Betreff
Stadtverträgliche Lkw-Navigation
Vorlage
046/2012
Art
Mitteilungsvorlage

Eine Maßnahme im Lärmaktionsplan der Stadt Kamen ist die Erstellung eines regionalen Lkw-Verkehrskonzeptes: „ Ziel ist es dabei, den Lkw-Verkehr einerseits über leistungsfähige und umfeldverträgliche Vorzugsrouten (Autobahnen) abzuwickeln und andererseits von Ne­ben­strecken oder benachbarten Ortsdurchfahrten fernzuhalten.“ (Lärmaktionsplan Stadt Kamen S. 42).

 

Im letzten Jahr wurde auf Initiative der Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr nach einer Test­phase in Hamm und Dortmund ein Projekt für eine spezielle LKW-Navigation gestartet, die kommunal festzulegende Vorrangrouten und vorhandene Verkehrsbeschränkungen berück­sichtigt. Für dieses Projekt konnte inzwischen ein großer Hersteller von Navigationsgeräten gewonnen werden. Auch die Stadt Kamen beteiligt sich mit 40 anderen Kom­munen des Ruhrgebietes.

 

Ziele:

 

Das Ruhrgebiet ist in besonderer Weise durch den straßengebundenen Güterverkehr betrof­fen. Einerseits profitiert die Region als Logistikstandort durch Arbeitsplätze und Gewerbe­steuer­einnahmen. Andererseits werden die kommunale Infrastruktur, Anwohner und die Luftqualität durch den Lkw-Verkehr belastet. Es ist das Ziel des Projektes, durch ein ruhrge­bietsweites Lkw-Vorrangnetz und die Zusammenarbeit mit Navigationskartenherstellern die Inanspruchnahme des kommunalen Straßennetzes auf das notwendige Maß zu reduzieren.

 

Die Erstellung von Lkw-Vorrangrouten (Lkw-Routenplänen) ist als Pflichtaufgabe im Luft­reinhalteplan Ruhr festgeschrieben. Emissionsminderungen können aber nur dann erreicht werden, wenn die Lkw-Vorrangrouten auch dem internationalen Verkehrsgewerbe kommu­niziert werden. Dies soll das Projekt leisten, indem eine dauerhafte Schnittstelle zwischen den Interessen der Städte zur Verkehrslenkung in ihren Netzen und den Anforderungen internatio­naler Navigationskartenhersteller geschaffen wird.

 

 

Projektpartner und Aufgaben:

 

Wirtschaftsförderung metropoleruhr (wmr)

Die wmr hat das Projekt gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern des Ruhrge­biets (IHKs) von seiner Pilotphase an begleitet und tritt bei der Umsetzung als Gesamtkoor­dinator auf. Die wmr ist insbesondere Ansprechpartner für die Kommunen, den RVR, das Land NRW und die Anbieter von Navigationslösungen. Sie setzt sich ausgleichend für die Umsetzung der unterschiedlichen Ziele ein und ist gemeinsam mit den IHKs Sprecher für das Projekt in der Öffentlichkeit. Darüber hinaus organisiert und moderiert die wmr den Erfah­rungs­austausch zwischen den Kommunen, der bedarfsbezogen stattfindet.

 

Industrie- und Handelskammern im Ruhrgebiet (IHKs)

Die IHKs, vertreten durch die IHK zu Dortmund, haben zusammen mit der wmr das Projekt von seiner Pilotphase an begleitet und treten bei der Umsetzung als Gesamtkoordinator auf. Darüber hinaus stehen sie den Kommunen während der Aufstellung der Lkw-Vorrangrouten beratend und moderierend zur Seite. Ebenso bündeln sie die Interessen der Wirtschaft, um die kommunale Abwägung zu erleichtern.

 

Regionalverband Ruhr (RVR)

Der RVR sorgt für die technische Umsetzung des Projekts. Er ist für die Datenhaltung verant­wortlich, stellt eine webbasierte Benutzeroberfläche für die Erfassung von Fahrrestriktionen und Vorrangrouten zur Verfügung und kümmert sich um den Datentransfer zu den Herstellern von Navigationskarten. Der RVR stellt den Datenbestand „Stadtplanwerk Ruhrgebiet“ als Basis für die Erfassung zur Verfügung und übernimmt mittelfristig die erfassten Restriktionen und Vorrangrouten als Sachdaten zum Straßennetz des Stadtplanwerks. Die erfassten Res­trik­tionen und Vorrangrouten stellt der RVR den mitwirkenden Kommunen über Geodienste für eigene Anwendungen zur Verfügung.

 

Kommunen im Ruhrgebiet (Städte)

Die Städte sind Projektpartner. Sie sind gemeinschaftliche Eigentümer der Datensammlung „Lkw-Routenplan Ruhrgebiet“. Sie gestatten dem RVR die Übernahme der Informationen in den Datenbestand „Stadtplanwerk Ruhrgebiet“, der gemeinschaftliches Eigentum der kom­mu­nalen Mitglieder des Stadtplanwerks ist. Die Interessen der Städte werden bei den Treffen zum Erfahrungsaustausch und über die kommunalen Vertreter im begleitenden Arbeitskreis zur Pflege und Weiterentwicklung der Plattform eingebracht.

 

 

Kommunale Aufgaben in der regionalen Kooperation

Die teilnehmenden Kommunen verpflichten sich, den nachfolgenden Ablauf zur Sicherung der Gesamtqualität einzuhalten.

 

Aufstellung Lkw-Vorrangrouten

Die Lkw-Vorrangrouten sollen Wohngebiete und sensible Orte möglichst vor Lkw-Durch­gangs­verkehr schützen. Gleichzeitig sollen alle Gewerbegebiete und große Verkehrserzeu­ger, wie zum Beispiel große Firmen oder Veranstaltungszentren, zur Reduzierung von Luft­emis­sio­nen möglichst effektiv an das überörtliche Netz angebunden werden. Dabei gilt es nicht unbe­dingt, die kürzesten Routen zu wählen, sondern Hindernisse für den Lkw auszu­schließen. Die zuständige IHK ist als Vertreter der Wirtschaft in den Erstellungsprozess einzu­beziehen. Eben­so ist die langfristige Konstanz und politische Akzeptanz der Routen von Bedeutung für den Erfolg. Daher ist die Politik mindestens über den zuständigen Fachaus­schuss zu beteiligen.

 

Interkommunale Abstimmung

Die effektivste Route zum nächsten Autobahnanschluss liegt nicht immer im eigenen Stadt­gebiet. Es ist im Dialog mit den Nachbarkommunen im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr sicher zu stellen, dass die eigenen Lkw-Vorrangrouten nicht an der Stadtgrenze enden, son­dern sinnvoll weitergeführt werden. Sobald der kommunale Erstellungsprozess verwaltungs­intern abgeschlossen ist, ist eine Abstimmung mit den Nachbarkommunen notwendig. Die Ansprechpartner in allen Kommunen werden über die wmr zur Verfügung gestellt. Die IHKs bieten bei Bedarf eine Moderation in ihren Bezirken an. Der kommunale Erstellungs- und Abstimmungsprozess soll zeitlich so abgeschlossen sein, dass die vollständige Eingabe der kommunal definierten Lkw-Vorrangrouten bis zum 30.06.2013 erfolgen kann.

 

Erfassung Verkehrsrestriktionen

Jede Kommune erfasst in ihrem Straßennetz mindestens die folgenden vier Restriktionen:

Höhenbegrenzung

Gewichtsbegrenzung

Breitenbegrenzung

Lkw-Durchfahrtverbote

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Informationen vollständig und aktuell (Stichtag 1. Januar 2012) sein sollen. Weiterhin ist im Kartenwerk zu prüfen, ob alle Neu- oder Rück­bauten sowie Verlegungen von Straßen im Datenbestand enthalten sind. Die oben genannten Restriktionen sind als Basis für eine spätere Erweiterung zu betrachten.

 

Die Restriktionen sind in die vom RVR bereitgestellte webbasierte Benutzeroberfläche ba­sierend auf dem „Stadtplanwerk Ruhr“ einzugeben. Die Eingaben und Prüfungen sollen spätes­tens bis zum 30. Juni 2013 abgeschlossen sein.

 

Die nächsten Schritte:

 

Bis Ende Juni sollen alle Kommunen eine Vereinbarung für die regionale Kooperation unter­zeichnen. Die Stadt Kamen hat bereits erste Daten (Tempo 30 – Zonen, Verkehrsberuhigte Bereiche) dem RVR übergeben. Es ist vorgesehen, die Vorrangrouten bis zum Jahresende zu definieren. Gleichzeitig wird mit der Eingabe der vorhandenen Restriktionen begonnen.