Betreff
Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der
Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2011
Vorlage
074/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH werden gem. § 12 Nr. 3b des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gem. § 12 Nr. 3b des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.

 

Da die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.

 

In seiner Sitzung am 28.08.2012 hat der Aufsichtsrat empfohlen, die Geschäftsführung zu entlasten.

 

Die Verwaltung schließt sich an und empfiehlt, Aufsichtsrat und Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.

 

Hinweis zur Beschlussvorlage:

 

Ratsmitglieder, die zugleich Mitglieder des Aufsichtsrates der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH sind bzw. waren, dürfen gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.

 

Mitglieder des Aufsichtsrates und Stellvertreter:

 

Blaschke, Thomas

Dreher, Britta

Fuhrmann, Rainer

Gercek, Kaya

Gerdes, Rosemarie

Gube, Astrid

Hartig, Petra

Heidenreich, Hans-Dieter

Hupe, Hermann

Jung, Renate

Kemna, Wilhelm

Mann, Anette

Müller, Ursula

Schneider, Anke

Weber, Franz Hugo

Werning, Bettina

Zühlke, Nicola