Eine Maßnahme im Lärmaktionsplan der Stadt
Kamen ist die Erstellung eines regionalen Lkw-Verkehrskonzeptes: „ Ziel ist es dabei, den Lkw-Verkehr
einerseits über leistungsfähige und umfeldverträgliche Vorzugsrouten
(Autobahnen) abzuwickeln und andererseits von Nebenstrecken oder benachbarten
Ortsdurchfahrten fernzuhalten.“ (Lärmaktionsplan Stadt Kamen S. 42).
Im letzten Jahr wurde auf Initiative der
Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr nach einer Testphase in Hamm und Dortmund
ein Projekt für eine spezielle LKW-Navigation gestartet, die kommunal
festzulegende Vorrangrouten und vorhandene Verkehrsbeschränkungen berücksichtigt.
Für dieses Projekt konnte inzwischen ein großer Hersteller von
Navigationsgeräten gewonnen werden. Auch die Stadt Kamen beteiligt sich mit 40
anderen Kommunen des Ruhrgebietes.
Ziele:
Das Ruhrgebiet ist in besonderer Weise durch
den straßengebundenen Güterverkehr betroffen. Einerseits profitiert die Region
als Logistikstandort durch Arbeitsplätze und Gewerbesteuereinnahmen.
Andererseits werden die kommunale Infrastruktur, Anwohner und die Luftqualität
durch den Lkw-Verkehr belastet. Es ist das Ziel des Projektes, durch ein ruhrgebietsweites
Lkw-Vorrangnetz und die Zusammenarbeit mit Navigationskartenherstellern die
Inanspruchnahme des kommunalen Straßennetzes auf das notwendige Maß zu
reduzieren.
Die Erstellung von Lkw-Vorrangrouten
(Lkw-Routenplänen) ist als Pflichtaufgabe im Luftreinhalteplan Ruhr
festgeschrieben. Emissionsminderungen können aber nur dann erreicht werden,
wenn die Lkw-Vorrangrouten auch dem internationalen Verkehrsgewerbe kommuniziert
werden. Dies soll das Projekt leisten, indem eine dauerhafte Schnittstelle
zwischen den Interessen der Städte zur Verkehrslenkung in ihren Netzen und den
Anforderungen internationaler Navigationskartenhersteller geschaffen wird.
Projektpartner und
Aufgaben:
Wirtschaftsförderung metropoleruhr (wmr)
Die wmr hat das Projekt gemeinsam mit den
Industrie- und Handelskammern des Ruhrgebiets (IHKs) von seiner Pilotphase an
begleitet und tritt bei der Umsetzung als Gesamtkoordinator auf. Die wmr ist
insbesondere Ansprechpartner für die Kommunen, den RVR, das Land NRW und die
Anbieter von Navigationslösungen. Sie setzt sich ausgleichend für die Umsetzung
der unterschiedlichen Ziele ein und ist gemeinsam mit den IHKs Sprecher für das
Projekt in der Öffentlichkeit. Darüber hinaus organisiert und moderiert die wmr
den Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen, der bedarfsbezogen
stattfindet.
Industrie- und Handelskammern im Ruhrgebiet
(IHKs)
Die IHKs, vertreten durch die IHK zu
Dortmund, haben zusammen mit der wmr das Projekt von seiner Pilotphase an
begleitet und treten bei der Umsetzung als Gesamtkoordinator auf. Darüber
hinaus stehen sie den Kommunen während der Aufstellung der Lkw-Vorrangrouten
beratend und moderierend zur Seite. Ebenso bündeln sie die Interessen der
Wirtschaft, um die kommunale Abwägung zu erleichtern.
Regionalverband Ruhr (RVR)
Der RVR sorgt für die technische Umsetzung
des Projekts. Er ist für die Datenhaltung verantwortlich, stellt eine
webbasierte Benutzeroberfläche für die Erfassung von Fahrrestriktionen und
Vorrangrouten zur Verfügung und kümmert sich um den Datentransfer zu den
Herstellern von Navigationskarten. Der RVR stellt den Datenbestand
„Stadtplanwerk Ruhrgebiet“ als Basis für die Erfassung zur Verfügung und
übernimmt mittelfristig die erfassten Restriktionen und Vorrangrouten als
Sachdaten zum Straßennetz des Stadtplanwerks. Die erfassten Restriktionen und
Vorrangrouten stellt der RVR den mitwirkenden Kommunen über Geodienste für
eigene Anwendungen zur Verfügung.
Kommunen im Ruhrgebiet (Städte)
Die Städte sind Projektpartner. Sie sind
gemeinschaftliche Eigentümer der Datensammlung „Lkw-Routenplan Ruhrgebiet“. Sie
gestatten dem RVR die Übernahme der Informationen in den Datenbestand
„Stadtplanwerk Ruhrgebiet“, der gemeinschaftliches Eigentum der kommunalen
Mitglieder des Stadtplanwerks ist. Die Interessen der Städte werden bei den
Treffen zum Erfahrungsaustausch und über die kommunalen Vertreter im
begleitenden Arbeitskreis zur Pflege und Weiterentwicklung der Plattform
eingebracht.
Kommunale Aufgaben in der
regionalen Kooperation
Die teilnehmenden Kommunen verpflichten
sich, den nachfolgenden Ablauf zur Sicherung der Gesamtqualität einzuhalten.
Aufstellung Lkw-Vorrangrouten
Die Lkw-Vorrangrouten sollen Wohngebiete und
sensible Orte möglichst vor Lkw-Durchgangsverkehr schützen. Gleichzeitig
sollen alle Gewerbegebiete und große Verkehrserzeuger, wie zum Beispiel große
Firmen oder Veranstaltungszentren, zur Reduzierung von Luftemissionen
möglichst effektiv an das überörtliche Netz angebunden werden. Dabei gilt es
nicht unbedingt, die kürzesten Routen zu wählen, sondern Hindernisse für den
Lkw auszuschließen. Die zuständige IHK ist als Vertreter der Wirtschaft in den
Erstellungsprozess einzubeziehen. Ebenso ist die langfristige Konstanz und
politische Akzeptanz der Routen von Bedeutung für den Erfolg. Daher ist die
Politik mindestens über den zuständigen Fachausschuss zu beteiligen.
Interkommunale Abstimmung
Die effektivste Route zum nächsten
Autobahnanschluss liegt nicht immer im eigenen Stadtgebiet. Es ist im Dialog
mit den Nachbarkommunen im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr sicher zu stellen,
dass die eigenen Lkw-Vorrangrouten nicht an der Stadtgrenze enden, sondern
sinnvoll weitergeführt werden. Sobald der kommunale Erstellungsprozess
verwaltungsintern abgeschlossen ist, ist eine Abstimmung mit den
Nachbarkommunen notwendig. Die Ansprechpartner in allen Kommunen werden über
die wmr zur Verfügung gestellt. Die IHKs bieten bei Bedarf eine Moderation in
ihren Bezirken an. Der kommunale Erstellungs- und Abstimmungsprozess soll
zeitlich so abgeschlossen sein, dass die vollständige Eingabe der kommunal
definierten Lkw-Vorrangrouten bis zum 30.06.2013 erfolgen kann.
Erfassung Verkehrsrestriktionen
Jede Kommune erfasst in ihrem Straßennetz
mindestens die folgenden vier Restriktionen:
Höhenbegrenzung
Gewichtsbegrenzung
Breitenbegrenzung
Lkw-Durchfahrtverbote
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die
Informationen vollständig und aktuell (Stichtag 1. Januar 2012) sein
sollen. Weiterhin ist im Kartenwerk zu prüfen, ob alle Neu- oder Rückbauten
sowie Verlegungen von Straßen im Datenbestand enthalten sind. Die oben
genannten Restriktionen sind als Basis für eine spätere Erweiterung zu
betrachten.
Die Restriktionen sind in die vom RVR
bereitgestellte webbasierte Benutzeroberfläche basierend auf dem
„Stadtplanwerk Ruhr“ einzugeben. Die Eingaben und Prüfungen sollen spätestens
bis zum 30. Juni 2013 abgeschlossen sein.
Die nächsten Schritte:
Bis Ende Juni sollen alle Kommunen eine
Vereinbarung für die regionale Kooperation unterzeichnen. Die Stadt Kamen hat
bereits erste Daten (Tempo 30 – Zonen, Verkehrsberuhigte Bereiche) dem RVR
übergeben. Es ist vorgesehen, die Vorrangrouten bis zum Jahresende zu
definieren. Gleichzeitig wird mit der Eingabe der vorhandenen Restriktionen
begonnen.