Betreff
Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und den Städten Bergkamen, Kamen, Lünen, Selm, Unna und Werne sowie den Gemeinden Bönen und Holzwickede (Kommunen) über die Fortführung einer Schule für Erziehungshilfe
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Vorlage
047/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Antrag der CDU-Fraktion mit den Punkten 1 und 2 auf Überprüfung der Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und den Städten Bergkamen, Kamen, Lünen, Selm, Unna und Werne sowie den Gemeinden Bönen und Holzwickede (Kommunen) über die Fortführung einer Schule für Erziehungshilfe wird ab­gelehnt.

 

2.         Der Schul- und Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung -wie mehrfach erklärt- nach Abschluss der Pilotphase zum „Ausbau von Förderschulen zu Kompetenz­zentren für sonderpädagogische Förderung gem. § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW“ und nach Auswertung der Erkenntnisse aus dieser Pilotphase eine Vorlage zum weiteren Verfahren zum Beschluss stellen wird.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Käthe-Kollwitz-Schule nimmt derzeit an der Pilotphase zum „Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung (KsF) gem. § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW“ teil. Die zunächst bis 01.08.2012 befristete Genehmigung wurde mit Bescheid vom Mai 2011 bis 31.07.2013 verlängert, da erst in diesem Zeitraum Gesetzesänderungen im Hinblick auf die Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems und inklusiver Bildungsregionen zu er­warten sind.

Nach dem im Jahr 2010 erteilten Genehmigungsbescheid des Ministeriums ist Auftrag des Kompetenzzentrums für sonderpädagogische Förderung in Kamen, durch die Vernetzung der Handlungsfelder Unterricht, Diagnostik, Beratung und Prävention Kinder und Jugendliche im Einzugsbereich früher und gezielter präventiv zu fördern. Durch enge Kooperation mit den all­gemeinen Netzwerkschulen und außerschulischen Institutionen sollen sich Lern- und Entwick­lungsstörungen seltener zu einem sonderpädagogischen Förderbedarf verfestigen und ein hö­herer Grad an wohnortnaher, integrativer sonderpädagogischer Förderung im Einzugsbereich des Kompetenzzentrums erzielt werden.

Verbindliche Kooperationspartner sind die Sonnen-Förderschule des Kreises Unna mit dem Förderschwerpunkt Sprache und die Regenbogen-Förderschule des Kreises Unna mit dem För­derschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung.

 

Im Jahresbericht 2011 zum Pilotprojekt wurde zur Problematik eines möglichen Abbaus der Kreisschulen festgehalten, dass eine Lösung nur über die Entwicklung eines abgestimmten re­gionalen Gesamtkonzeptes möglich ist. Es besteht Einvernehmen zwischen den Schulträgern, der Schulaufsicht und dem KsF darüber, dass weitreichende strukturelle Veränderungen erst nach Beendigung der Pilotphase vorgenommen werden. Für die Zeit bis zum Ende der Pilot­phase bedarf es nach Abstimmung mit den Schulträgern unter Beratung durch die Schulaufsicht weiterhin einer schulrechtlich zuverlässigen Regelung, die Grundlage für ein kreisweites Han­deln sein sollte.

Zu gegebener Zeit ist damit die Förderschullandschaft im Kreis Unna zu diskutieren und in ei­nem Gesamtkonzept neu zu gestalten.

Da hinein sind auch Fragen zur Kooperation mit der Jugendhilfe und deren Auswirkungen vor­zutragen und zu beraten.

 

Die Gemeinde Bönen wurde über den vorgelegten Antrag informiert und wird bei der Entwick­lung eines Gesamtkonzeptes auf Kreisebene einbezogen.