Betreff
Zusammenschluss der Städischen Sparkasse Kamen mit der Kreis- und Stadtsparkasse Unna
Vorlage
081/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt:

 

  1. Die Städtische Sparkasse Kamen wird mit Wirkung zum 01.01.2013 auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfs eines öffentlich-rechtlichen Vertrags (Anlage 1) mit der Kreis- und Stadtsparkasse Unna vereinigt.

Die Vereinigung soll in der Weise stattfinden, dass die Städtische Sparkasse Kamen gemäß § 27 Abs. 1 Sparkassengesetz (SpkG) von der Kreis- und Stadtsparkasse aufgenommen wird, auf die das Vermögen der Städtischen Sparkasse Kamen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergeht.

 

  1. Dem vorgelegten Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrags mit dem Sparkassenzweckverband sowie dem Kreis Unna, der Stadt Unna und der Gemeinde Holzwickede als weiteren Vertragsparteien wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Vertrag zu schließen und ermächtigt, noch notwendigen Änderungen des Vertragsinhaltes, die nicht wesentlicher Natur sind, zuzustimmen.

 

  1. Die Stadt Kamen tritt mit Wirkung zum 01.01.2013 dem Sparkassenzweckverband des Kreises Unna, der Stadt Unna und der Gemeinde Holzwickede, die Träger der Kreis- und Stadtsparkasse sind, auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfs der geänderten Satzung für den Zweckverband (Anlage 2) bei.

 

  1. Die Stadt Kamen überträgt mit Wirkung zum 01.01.2013 die Trägerschaft für die Städtische Sparkasse Kamen auf den Sparkassenzweckverband, der dann den Namen „Sparkassenzweckverband des Kreises Unna, der Städte Kamen und Unna und der Gemeinde Holzwickede“ trägt und seinen Sitz in Unna hat.

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen wählt mit Wirkung zum 01.01.2013 die nachgenannten Mitglieder in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes:

 

Ordentliche Mitglieder                         Stellvertretende Mitglieder

1.

2.

3.

 

Vertreter der Verwaltung gemäß § 15 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG)

 

4.

 

  1. Die in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter der Stadt Kamen werden angewiesen, bei den Beschlüssen über die Vereinigung der Sparkasse, der Wahl des Vorsitzenden der Verbandsversammlung und des Verbandsvorstehers, des Verwaltungsrates und seines Vorsitzenden sowie der Satzung für die vereinigte Sparkasse so zu entscheiden, wie es im öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbart ist.

Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

 

Vereinigung der Sparkassen in dem Sparkassenzweckverband – Übertragung der Trägerschaft

 

Die Sparkassen Unna und Kamen sind Mitglieder des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL) und agieren im Kreis Unna. Die Geschäftsgebiete der Sparkassen grenzen dabei direkt aneinander an. Die Sparkasse Unna mit Sitz in Unna gehört mit aktuell 1,6 Mrd. € Bilanzsumme zu den mittelgroßen Sparkassen im Gebiet des SVWL. Die Sparkasse Kamen mit Sitz in Kamen mit 0,6 Mrd. € Bilanzsumme ist zu den kleineren Sparkassen im Verbandsgebiet zu zählen.

 

Die Kreis- und Stadtsparkasse Unna und die Städtische Sparkasse Kamen sollen mit Wirkung vom 01.01.2013 vereinigt werden. Die Vereinigung soll gemäß § 27 Abs. 1 Sparkassengesetz (SpkG) NW in der Weise erfolgen, dass mit Wirkung vom 01.01.2013 das Vermögen der Städtischen Sparkasse Kamen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Kreis- und Stadtsparkasse Unna übergeht (§ 2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrages).

 

In diesem Zusammenhang soll die Stadt Kamen mit Wirkung vom 01.01.2013 dem bestehenden Sparkassenzweckverband des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde Holzwickede beitreten und die Trägerschaft für die Städtische Sparkasse entsprechend übertragen, der nach dem Beitritt den Namen „Sparkassenzweckverband des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna, der Stadt Kamen und der Gemeinde Holzwickede, tragen soll (§ 1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrages).

 

Nach dem Beitritt der Stadt Kamen in den Zweckverband soll nachfolgende Mitgliedschaftsstellung der Verbandsmitglieder untereinander gelten (§ 4 des öffentlich-rechtlichen Vertrages):

 

Kreis Unna:                             16,2 %

Kreisstadt Unna:                     48,6 %

Stadt Kamen:                          19,0 %

Gemeinde Holzwickede:        16,2 %

 

Ziel der Fusion der Sparkassen Unna und Kamen ist die nachhaltige Unterstützung der lokalen Wirtschaft durch Bildung einer leistungsstarken, in Unna, Kamen und Holzwickede verwurzelten Sparkasse, die mit ihren Trägern Hand in Hand zum Wohle der gesamten Region agiert. Die Leistungsfähigkeit soll im Kundengeschäft weiter ausgebaut werden. Für die Mitarbeiter bieten sich neue Entwicklungsperspektiven in einem wirtschaftlich stabilen Umfeld.

 

Die Vertragsschließenden gehen davon aus, dass keine betriebsbedingten Kündigungen aufgrund der Fusion ausgesprochen werden und dieses in einer Dienstvereinbarung zwischen Vorstand und Personalvertretung niedergelegt wird (§ 9 des Öffentlich-rechtlichen Vertrages).

 

Der dem Sparkassenzweckverband von der vereinigten Sparkasse nach § 25 SpkG NW zugeführte Teil des Jahresüberschusses soll nach dem in § 13 Abs. 1 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna, der Stadt Kamen und der Gemeinde Holzwickede vereinbarten Schlüssel aufgeteilt werden. Das Spendenverhalten der vereinigten Sparkasse soll ebenfalls nach diesem Verhältnis erfolgen (§ 10 des Öffentlich-rechtlichen Vertrages).

 

Der Rat der Stadt Kamen wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten. Es wird vorgeschlagen, die zur Vereinigung der Sparkassen in dem Sparkassenzweckverband und zur Übertragung der Trägerschaft erforderlichen Beschlüsse zu fassen und den vorgelegten Entwürfen des Öffentlich-Rechtlichen Vertrags, der Satzung des Sparkassenzweckverbandes einschließlich der Satzung für die Zweckverbandssparkasse zu zustimmen (Pkt. 1 – 4 der Beschlussvorlage).

 

Gremienbesetzung

 

Verbandsversammlung

Nach § 15 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) wählt der Rat nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 63, 113, 50) die Vertreter in die Verbandsversammlung.

 

Gem. § 4 Satzungsentwurf des Sparkassenzweckverbands besteht die Verbandsversammlung aus 19 Vertretern, die vom Rat für die Dauer seiner Wahlzeit, aus seiner Mitte oder aus den Dienstkräften der Verbandsmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 50 GO NRW) gewählt werden.

 

Die Sitzverteilung auf die Verbandsmitglieder ist wie folgt vorgesehen:

Kreis Unna = 3, Stadt Unna = 9, Gemeinde Holzwickede = 3,

Stadt Kamen = 4 Vertreter (davon 3 Rat)

Nach §§ 15 GkG u. 113 GO NRW muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter dazu gehören.

Stellvertreter sind zu wählen.

 

Dem Rat der Stadt Kamen wird empfohlen, je 3 ordentliche und stellvertretende Mitglieder zu wählen (Pkt. 5 der Beschlussvorlage).

 

Verbandsvorsteher

Der Verbandsvorsteher vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich. Er führt die laufenden Geschäfte des Verbandes. Aus Gründen der Kontinuität sollen für die laufende Wahlperiode bis 2014 der bisherige Verbandsvorsteher und der bisherige stellvertretende Verbandsvorsteher des Sparkassenzweckverbandes wiedergewählt werden (§ 5 Öffentlich-rechtlicher Vertrag).

Mit Ausscheiden des stellvertretenden Verbandsvorstehers soll für die laufende Wahlperiode bis 2014 ein Vertreter der Stadt Kamen zum stellvertretenden Verbandsvorsteher bestellt werden (§ 5 Öffentlich-rechtlicher Vertrag).

 

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat der Sparkasse soll während der laufenden Kommunalwahlperiode bis 2014 aus 19 Mitgliedern bestehen, und zwar dem Vorsitzenden, 12 sachkundigen Mitgliedern und 6 Dienstkräften der Sparkasse sowie einer entsprechenden Anzahl von Stellvertretern.

 

Von den Mitgliedern (einschließlich Vorsitzendem) sowie Stellvertretern stellen:

 

der Kreis Unna 2 Vertreter,

die Stadt Kamen 3 Vertreter,

die Kreisstadt Unna 6 Vertreter und

die Gemeinde Holzwickede 2 Vertreter.

 

Von den 6 Dienstkräften sollen, soweit der Vorschlag der Personalversammlung es zulässt, aus dem Bereich der ehemaligen Kreis- und Stadtsparkasse Unna 5 Vertreter und dem der ehemaligen Städtischen Sparkasse Kamen 1 Vertreter gewählt werden. Von den 6 Stellvertretern sollen, soweit der Vorschlag der Personalversammlung es zulässt, aus dem Bereich der ehemaligen Kreis- und Stadtsparkasse Unna 3 Vertreter und der ehemaligen Städtischen Sparkasse Kamen 3 Vertreter gewählt werden.

 

Aus Gründen der Kontinuität sollen für die laufende Wahlperiode bis 2014 die von den Vertretungen der Träger gewählten Verwaltungsratsmitglieder der bisherigen Sparkassen – soweit nach dem vorstehenden Schlüssel möglich – wiedergewählt werden (§ 6 Öffentlich-rechtlicher Vertrag).

 

Nach Ende der nachfolgenden Kommunalwahlperiode soll die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder auf die nach § 10 Abs. 1 letzter Satz SpkG NW zulässige Höchstzahl von 18 Personen zurückgeführt werden. Für die Bestellung der sachkundigen Mitglieder (einschließlich Vorsitzendem) sowie Stellvertreter wird die o.g. Verteilung beibehalten, mit Ausnahme der Stadt Kamen, die dann nur noch 2 Vertreter stellt.

Die sechs Dienstkräfte und deren Stellvertreter sind aus dem Vorschlag der Personalversammlung von der Verbandsversammlung zu wählen.

Die Zweckverbandsversammlung wird vor Ablauf der 2. Wahlperiode eine Reduktion des Verwaltungsrates auf 15 Mitglieder überprüfen.

 

Vorsitzender des Verwaltungsrates

Zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates soll für die laufende Wahlperiode bis 2014 ein Vertreter der Kreisstadt Unna und zum 1. Stellvertreter ein Vertreter der Gemeinde Holzwickede gewählt werden. Aus Gründen der Kontinuität soll auch hier eine Wiederwahl der bisherigen Vorsitzenden erfolgen.

Zum 2. Stellvertreter soll für laufende Wahlperiode bis 2014 ein Vertreter der Stadt Kamen gewählt werden.

 

Ausschüsse des Verwaltungsrates

Für die vom Verwaltungsrat nach den sparkassenrechtlichen Vorschriften (§ 15 Abs. 3 SpkG NW) zu bildenden Ausschüsse (Risikoausschuss, Hauptausschuss und Bilanzprüfungsausschuss) soll dieser eine Zusammensetzung anstreben, die dem Verhältnis entspricht, das in § 6 des Öffentlich-rechtlichen Vertrages für die Zusammensetzung des Verwaltungsrates vereinbart wurde.

Dementsprechend sollen alle Ausschüsse wie folgt besetzt werden:

2 Vertreter der Kreisstadt Unna

1 Vertreter der Stadt Kamen

1 Vertreter des Kreises Unna

1 Vertreter der Gemeinde Holzwickede

1 Dienstkraft der Sparkasse.

 

Die Geschäftsordnungen der Ausschüsse sollen entsprechend angepasst werden.

Auch für die Ausschüsse soll eine Wiederwahl nach dem Grundsatz der Kontinuität erfolgen (§ 7 Öffentlich-rechtlicher Vertrag).

 

Vorstand der Sparkasse

Der Vorstand der vereinigten Sparkasse soll aus vier ordentlichen Mitgliedern und einem stellvertretendem Mitglied bestehen. Die Verbandsmitglieder sollen sich verpflichten, ihre in die Verbandsmitglieder entsandten Vertreter anzuweisen, bei der Beschlussfassung über die Satzung der vereinigten Sparkassen entsprechend zu beschließen.

Dem Vorstand sollen angehören:

 

Vorsitzender Kaus Moßmeier

Mitglieder Frank Röhr, Jürgen Schneider, Bernd Wenge

Stellvertretendes Mitglied Stephan Alt

 

Die Anzahl der Vorstandsmitglieder ist fusionsbedingt. Im Zeitablauf werden die Träger unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit die Anzahl der Vorstandspositionen überprüfen.

 

Dem Rat der Stadt Kamen wird vorgeschlagen, gemäß Pkt. 6 der Beschlussvorlage die in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter der Stadt Kamen so zu stimmen, wie es im Öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbart ist.