Betreff
Wahl der Vertreter der Stadt Kamen in den Aufsichtsrat der Klinikum Westfalen GmbH
Vorlage
079/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit nachstehende Mitglieder in den Aufsichtsrat der Klinikum Westfalen GmbH:

 

1.

2.

 

b)    Vertreter der Verwaltung gem. § 113 Abs. 2 GO NRW:

 

3.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Räte der Städte Kamen und Lünen haben am 05.07.2012 als kommunale Träger den Zusammenschluss des Kamener Hellmig-Krankenhauses mit der Klinikum Westfalen GmbH zum 01.01.2013 beschlossen.

 

Nach § 11 des Gesellschaftsvertragsentwurfs gehören dem Aufsichtsrat entsprechend des Trägeranteils drei Vertreter der Stadt Kamen an. Die kommunalen Vertreter werden gemäß §§ 113 und 63 GO NRW vom Rat für die Dauer seiner Wahlzeit bestellt. Sofern mehr als ein Vertreter zu entsenden ist, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazu zählen. Vom Rat der Stadt Kamen sind daher nur zwei Vertreter zu bestellen.

 

Stellvertretende Mitglieder sind nicht zu benennen.

 

In § 50 Abs. 4 GO NRW ist vorgesehen, dass für das Wahlverfahren § 50 Abs. 3 entsprechend anzuwenden ist, wenn der Rat zwei oder mehr Vertreter im Sinne des § 113 zu bestellen hat.

Das bedeutet, dass ein einstimmiger Beschluss ausreicht, wenn die Ratsmitglieder sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt.

 

Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, für die Dauer seiner Wahlzeit die Vertreter der Stadt Kamen in den Aufsichtsrat der Klinikum Westfalen GmbH zum 01.01.2013 zu bestellen.