemisst, in Höhe von 40.000 € (einschl. Mehrwertsteuer und Nebenkosten) ausgelobt (vorbehaltlich der Abstimmung mit der Architektenkammer NW):

 

Der erste Preis soll dotiert werden mit                       16 000 €

Der zweite Preis soll dotiert werden mit                     12 000 €

Der dritte Preis soll dotiert werden mit                         8 000 €

 

Für Anerkennungen ist ein Betrag in Höhe von            4 000 € vorgesehen.

 

 

Die für die Durchführung des Wettbewerbs erforderlichen Finanzmittel stehen im Haushalt der Stadt Kamen im Produkt 51.01.01, Maßnahmennummer 469, zur Verfügung. Es sind Gesamtkosten in einer Höhe von ca. 60.000 Euro etatisiert. Sie setzen sich aus den Preisgeldern, Aufwandsentschädigungen für das Preisgericht (externe Teilnehmer) sowie Kosten für die Verfahrensbetreuung zusammen. Eine Bezuschussung dieser Kosten aus Mitteln der Städtebauförderung des Landes NRW ist in einer Höhe von 80 % der Durchführungskosten beim Fördergeber in Aussicht gestellt und eingeplant. Mit der Verfahrensbetreuung wurde das Büro Post / Welters, Architekten & Stadtplaner, Dortmund, beauftragt. Das Büro Post / Welters ist u.a. auf solche Aufgaben spezialisiert und hat seinerzeit ebenfalls den städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb für die Neugestaltung der Kamener Fußgängerzonen betreut.

 

Teilnehmer am Wettbewerb

Angesichts der Bedeutung der Aufgabe ist es das Ziel, qualifizierte Teilnehmer zu gewinnen. Diese sollten vor allem Erfahrung in der Bearbeitung städtebaulicher, freiraumplanerischer Rahmenpläne/Masterpläne aufweisen. Es bieten sich Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitekten mit Stadtplanern zur Bearbeitung des Wettbewerbes an.

Die Teilnehmerzahl ist bei einem geregelten Architektenwettbewerb prinzipiell beliebig – Kostenunterschiede durch höhere Teilnehmerzahlen entstehen nur marginal bei der Wettbewerbsbetreuung (Vorprüfungsaufwand).

Die Teilnehmerauswahl obliegt dem Auftraggeber/Auslober, also der Stadt Kamen. Aufgrund des Umfangs der Aufgabe wird eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Arbeitsgemeinschaften von Landschaftsarchitekten und Stadtplanern empfohlen.

Von den Teilnehmern kann ca. ein Drittel direkt zugeladen werden, die übrigen Büros sollten durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren ermittelt werden.

 

Vorschlag für ein Bewerbungsverfahren

Der Wettbewerb soll nach den Regeln für die Auslobung von Wettbewerben (RAW 2004) durchgeführt werden. Die Gesamtzahl wird auf maximal 15 Teilnehmer / innen beschränkt. 10 Teilnehmer / innen werden durch ein Bewerbungsverfahren ermittelt. Fünf Büros / Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitekten und Stadtplanern werden direkt zur Teilnahme am Wettbewerb zugeladen. Für diese ist Teilnehmervoraussetzung die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt / in sowie der Nachweis, bereits für einen öffentlichen Auftraggeber einen städtebaulich und / oder freiraumplanerischen Entwurf für eine Plangebietsgröße von mind. 1 ha geplant zu haben. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der  Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Zur Auswahl der weiteren 10 Teilnehmer ist dem Wettbewerb ein Bewerbungsverfahren vorangestellt. Die Bewerber müssen folgende Kriterien als Zulassung zur Auslosung erfüllen:

1. Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt / in,

2. Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner / in,

3. Nachweis der Planung eines städtebaulich und / oder freiraumplanerischen Entwurfs für einen öffentlichen Auftraggeber für eine Plangebietsgröße von 1 ha.

Bei 15 Teilnehmern können 5 direkt zugeladen werden.

Vorschläge für mögliche Zuladungen:

 

 

-       scape Landschaftsarchitektur, Düsseldorf

-       bbzl böhm benfer zahiri landschaften städtebau, Berlin

-       BAS Kopperschmidt u. Moczala GmbH, Weimar (Stadtplaner)

-       Lill u. Sparla Landschaftsarchitekten Ingenieure, Köln

-       Atelier Loid / Landschaftsarchitekten, Berlin

-       GTL Landschaftsarchitekten, Düsseldorf

-       Club L 94 Landschaftsarchitekten, Köln

-       FSW Landschaftsarchitekten Thomas Fenner, Düsseldorf

-       ASTOC GmbH & Co. KG Architekten und Planer, Köln (Stadtplaner)

-       wbp Landschaftsarchitekten GmbH, Bochum

Die Zugeladenen Teilnehmer/innen müssen ebenfalls Arbeitsgemeinschaften aus Land­schaftsarchitekten und Stadtplanern bilden.

 

Preisgericht / Jury

Unabhängig von der Art des gewählten Verfahrens sollen grundsätzlich Vertreter Politik (Vertreter der Fachausschüsse) und der Verwaltung (Bürgermeister, Beigeordneter) sowie externe Fachleute am Diskussions- und Entscheidungsprozess beteiligt werden.

Letztlich hat aber grundsätzlich der Auftraggeber/Auslober die abschließende Entscheidungsbefugnis – eine Jury hat lediglich empfehlenden Charakter. Die Beratung  und Beschlussfassung erfolgt in Kenntnis der Wettbewerbsergebnisse in Kulturausschuss, Planungs- und Umweltausschuss und Hauptausschuss, die Beschlussfassung in einer Sitzung des Rates.

Die RAW definiert dabei für geregelte Wettbewerbe zwingend einen Rahmen für die Zusammensetzung des Preisgerichtes, danach müsse 50% der Preisgerichtsmitglieder  Mitglieder der Architektenkammer sein, von denen aber ein Teil funktionsgebunden (angestellte Architekten des Auslobers) sein kann.

 

 

Vorschlag für die Besetzung des Preisgerichts:

 

Die Verwaltung schlägt zur Bewertung der Arbeiten ein Preisgericht vor,  das sich aus externen Fachleuten sowie aus Mitgliedern der Verwaltung und den Fachausschussvorsitzenden zusammensetzt. Sachverständige aus der unmittelbaren institutionellen Befassung sind zuzuladen. Das Preisgericht erarbeitet Empfehlungen für die spätere Beratung in den parlamentarischen Gremien.

 

 

Externe Preisrichter:

 

  • Prof. Ulrike Beuter,                  Landschaftsarchitektin, Oberhausen
  • Prof. Christa Reicher,             Architektin und Stadtplanerin, Aachen/Dortmund
  • Prof. Christl Drey,                   Architektin und Stadtplanerin, Köln/Kassel
  • Rüdiger Brosk,                        Landschaftsarchitekt, Essen
  • Prof. Dr. Udo Weilacher,        Landschaftsarchitekt, Kassel
  • Prof. Dr. Dettmar,                   Landschaftsarchitekt, Darmstadt
  • Dr. Uwe Liedtke                      Stadt Kamen

 

 

Preisrichter aus Politik und Verwaltung:

 

  • Hermann Hupe, Bürgermeister
  • Friedhelm Lipinski, Vorsitzender des Planungs- und Umweltausschusses (PUA)
  • Klaus-Bernhard Kühnapfel, stellv. Vorsitzender des PUA
  • Heiko Klanke, Vorsitzender des Kulturausschusses
  • Franz-Hugo Weber, stellv. Vorsitzender des Kulturausschusses
  • Marion Dyduch, Vorsitzende des Betriebsausschusses
  • Reinhard Hasler, stellv. Vorsitzender des Betriebsausschusses

 

 

VertreterInnen:

 

  • NN, Mitglied der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kamen
  • NN, Mitglied der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Kamen
  • NN, Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Kamen
  • Reiner Brüggemann, Beigeordneter, Stadt Kamen
  • Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt, Essen
  • Prof. Andreas Fritzen, Architekt und Stadtplaner Köln

(Die VertreterInnen werden regelmäßig zu allen Sitzungen eingeladen)

 

Sachverständige:

 

  • Dr. Jochen Stemplewski, Vorstandvorsitzender, Lippeverband
  • Dr. Detlef Timpe, Dezernent, Kreis Unna
  • Wolfgang Schelp, Bezirksregierung Arnsberg

 

Eine Vorprüfung der eingereichten Wettbewerbsbeiträge erfolgt durch das betreuende Büro Post und Welters in Zusammenarbeit mit der Verwaltung:

 

  • Reiner Brüggemann, Beigeordneter/Dezernent
  • Dr. Uwe Liedtke
  • Matthias Breuer, Gruppenleiter Planen und Umwelt
  • Anke Thormählen, Architektin, Büro Post und Welters, Dortmund
  • Prof. Hartmut Welters, Architekt und Stadtplaner, Büro Post und Welters, Dortmund

 

 

Der Wettbewerbsablauf / Zeitplan soll wie folgt gestartet werden:

 

Auftakttermin:                                                              Ende Oktober 2012

 

Bekanntmachung:                                                       November 2012

 

Öffentlicher Themenworkshop:                                  November 2012

 

Bewerbungsfrist:                                                         Dezember 2012

 

Auslosung der Teilnehmer:                                         Januar 2013

 

Versand der Auslobungsunterlagen:                                      Januar 2013

 

Bearbeitungszeitraum ca. 8 Wochen:                        Februar / März 2013

 

Schriftliche Rückfragen:                                             Ende Januar 2013

 

Preisgericht Vorbesprechung und

Einführungskolloquium:                                              Mitte Januar 2013

 

Abgabe der Planunterlagen:                                       Ende März 2013

 

Vorprüfung, ca. 3 Wochen:                                         April 2013

 

Preisgericht:                                                                April / Mai 2013

 

Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten

für 2 Wochen:                                                             im Mai 2013

 

parlamentarische Gremien:                                      Frühsommer 2013 (nach Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse)