Betreff
Wahl des Vertreters der Stadt Kamen in die Gesellschafterversammlung der Klinikum Westfalen GmbH
Vorlage
080/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit in die Gesellschafterversammlung der Klinikum Westfalen GmbH

 

 

vom Rat:

 

von der Verwaltung:

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Räte der Städte Kamen und Lünen haben am 05.07.2012 den Zusammenschluss des Kamener Hellmig-Krankenhauses mit der Klinikum Westfalen GmbH zum 01.01.2013 beschlossen.

 

Nach § 17 des Gesellschaftsvertrags werden die Gesellschafter durch bis zu zwei Bevollmächtigte vertreten.

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

Ist mehr als ein Vertreter zu bevollmächtigen, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazu zählen. Vom Rat der Stadt ist daher nur ein Vertreter zu wählen.

 

Die Wahl erfolgt nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Vertreter für die Dauer der Wahlzeit des Rates zu wählen.