Betreff
Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH
zum 31.12.2011
Vorlage
073/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

1.    Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2011 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

2.    Der Lagebericht wird genehmigt.

 

3.    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 517.581,48 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen. Hiervon werden 456.000,00 € (ursprünglicher Verlust vor Einzelwertberichtigung) im Wirtschaftsjahr 2012 ausgeglichen, der verbleibende Betrag in Höhe von 62.000 € mit dem Verlustausgleich 2012 verrechnet.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit dem Wirtschaftplan 2011 der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wurde vom Aufsichtsrat der KBG im Januar 2011 ein Verlust von 434.600,00 € beschlossen. Ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan der GmbH wurde unterjährig nicht erforderlich.

 

Im Haushaltsplan 2011 der Stadt Kamen, der zeitlich dem Wirtschaftsplan 2011 der KBG vorausging, wurde aufgrund von Angaben der KBG ein Betrag von 396.000 € angemeldet und unterjährig in Form von Abschlagsleistungen an die KBG ausgezahlt. Der Ansatz beruhte auf dem geplanten Jahresergebnis gemäß Wirtschaftsplan 2010 der KBG, vermindert um 30.000 €, da zwischen der Geschäftsführung der KBG und der Stadt Kamen vereinbart wurde, dass die HSK-Zielvereinbarung aus 2010 auch für 2011 Bestand haben soll.

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses der Stadt Kamen wurde eine Rückstellung über 54.000 € gebildet. Da der tatsächliche Verlust 517.581,48 € beträgt, müssten nach Berücksichtigung der bereits unterjährig ausgezahlten 396.000 € und der Rückstellung i. H. v. 54.000 € noch 67.581,48 T € überplanmäßig ausgezahlt werden. Aus dem Jahresabschluss 2011 der KBG geht jedoch hervor, dass 62.000 € mit dem Verlustausgleich 2012 zu verrechnen sind. Da dieser bereits vollständig in Form von Abschlagszahlungen der KBG zur Verfügung gestellt wurde, verbleibt ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 5.581,48 €, der der KBG ausgezahlt wird. Die weiteren 62.000 T € werden intern bei der Stadt Kamen mit dem Verlustausgleich 2011 verrechnet.

 

Die in 2011 ausgefallenen Veranstaltungen wurden in der ersten Jahreshälfte 2012 nachgeholt, so dass hierdurch die Grundlage für die beabsichtigte Verrechnung geschaffen wurde.

 

Im Lagebericht des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 der KBG wird erklärt, dass sich das Jahresergebnis, bereinigt um die Einzelwertberichtigung von Forderungen wegen der Veranstaltungsabsagen (62 T €) um lediglich ca. 20 T € gegenüber dem Wirtschaftsplan verschlechtert.

Diese Abweichung ist überwiegend auf eine Erhöhung der Versorgungslasten durch eine Neuberechnung zurückzuführen. Darüber hinaus konnten steigende Energiekosten und erhöhte Werbekosten nicht durch eine Umsatzsteigerung bei Eigenveranstaltungen (13%) und bei den Getränkeumsätzen (30%) kompensiert werden.

 

Eine zukünftige Ergebnisverbesserung im laufenden Wirtschaftsjahr wird erwartet aufgrund von positiven Entwicklungen bei den Gastronomieerlösen, den nachgeholten Veranstaltungen aus dem Vorjahr und bisher erfolgreich durchgeführter Außenveranstaltungen.

 

Gemäß § 12 Nr. 3a des Gesellschaftsvertrages unterliegt die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Ergebnisverwendung oder den Gewinnvortrag und über die Genehmigung des Lageberichts nach Vorberatung im Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung.

 

Der nach § 15 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft.

Die Prüfungsgesellschaft stellte im Ergebnis fest, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2011 ordnungsgemäß aus den Büchern entwickelt wurde und in seiner Form den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Dem Jahresabschluss wurde folgender uneingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt:

 

„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht wurden dem Aufsichtsrat entsprechend § 15 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages zur Prüfung vorgelegt.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung entsprechend dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

Die Verwaltung schließt sich dieser Beschlussempfehlung an.

 

Da die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.

 

 

Anlage

 

Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft zum 31.12.2011