Betreff
Bürgeranregung zur unkonventionellen Erdgasgewinnung
Vorlage
061/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Entscheidung über die Bürgeranregung zur unkonventionellen Erdgasgewinnung wird zurückgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, zu gegebener Zeit zum Verfahrenstand zu berichten.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Es wird beantragt, dass die Stadt Kamen keine städtischen Grundstücke für unkonventionelle Erdgasgewinnung zur Verfügung stellt.

 

Nach Maßgabe des § 24 GO NRW i.V.m. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Kamen ist der Haupt- und Finanzausschuss das für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden maßgebliche Gremium. Er kann nach inhaltlicher Prüfung andere Fachausschüsse, die sachlich zuständig sind, mit der weiteren inhaltlichen Behandlung und Erledigung beauftragen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Bürgeranregung zunächst zurückzustellen bis weitere Entscheidungsgrundlagen vorliegen.

Die Sorge in der Kamener Bevölkerung und die Ängste um den Einsatz technischer Verfahren zur Erdgasgewinnung mit nicht abschätzbaren Risiken und Folgen werden sehr ernst genommen. In diesen Kontext wird der vorliegende Bürgerantrag eingeordnet.

Auch die Kommunen waren in Genehmigungsverfahren nicht eingebunden, verfügten über unzureichende Informationen und hatten keine Chance in ihrer Zuständigkeit Bürgerinformation bzw. –beteiligung zu organisieren.

Nach den Vorhaben der Energieunternehmen Exxon und Wintershall die Technologie des Frackings in NRW einzusetzen und nach deutlichen Protesten aus der Bevölkerung an der Informationspolitik und den Verfahrensabläufen zuständiger Bergbehörden, ist das Thema nun auf der Agenda der Instanzen auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen.

 

Bezirksregierung Arnsberg und Landesumweltministerium haben ein Moratorium verhängt. Der Landesumweltminister hat in Abstimmung mit dem Wirtschaftsminister ein Gutachten mit Risikostudie zur Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in NRW unter Einsatz neuer Bohrtechniken in Auftrag gegeben. Das Gutachten soll in Kürze vorliegen und veröffentlicht werden. Um Transparenz und Bürgerbeteiligung zu gewährleisten, wird dieser Prozess begleitet durch einen eigens initiierten Arbeitskreis, dem Vertreter der betroffenen Regionen und Städte, der Wasserversorger, der Umweltverbände, der Industrie und Bürgerinitiativen angehören.

 

Flankierend dazu wird die Novellierung der bestehenden Rechtslage gefordert. Es ist anerkannt, dass das geltende Bundesberggesetz nicht mehr zeitgemäß ist. Aufgrund der potenziellen, nicht kalkulierbaren Gefahren der Förderung aus unkonventionellen Erdgaslagerstätten wird die Normierung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit eingehenden wissenschaftlichen Untersuchungen noch vor ersten Probebohrungen verlangt. Bindend geregelt werden sollen auch Verfahren zur Bürgerbeteiligung. Eine Unterrichtungspflicht für beteiligte Kommunen soll vorgesehen werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Erkenntnisse aus der Risikostudie abzuwarten und das Gesetzgebungsverfahren weiter zu beobachten.

 

Die Position des Rates der Stadt Kamen, die diese Vorgehensweise stützt und gleichlautende Forderungen erhebt, ergibt sich aus einer Resolution vom 26.05.2011 zum Thema unkonventioneller Gasvorkommen und deren Förderung. Dabei hat der Schutz des Trinkwassers für den Rat der Stadt Kamen höchste Priorität.

 

Diese Erklärung bindet indirekt bereits jetzt die Verwaltung an das landesweite Moratorium und lässt grundsätzlich die Veräußerung von städtischen Grundstücken zum Zweck der Erdgasgewinnung nicht zu.

 

In dem Begleitschreiben des Bürgerantrags wird von der Bürgerinitiative angeregt, das heimische Energieversorgungsunternehmen darin zu unterstützen, einen Windpark in der Region zu errichten. Zugleich wird auf die Nutzungsmöglichkeit von Windgas verwiesen.

 

Die Errichtung von Windkraftanlagen im Versorgungsgebiet der GSW Kamen-Bönen-Bergkamen ist in den Gremien bereits thematisiert. Für den Bereich der Stadt Kamen läuft derzeit eine Potenzialanalyse geeigneter Flächen. Nach Abschluss der Untersuchungen werden der GSW selbstverständlich diese Ergebnisse zur Verfügung stehen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.